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RVG Arbeitsrecht Vergleich: Kosten und Gebühren verstehen und optimieren

09.02.2025

8

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Rechtsstreit im Arbeitsrecht, insbesondere bei Kündigungen, kann schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Oft ist ein Vergleich die beste Lösung, um langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Doch wie setzen sich die Kosten für einen solchen arbeitsrechtlichen Vergleich zusammen? Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bildet hierfür die Grundlage. [3, 10] Für viele ist die Berechnung der Anwaltsgebühren, insbesondere der Einigungsgebühr, ein Buch mit sieben Siegeln. Dieser Beitrag beleuchtet die Kostenstruktur, erklärt die verschiedenen Gebührenarten und zeigt Ihnen, wie Sie finanzielle Fallstricke bei einem RVG Arbeitsrecht Vergleich vermeiden und was das für Sie konkret bedeutet.

Das Thema kurz und kompakt

Die Kosten eines arbeitsrechtlichen Vergleichs richten sich nach dem RVG und dem Gegenstandswert, wobei bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht keine Gerichtskosten anfallen. [2, 3]

In der ersten Instanz im Arbeitsrecht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG). [3, 6]

Ein Mehrvergleich, der zusätzliche Punkte wie ein Arbeitszeugnis regelt, kann den Gegenstandswert und somit die Anwaltsgebühren erhöhen, unterliegt aber einer Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG. [2, 9]

Mandant K. erhielt nach unserer Beratung im Kündigungsschutzprozess eine Abfindung, die seine Anwaltskosten um das 10-fache überstieg. Ein Vergleich im Arbeitsrecht kann oft die wirtschaftlichste Lösung sein, doch die Kostenberechnung nach dem RVG birgt Tücken. Verstehen Sie die Gebührenstruktur und sichern Sie Ihre finanziellen Interessen.

Kostenübersicht: Die Quick Facts zum RVG Arbeitsrecht Vergleich

Bevor wir tiefer in die Materie eintauchen, hier die wichtigsten Punkte zu den Kosten eines arbeitsrechtlichen Vergleichs nach dem RVG. Die Anwaltskosten richten sich primär nach dem sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert. [1, 3] Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt dieser typischerweise drei Bruttomonatsgehälter. [2, 10]

  • Gerichtskosten entfallen bei einem Vergleichsschluss im Arbeitsgericht komplett. [2, 6]

  • Jede Partei trägt in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). [3, 6]

  • Die Einigungsgebühr für einen gerichtlichen Vergleich beträgt in der Regel den 1,0-fachen Satz einer vollen Gebühr. [1, 10]

  • Für einen außergerichtlichen Vergleich fällt eine 1,5-fache Einigungsgebühr an. [1, 7]

  • Ein „Mehrvergleich“, der zusätzliche Punkte wie ein Arbeitszeugnis regelt, kann den Gegenstandswert und somit die Gebühren erhöhen. [2, 9]

Diese Grundlagen sind entscheidend, um die weiteren Ausführungen zur Kostenkalkulation und Optimierung zu verstehen. Die Kenntnis dieser Fakten kann Ihnen helfen, bei Verhandlungen über einen RVG Arbeitsrecht Vergleich fundierte Entscheidungen zu treffen.

Gegenstandswert als Basis: Wie viel ist Ihr Fall wert?

Der Dreh- und Angelpunkt für die Berechnung der Anwaltsgebühren nach dem RVG ist der Gegenstandswert. [1] Dieser Wert repräsentiert das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Klärung der Angelegenheit haben. Bei einer Zahlungsklage über 5.000 Euro ist der Gegenstandswert klar. [3] Doch wie sieht es bei einer Kündigungsschutzklage aus? Hier hat die Rechtsprechung für typische Streitigkeiten feste Regeln entwickelt. [3]

Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, also bei einer Kündigungsschutzklage, wird in der Regel ein Gegenstandswert von drei Bruttomonatsgehältern angesetzt. [2, 10] Verdient ein Arbeitnehmer beispielsweise 3.500 Euro brutto im Monat, beträgt der Gegenstandswert für die Kündigungsschutzklage allein 10.500 Euro. Viele übersehen, dass eine Abfindung selbst den Streitwert nicht erhöht gemäß § 42 Abs. 2 S. 1 GKG. [2] Die korrekte Ermittlung des Gegenstandswertes ist der erste Schritt zu einer transparenten Kostenaufstellung und essentiell für die Beratung im Arbeitsrecht.

Gebührenarten im Detail: Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr

Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens, das mit einem Vergleich endet, können verschiedene Gebührenarten nach dem RVG anfallen. Für die Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht entsteht eine 1,3 Verfahrensgebühr. [1, 7] Für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, wie der Güteverhandlung, kommt eine 1,2 Terminsgebühr hinzu. [1, 7] Schließlich wird für den Abschluss des Vergleichs selbst eine 1,0 Einigungsgebühr berechnet. [1, 7]

Ein Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von 10.000 Euro würde eine 1,0 Gebühr netto 614 Euro betragen. [1] Die Summe dieser Gebühren (z. B. 1,3 + 1,2 + 1,0 = 3,5 Gebühren) multipliziert mit dem Gebührensatz aus der RVG-Tabelle ergibt die Netto-Anwaltskosten, zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. [3] Beachten Sie, dass bei einer außergerichtlichen Einigung die Einigungsgebühr höher ist (1,5-fach). [1] Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Das Verständnis dieser Gebühren ist entscheidend, um die Gesamtkosten eines RVG Arbeitsrecht Vergleichs nachzuvollziehen.

Der Mehrvergleich: Wenn mehr geregelt wird als nur die Kündigung

Häufig werden in einem arbeitsrechtlichen Vergleich nicht nur die ursprünglichen Streitpunkte (z.B. die Kündigung) geregelt, sondern auch weitere Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Dies nennt man einen Mehrvergleich. [2, 9] Solche zusätzlichen Regelungspunkte können sein:

  • Die Erteilung oder Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (oft mit 1 Monatsgehalt bewertet). [2]

  • Die Abgeltung von Resturlaub oder Überstunden.

  • Die Rückgabe von Firmeneigentum.

  • Regelungen zu Wettbewerbsverboten.

Werden solche nicht rechtshängigen Ansprüche mitverglichen, erhöht sich der Gesamtwert des Vergleichs. [2] Für diese zusätzlichen Punkte können gesonderte Gebühren anfallen, beispielsweise eine 0,8 Verfahrensgebühr und eine 1,5 Einigungsgebühr aus dem Mehrwert. [2, 9] Das RVG sieht in § 15 Abs. 3 eine Kappungsgrenze vor, damit der Anwalt nicht mehr Gebühren erhält, als wenn alle Punkte von Anfang an eingeklagt worden wären. [2, 9] Die genaue Bezifferung des Mehrwerts ist oft entscheidend für die Endabrechnung und sollte frühzeitig mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprochen werden. Dies stellt sicher, dass Sie bei einem umfassenden RVG Arbeitsrecht Vergleich nicht von unerwarteten Kosten überrascht werden.

Kostenfallen und Optimierung: Was bedeutet das für Sie?

Die größte Besonderheit im Arbeitsrecht der ersten Instanz ist, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt – unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert (§ 12a ArbGG). [3, 6] Das bedeutet für Sie: Selbst wenn Sie im Recht sind und Ihr Arbeitgeber einer Kündigungsschutzklage nachgibt und einem Vergleich zustimmt, müssen Sie Ihre Anwaltskosten selbst tragen. Gerichtskosten fallen bei einem Vergleichsabschluss erfreulicherweise nicht an. [2, 4] Dies reduziert das Kostenrisiko im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten erheblich. [6]

Um die Kosten zu optimieren, ist eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und des zu erzielenden Ergebnisses (z.B. Höhe der Abfindung) von Beginn an wichtig. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier eine große finanzielle Entlastung bieten. [4, 6] Wir prüfen für Sie kostenfrei die Deckungszusage. Viele Kanzleien, auch wir, bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an, in der wir die Chancen und potenziellen Kosten Ihres Falles bewerten. [4, 6] So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, ob sich ein Vorgehen und der Abschluss eines RVG Arbeitsrecht Vergleichs für Sie lohnt. Ein klarer Blick auf die Zahlen schützt vor bösen Überraschungen.

Experten-Tiefe: Normen und Urteile zum RVG im Arbeitsrecht

Für eine detaillierte Betrachtung der Kosten im arbeitsrechtlichen Vergleich sind einige Paragraphen und Grundsätze zentral. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit seinem Vergütungsverzeichnis (VV RVG) ist die primäre Rechtsquelle. [3, 10] Insbesondere die Nummern 1000 ff. VV RVG regeln die Einigungsgebühr. [2, 9] Für gerichtliche Vergleiche ist Nr. 1003 VV RVG (1,0 Einigungsgebühr) relevant, für außergerichtliche Nr. 1000 VV RVG (1,5 Einigungsgebühr). [2, 9]

Weitere wichtige Normen sind:

  1. § 14 RVG: Bestimmung der Gebühr durch den Anwalt nach billigem Ermessen bei außergerichtlicher Tätigkeit. [1, 7]

  2. § 42 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG): Festsetzung des Streitwerts bei Kündigungsschutzklagen (i.d.R. 3 Monatsgehälter). [2, 9]

  3. § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG): Keine Kostenerstattungspflicht der Gegenseite in der ersten Instanz. [3, 6]

  4. Vorbemerkung 8 KV GKG: Entfall der Gerichtsgebühren bei Vergleich. [2]

Die Streitwertkommission der Arbeitsgerichtsbarkeit hat zudem einen Streitwertkatalog entwickelt, der als Orientierung für die Bewertung verschiedener Ansprüche dient, aber für Gerichte nicht bindend ist. [2] Die korrekte Anwendung dieser Normen ist entscheidend für eine rechtssichere Abrechnung und kann bei komplexen Vergleichen, insbesondere mit Mehrwerten, den Unterschied ausmachen. Wir beraten Sie persönlich und stellen sicher, dass alle Aspekte Ihres RVG Arbeitsrecht Vergleichs korrekt gehandhabt werden.

Ihre persönliche Beratung bei Braun-Legal: Wir sind für Sie da

Die Komplexität der Anwaltsgebühren nach dem RVG, insbesondere bei einem Vergleich im Arbeitsrecht, kann überwältigend sein. Bei Braun-Legal verstehen wir, dass Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung benötigen. Unsere erfahrenen Anwälte nehmen sich Zeit, Ihren Fall genau zu analysieren und Ihnen die Kostenstruktur transparent darzulegen. Wir erläutern Ihnen, welche Gebühren in Ihrem spezifischen Fall anfallen und wie sich ein möglicher Mehrvergleich auf die Gesamtkosten auswirkt. Bereits in unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie eine klare Bewertung Ihrer Situation und der damit verbundenen Kosten. [4, 6]

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Beratung bei Kündigung bis zum Abschluss eines für Sie vorteilhaften Vergleichs. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen und dabei die Kosten stets im Blick zu behalten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im RVG Arbeitsrecht Vergleich. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie finanziell nicht benachteiligt werden. Nehmen Sie Kontakt auf für Ihre persönliche Beratung.

FAQ

Wie berechnen sich die Anwaltskosten bei einem RVG Arbeitsrecht Vergleich genau?

Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Gegenstandswertes. Typischerweise fallen eine 1,3 Verfahrensgebühr, eine 1,2 Terminsgebühr und eine 1,0 Einigungsgebühr an, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. [1, 3] Bei einem Gegenstandswert von z.B. 3 Monatsgehältern à 3.000 € (also 9.000 €) können die Anwaltskosten rund 2.135 € betragen. [4]

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen arbeitsrechtlichen Vergleich?

In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen mit Arbeitsrechtsschutz die Anwaltskosten für einen Vergleich, oft abzüglich einer Selbstbeteiligung. Wir klären gerne kostenfrei die Deckungszusage für Sie. [4, 6]

Was passiert, wenn im Vergleich auch mein Arbeitszeugnis geregelt wird?

Wenn im Vergleich auch das Arbeitszeugnis geregelt wird (Mehrvergleich), erhöht dies den Gegenstandswert (oft um 1 Monatsgehalt). [2] Dies kann zu leicht höheren Anwaltsgebühren führen, sichert aber diesen wichtigen Punkt rechtlich ab. Die Gebühren sind nach § 15 Abs. 3 RVG gedeckelt. [2, 9]

Fallen immer Gerichtskosten an, wenn ich vor das Arbeitsgericht ziehe?

Nein, ein großer Vorteil im Arbeitsrecht ist, dass bei einem Vergleichsabschluss keine Gerichtskosten anfallen. [2, 6] Auch bei einer Klagerücknahme vor Antragstellung können sie entfallen. [3] Nur wenn ein Urteil ergeht, muss die unterlegene Partei die (relativ geringen) Gerichtskosten tragen. [3, 6]

Kann ich die Anwaltskosten für einen Arbeitsrechtsvergleich von der Steuer absetzen?

Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, wie bei einer Kündigungsschutzklage und einem daraus resultierenden Vergleich, können unter Umständen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie der Sicherung oder dem Erwerb von Einnahmen dienen. Eine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater ist hier ratsam.

Bietet Braun-Legal eine kostenlose Erstberatung für meinen Fall an?

Ja, wir bei Braun-Legal bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Dabei bewerten wir die Erfolgsaussichten und geben Ihnen eine transparente Übersicht über die potenziell anfallenden Kosten eines RVG Arbeitsrecht Vergleichs. [4, 6]

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