Erbrecht

Nachlassabwicklung

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Rechtsanwaltskosten Nachlassverzeichnis: Wann zahlt der Nachlass wirklich?

09.02.2025

13

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

13

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

<p>Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ist oft ein erster, wichtiger Schritt nach einem Erbfall. Dies gilt besonders, wenn Pflichtteilsansprüche im Raum stehen.</p><p>Viele Erben fragen sich: Wer trägt die Rechtsanwaltskosten für das Nachlassverzeichnis? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von mehreren Faktoren ab.</p><p>Eine fehlerhafte Annahme kann schnell zu unerwarteten Kosten von über 1.000 Euro führen. Dieser Beitrag beleuchtet die Rechtslage und zeigt Praxisbeispiele.</p><p>Wir geben Ihnen konkrete Tipps, wie Sie die Kostenfrage optimal für sich klären und welche Rolle die Komplexität des Nachlasses spielt.</p>

Das Thema kurz und kompakt

Rechtsanwaltskosten für ein Nachlassverzeichnis werden vom Nachlass getragen, wenn sie notwendig und angemessen sind; bei bereits involviertem Notar nur bei komplexen Rechtsfragen.

Die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis trägt der Nachlass; Anwaltskosten des Erben für ein eigenes Verzeichnis sind nur unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig.

Die Erbfallkostenpauschale für die Erbschaftsteuer beträgt 15.000 Euro; höhere tatsächliche Kosten, inklusive notwendiger Anwaltskosten für das Nachlassverzeichnis, können geltend gemacht werden.

Mandant Schulze war überrascht: Nicht alle Anwaltskosten für das Nachlassverzeichnis wurden vom Nachlass getragen. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte wahren und unnötige Ausgaben von bis zu mehreren tausend Euro vermeiden. Wir zeigen Ihnen die entscheidenden Faktoren auf.

Kostenübernahme Anwaltskosten Nachlassverzeichnis: Die Grundlagen verstehen

Ein Nachlassverzeichnis dokumentiert alle Vermögenswerte und Schulden eines Erblassers zum Todeszeitpunkt. [1] Es dient Pflichtteilsberechtigten zur Bezifferung ihrer Ansprüche gemäß § 2314 BGB. [6]

Die Kostenfrage für anwaltliche Unterstützung bei der Erstellung ist oft ein Streitpunkt. Grundsätzlich können Kosten für ein *notarielles* Nachlassverzeichnis dem Nachlass belastet werden. [2]

Diese Belastung mindert den Nachlasswert. Somit reduziert sie indirekt auch den Pflichtteil um die entsprechende Quote.

Die Beauftragung eines Anwalts durch den Erben zur Erstellung oder Prüfung wirft jedoch spezifische Fragen auf.

Diese Unterscheidung ist für Erben und Pflichtteilsberechtigte finanziell bedeutsam. Es geht dabei oft um Kosten von über 1.000 Euro.

Anwaltliche Unterstützung: Wann sind Kosten für das Nachlassverzeichnis Nachlassverbindlichkeiten?

Die Kosten eines vom Erben beauftragten Anwalts für das Nachlassverzeichnis sind nicht automatisch Nachlassverbindlichkeiten. Entscheidend sind Notwendigkeit und Komplexität des Falles. [3]

Wurde bereits ein Notar mit der Erstellung beauftragt, sind zusätzliche Anwaltskosten des Erben nur bei besonders schwierigen Rechtsfragen vom Nachlass zu tragen. [2, 10]

Diese müssen über die übliche notarielle Tätigkeit hinausgehen (vgl. OLG Koblenz, Az.: 12 U 1356/20). [10]

Ein Beispiel: Die Bewertung einer Auslandsbeteiligung mit unklarer Rechtslage könnte dies rechtfertigen.

Viele Erben gehen fälschlicherweise davon aus, dass jede anwaltliche Hilfe bei der Inventarerstellung vom Nachlass getragen wird.

Das OLG Koblenz sah in einem Fall Anwaltskosten von mehreren hundert Euro als nicht notwendig an. Der Notar war bereits involviert. [3]

Die Abgrenzung ist oft schwierig und führt zu Auseinandersetzungen. Diese können Anwaltskosten bei Erbstreit weiter in die Höhe treiben.

Die sorgfältige Prüfung der Erforderlichkeit ist daher unerlässlich. Vermeiden Sie so unnötige Ausgaben.

Folgende Punkte sind für die Kostenübernahme durch den Nachlass relevant:

  • Liegt ein einfaches oder komplexes Nachlassvermögen vor (z.B. mit Auslandsbezug, Unternehmensanteilen)?

  • Wurde bereits ein Notar mit der Erstellung des Verzeichnisses beauftragt?

  • Geht die anwaltliche Tätigkeit über die reine Informationssammlung hinaus und umfasst komplexe rechtliche Bewertungen?

  • Dient die anwaltliche Tätigkeit primär dem Interesse des Erben oder der korrekten Erfassung des Nachlasses für alle Beteiligten? Ein Anwalt kann hier bis zu 2 Stunden beratend tätig werden.

Die Klärung dieser Fragen hilft, die Chancen einer Kostenübernahme durch den Nachlass realistisch einzuschätzen.

Gesetzliche Grundlagen und Gebührenberechnung präzise anwenden

Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. [1, 7]

Für außergerichtliche Tätigkeiten, etwa bei der Unterstützung zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, fällt in der Regel eine Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) an. [1, 7]

Ihre Höhe bemisst sich am Nachlasswert und einem Gebührensatz zwischen 0,5 und 2,5. Eine Mittelgebühr von 1,3 wird oft bei durchschnittlichem Aufwand angesetzt. [7]

Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro können Anwaltskosten schnell über 4.000 Euro betragen.

Notarkosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis hingegen richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). [1, 8]

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass Anwalts- und Notarkosten für dieselbe Tätigkeit parallel und in voller Höhe vom Nachlass getragen werden.

Die Rechtsprechung, wie das OLG Koblenz [10], setzt hier klare Grenzen. Unnötige Doppelbeauftragungen erhöhen die Nachlassverbindlichkeiten nicht.

Eine transparente Kostenabsprache mit Ihrem Anwalt ist daher von Beginn an wichtig.

Steuerliche Absetzbarkeit der Rechtsanwaltskosten optimieren

Kosten im Zusammenhang mit der Regelung und Abwicklung des Nachlasses können als Nachlassverbindlichkeiten die Erbschaftsteuer mindern. [9]

Dazu zählen grundsätzlich auch notwendige Kosten für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.

Das Erbschaftsteuergesetz sieht hierfür einen Pauschbetrag für Erbfallkosten vor, die sogenannte Erbfallkostenpauschale.

Dieser Betrag wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben. [5]

Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Pauschbetrag, können die höheren Kosten angesetzt werden. Dies kann auch Anwaltskosten für das Nachlassverzeichnis umfassen. [9]

Voraussetzung ist, dass die Kosten notwendig waren, um den Nachlass festzustellen und zu regeln.

Nicht alle als privat empfundenen Anwaltskosten sind automatisch steuerlich absetzbar; die Finanzverwaltung prüft die Notwendigkeit.

Die korrekte Deklaration in der Erbschaftssteuererklärung ist entscheidend.

Eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben, inklusive detaillierter Rechnungen des Anwalts über mindestens 500 Euro, ist hierfür unerlässlich.

Für die steuerliche Geltendmachung sollten Sie beachten:

  1. Sammeln Sie alle Belege für Kosten rund um den Erbfall (Beerdigung, Grabstein, Nachlassverzeichnis).

  2. Prüfen Sie, ob die Summe der Einzelkosten den Pauschbetrag von 15.000 Euro übersteigt.

  3. Lassen Sie die Notwendigkeit der Anwaltskosten für das Nachlassverzeichnis plausibel begründen, falls diese den Hauptteil ausmachen.

  4. Geben Sie die Kosten in der Erbschaftsteuererklärung als Nachlassverbindlichkeiten an.

  5. Halten Sie Rücksprache mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht, um Abzugsfähigkeit für Beträge über 5.000 Euro sicherzustellen.

So können Sie die Steuerlast oft um mehrere hundert Euro senken.

Praxisfälle und typische Streitpunkte bei Anwaltskosten für das Nachlassverzeichnis vermeiden

Ein häufiger Streitpunkt entsteht, wenn ein Erbe einen Anwalt mit der Erstellung eines privaten Nachlassverzeichnisses beauftragt. [1]

Dies geschieht oft, obwohl der Pflichtteilsberechtigte ein notarielles Verzeichnis verlangt oder bereits ein solches erstellt wird. [1]

In solchen Fällen ist die Übernahme der zusätzlichen Anwaltskosten durch den Nachlass oft fraglich.

Das OLG Koblenz zeigte dies in einem Fall mit Kosten von über 1.500 Euro. [3, 10]

Ein weiterer Konfliktpunkt sind die Kosten für die Bewertung von Nachlassgegenständen. Diese sind für die Pflichtteilsberechnung notwendig.

Die Kosten für den Gutachter sind aber von den Kosten für die reine Erstellung des Verzeichnisses zu trennen. [1]

Viele Pflichtteilsberechtigte wissen nicht, dass sie ein Recht auf Anwesenheit bei der Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses haben.

Dies erhöht die Transparenz und kann spätere Streitigkeiten über den Inhalt reduzieren. [1]

Die Pflicht des Erben zur Mitwirkung bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses ist umfassend. Sie beinhaltet auch die Beschaffung von Informationen, z.B. von Banken. [4, 12]

Dies stellte der BGH (IV ZR 193/19) klar. [12]

Eine frühzeitige und klare Kommunikation zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten kann viele Streitigkeiten vermeiden. Idealerweise unterstützt dies eine erbrechtliche Beratung.

Dies kann damit verbundene Kosten von oft über 2.000 Euro vermeiden helfen.

Die Kenntnis der eigenen Pflichten beim Nachlassverzeichnis ist hierbei entscheidend.

Expertenrat: Strategien zur Minimierung und gerechten Verteilung der Kosten

Um die Rechtsanwaltskosten für ein Nachlassverzeichnis gering zu halten und gerecht zu verteilen, ist eine strategische Vorgehensweise entscheidend.

Erben sollten prüfen, ob die Nachlasskomplexität einen Anwalt zusätzlich zum Notar erfordert.

Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht schafft oft Klarheit. Sie kostet vielleicht nur 190 bis 250 Euro – ein Bruchteil späterer Streitkosten. [7]

Besteht eine Erbengemeinschaft, sollten sich die Miterben abstimmen. Eine gemeinsame Beauftragung eines Anwalts kann Kosten teilen.

Dies kann die Gesamtkosten um bis zu 30% reduzieren.

Ein oft übersehener Aspekt ist die Möglichkeit, mit dem Anwalt eine klare Vergütungsvereinbarung zu treffen. Diese sollte sich an Aufwand und Erfolg orientieren, nicht starr am Nachlasswert.

Dies kann besonders bei sehr hohen Nachlasswerten von über 1 Million Euro vorteilhaft sein.

Klären Sie im Vorfeld genau, welche Leistungen erbracht werden und welche Kosten anfallen.

Transparente Kommunikation über Notwendigkeit und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit hilft. Sie erhöht die Akzeptanz der Kosten als Nachlassverbindlichkeit.

Dies kann spätere Auseinandersetzungen über die Nachlassabwicklung vermeiden. Wir beraten Sie persönlich.

So finden wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Fall und verhindern unnötige Ausgaben.

FAQ

Welche Kosten für das Nachlassverzeichnis sind immer vom Nachlass zu tragen?

Die Kosten für ein vom Pflichtteilsberechtigten verlangtes *notarielles* Nachlassverzeichnis sind gemäß § 2314 Abs. 2 BGB vom Nachlass zu tragen. Diese schmälern den Nachlasswert und damit auch den auszuzahlenden Pflichtteil anteilig. [1, 6]

Wann sind Anwaltskosten des Erben für ein Nachlassverzeichnis *nicht* vom Nachlass zu tragen?

Wenn bereits ein Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses beauftragt ist und keine außergewöhnlich komplexen Rechtsfragen vorliegen, die eine zusätzliche anwaltliche Expertise zwingend erforderlich machen, werden die Anwaltskosten des Erben in der Regel nicht als notwendige Nachlassverbindlichkeit anerkannt (vgl. OLG Koblenz, 12 U 1356/20). [2, 3, 10]

Wie hoch ist die Geschäftsgebühr nach RVG für ein Nachlassverzeichnis?

Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG hat einen Rahmen von 0,5 bis 2,5. Bei durchschnittlicher Komplexität wird oft eine 1,3-fache Gebühr angesetzt. Der Gegenstandswert ist in der Regel der Wert des Nachlasses oder des Interesses des Mandanten. Bei einem Nachlasswert von 100.000 € und einer 1,3 Gebühr wären das ca. 1.690 € netto. [7]

Kann ich Anwaltskosten für das Nachlassverzeichnis von der Steuer absetzen, auch wenn ich die Pauschale nutze?

Die Erbfallkostenpauschale von 15.000 Euro ist ein Betrag, der ohne Einzelnachweis abgezogen wird. Wenn Ihre tatsächlichen Kosten (inklusive notwendiger Anwaltskosten für das Nachlassverzeichnis) diesen Pauschbetrag übersteigen, können Sie die höheren, nachgewiesenen Kosten geltend machen. Sie können nicht beides gleichzeitig in voller Höhe nutzen. [5, 9]

Was kann ich tun, wenn Streit über die Anwaltskosten für das Nachlassverzeichnis entsteht?

Suchen Sie das Gespräch mit den anderen Beteiligten (Miterben, Pflichtteilsberechtigte). Legen Sie die Notwendigkeit und Angemessenheit der Kosten dar. Hilft dies nicht, kann eine Mediation oder letztlich eine gerichtliche Klärung notwendig sein. Eine frühzeitige Beratung durch unsere Kanzlei kann helfen, solche Eskalationen zu vermeiden.

Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten für ein Nachlassverzeichnis?

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Erbrechtliche Angelegenheiten sind oft nur eingeschränkt oder gar nicht versichert, insbesondere reine Beratungstätigkeiten oder die Erstellung von Verzeichnissen. Eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung vor Mandatierung des Anwalts schafft Klarheit. In vielen Fällen werden Kosten für streitige Auseinandersetzungen eher übernommen als für präventive Beratung oder reine Erstellungstätigkeiten.

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