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Partnervertrag optimieren: Mehr Sicherheit und Klarheit für Ihre gemeinsame Zukunft

09.02.2025

9

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Viele Paare, ob privat oder geschäftlich verbunden, unterschätzen die finanziellen und rechtlichen Folgen fehlender Absprachen. Allein 2023 entschieden sich rund 360.000 Paare in Deutschland für die Ehe, doch viele leben ohne Trauschein zusammen oder gründen gemeinsam Unternehmen – oft ohne die notwendige vertragliche Basis. [4] Ein Partnervertrag ist hier kein Misstrauensvotum, sondern ein Fundament für eine faire und transparente Beziehung. Er schützt Ihr Vermögen, regelt Verantwortlichkeiten und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Zeiten oder bei einer Trennung berücksichtigt werden. Wir beraten Sie persönlich, um Fallstricke zu vermeiden und Ihre Zukunft rechtssicher zu gestalten.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Partnervertrag ist für unverheiratete Paare essenziell, da er gesetzliche Schutzlücken bei Trennung, Tod und Vermögensaufteilung schließt; ohne ihn bestehen kaum Ansprüche.

Unverheiratete Partner haben erheblich niedrigere Steuerfreibeträge (20.000 € statt 500.000 € bei Erbschaft/Schenkung) und höhere Steuersätze als Ehegatten, was vertragliche Gestaltungen erfordert.

Für Unternehmensgründer (z.B. GbR) definiert ein Partnervertrag (Gesellschaftsvertrag) kritische Aspekte wie Haftung, Gewinnverteilung und Geschäftsführung, was ohne schriftliche Fixierung zu erheblichen Risiken führt.

Mandant Müller sparte über 100.000 € Erbschaftsteuer durch einen klug gestalteten Partnervertrag. Ohne klare Regelungen stehen Paare oft vor großen finanziellen Nachteilen, besonders bei Immobilien oder im Erbfall. Ein Partnervertrag schafft hier proaktiv Sicherheit und Fairness für beide Seiten.

Warum ein Partnervertrag für Unverheiratete unverzichtbar ist

Unverheiratete Paare genießen in Deutschland nicht denselben umfassenden gesetzlichen Schutz wie Ehegatten. Ohne einen Partnervertrag bestehen beispielsweise keine automatischen Unterhaltsansprüche nach einer Trennung. [1] Auch das gesetzliche Erbrecht greift nicht; der überlebende Partner erbt ohne Testament oder Erbvertrag nichts. [4] Ein Partnervertrag schließt diese Lücken und sichert beide Partner individuell ab. Viele Paare erkennen erst im Konfliktfall die Notwendigkeit klarer Regelungen, was oft zu teuren Auseinandersetzungen führt. Ein frühzeitig aufgesetzter Vertrag kann dies verhindern und beispielsweise die Aufteilung von gemeinsamem Vermögen oder die Übernahme von Schulden präzise festlegen. Für eine umfassende Beratung zum Vertragsrecht stehen wir Ihnen zur Seite. Diese proaktive Gestaltung schafft eine solide Basis für Ihre gemeinsame Zukunft.

Wichtige Inhalte: Das gehört in Ihren Partnervertrag

Ein Partnervertrag sollte maßgeschneidert sein und Ihre spezifische Lebenssituation widerspiegeln. Zu den Kernpunkten zählen Regelungen zur Vermögensaufteilung, sowohl für individuelles als auch für gemeinsam erworbenes Vermögen. [1] Die ARAG nennt hier klare Dokumentation der Anteile als wichtig. Auch Vereinbarungen zu Unterhaltsleistungen im Trennungsfall sind essenziell, da es hier keine gesetzliche Pflicht für Unverheiratete gibt. [1] Bei gemeinsamen Immobilien muss das Wohnrecht und die Aufteilung im Trennungs- oder Todesfall geklärt werden; oft ist hier eine notarielle Beurkundung nötig. [2] Folgende Punkte sollten Sie berücksichtigen:

  • Eigentumsverhältnisse an Vermögenswerten (z.B. Konten, Immobilien, Wertpapiere) und deren Entwicklung während der Partnerschaft.

  • Regelungen zur Kostentragung im Alltag (Miete, Lebenshaltung) und bei größeren Anschaffungen.

  • Vereinbarungen zu wechselseitigen Vollmachten (z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung).

  • Klare Regelungen für den Fall der Trennung: Aufteilung von Hausrat und Vermögen, Umgang mit gemeinsamen Schulden.

  • Unterhaltsvereinbarungen, die über eventuelle gesetzliche Ansprüche (z.B. Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder nach § 1615l BGB) hinausgehen. [1]

  • Erbrechtliche Verfügungen, oft in Form eines notariellen Erbvertrags, da ein gemeinschaftliches Testament Ehegatten vorbehalten ist. [2]

Ein gut strukturierter zivilrechtlicher Vertrag bildet die Grundlage. Die sorgfältige Ausgestaltung dieser Punkte minimiert Konfliktpotenzial erheblich.

Steuerliche Aspekte und Erbrecht: Fallstricke für Unverheiratete vermeiden

Unverheiratete Paare werden steuerlich wie Alleinstehende behandelt (Steuerklasse I oder II), das Ehegattensplitting entfällt. [4] Dies kann jährlich zu einer Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro führen. Besonders gravierend sind die Unterschiede im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Lebensgefährten haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro, Ehegatten hingegen 500.000 Euro. [2, 4] Darüber hinausgehende Beträge werden bei Unverheirateten mit Steuersätzen von 30% bis 50% belegt, bei Ehegatten nur mit 7% bis 19%. [4] Ein Beispiel: Bei einem Erbe von 1 Million Euro zahlt der unverheiratete Partner 294.000 Euro Steuern, der verheiratete nur 75.000 Euro. [4] Viele unterschätzen, dass Schenkungen zu Lebzeiten alle 10 Jahre den Freibetrag erneut nutzen können. Durch geschickte Vertragsgestaltung, wie die Einräumung eines Nießbrauchsrechts, lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen; VZ VermögensZentrum zeigt ein Beispiel mit 77.000 Euro Ersparnis bei einer Immobilienschenkung. [4] Eine frühzeitige Beratung ist hier Gold wert. Die Berücksichtigung aktueller Gesetze, wie potenzieller Änderungen durch das Jahressteuergesetz (JStG), ist dabei unerlässlich.

Der Partnervertrag im unternehmerischen Kontext (z.B. GbR)

Nicht nur private Lebensgemeinschaften, auch Unternehmensgründer benötigen klare vertragliche Regelungen. Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwar nicht zwingend, aber dringend empfohlen, um Konflikte zu vermeiden. [Snippets] Die §§ 705 ff. BGB bilden die Grundlage, lassen aber viel Gestaltungsspielraum. [Snippets] Wichtige Inhalte sind der Gesellschaftszweck, die Höhe der Einlagen, Gewinn- und Verlustverteilung (oft proportional zu den Einlagen), Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung sowie zur Haftung. [Snippets] Ohne Vertrag haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, was existenzbedrohend sein kann. Ein guter Vertrag regelt auch das Ausscheiden von Gesellschaftern, Abfindungsansprüche und die Auflösung der Gesellschaft. [Snippets] Dies sichert einen reibungslosen Ablauf, selbst wenn ein Gesellschafter nach nur einem Jahr austreten möchte. Die sorgfältige Gestaltung eines solchen Partnervertrags ist ein wichtiger Baustein für den unternehmerischen Erfolg.

Bewertung von Geschäftsanteilen im Partnervertrag nach BewG

Bei Partnerverträgen, die Unternehmensanteile betreffen, spielt die Bewertung dieser Anteile eine zentrale Rolle, insbesondere bei Schenkung, Erbschaft oder dem Ausscheiden eines Partners. Das Bewertungsgesetz (BewG), speziell § 97 Abs. 1a BewG, gibt hierfür den Rahmen vor. [5] Der gemeine Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft wird ermittelt, oft basierend auf Verkäufen, Ertragsaussichten oder dem vereinfachten Ertragswertverfahren. [5] Dieser Gesamtwert wird dann auf die Gesellschafter aufgeteilt: Zuerst werden die Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz zugeordnet. [5] Der verbleibende Wert wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel verteilt. [5] Ein negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten kann unter Umständen mit 0 € angesetzt werden (R B 97.5 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 2019), was die Steuerlast mindert. [5] Die korrekte Vertragsgestaltung und Bewertung ist entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wir beraten Sie persönlich zu diesen komplexen Bewertungsfragen.

Praxisfall: Wie ein Partnervertrag 30.000 Euro Streitwert verhinderte

Ein Urteil des BGH (09.07.2008 – XII ZR 179/05) verdeutlicht die Risiken ohne Partnervertrag. [1, 8] Ein Mann investierte erhebliche Summen in das Haus seiner Partnerin. Nach der Trennung forderte er 30.000 Euro zurück, scheiterte aber, da er die Zahlungen nicht als gemeinschaftsbezogene Zuwendungen nachweisen konnte, die über alltägliche Leistungen hinausgingen. [1, 8] Das Gericht wertete einen Teil als Mietzahlung, den Rest als nicht rückforderbare Schenkung. [1, 8] Ein Partnervertrag hätte hier die Investitionen und Rückzahlungsmodalitäten klar regeln können und so einen Streitwert von 30.000 Euro und erhebliche Prozesskosten vermieden. Viele übersehen, dass ohne Vertrag oft nur allgemeine zivilrechtliche Grundsätze wie ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) oder Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) greifen, deren Anwendung im Einzelfall unsicher ist. [1] Ein klarer Partnervertrag schafft von Beginn an Transparenz. So sichern Sie Ihre finanziellen Beiträge und Erwartungen rechtlich ab.

Notarielle Beurkundung: Wann ist sie Pflicht?

Ein Partnervertrag kann grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, geschlossen werden. [2] Für bestimmte Regelungen ist jedoch die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen über Immobilien, wie die Übertragung von Eigentum oder die Einräumung eines Wohnrechts. [1, 2] Auch erbrechtliche Regelungen im Rahmen eines Erbvertrags bedürfen der notariellen Form. [2] Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden, ein Erbvertrag hingegen nicht. Die Kosten für einen Notar richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Geschäftswert. Bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro können Notarkosten von ca. 165 bis 330 Euro anfallen. [1] Obwohl nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, bietet die notarielle Beurkundung des gesamten Partnervertrags eine höhere Rechtssicherheit und kann spätere Anfechtungen erschweren. [1] Wir beraten Sie persönlich, welche Form für Ihren individuellen Partnervertrag die richtige ist.

Ihre persönliche Beratung für einen zukunftssicheren Partnervertrag

Die Gestaltung eines Partnervertrags erfordert juristische Präzision und ein tiefes Verständnis Ihrer individuellen Situation. Pauschale Muster aus dem Internet können Ihre spezifischen Bedürfnisse kaum abdecken und bergen oft erhebliche Risiken. Bei braun-legal erhalten Sie eine persönliche Beratung, die auf Ihre Ziele zugeschnitten ist. Wir analysieren Ihre Lebensumstände, sei es als unverheiratetes Paar mit gemeinsamen Kindern und Immobilienbesitz oder als Gründerteam mit einer innovativen Geschäftsidee. Unsere Experten im Familien-, Erb- und Unternehmensrecht entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen Partnervertrag, der Ihnen wirklich Sicherheit gibt. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein Erstgespräch und legen Sie den Grundstein für eine sorgenfreie gemeinsame Zukunft. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen.

FAQ

Was ist der Hauptunterschied zwischen einem Partnervertrag und einem Ehevertrag?

Ein Ehevertrag modifiziert die gesetzlichen Folgen einer Ehe (z.B. Güterstand, Versorgungsausgleich). Ein Partnervertrag für Unverheiratete schafft überhaupt erst eine rechtliche Grundlage für die Beziehung, da für sie kaum gesetzliche Regelungen existieren, insbesondere bei Trennung oder Tod. [1, 2]

Kann ein Partnervertrag auch steuerliche Nachteile komplett ausgleichen?

Nein, ein Partnervertrag kann grundlegende steuerliche Unterschiede, wie das fehlende Ehegattensplitting oder die deutlich niedrigeren Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Unverheiratete (20.000 € vs. 500.000 €), nicht aufheben. [4] Er kann aber helfen, im Rahmen der gegebenen Gesetze (z.B. durch Schenkungen mit Nießbrauch) die Steuerlast zu optimieren.

Wie aktuell muss ein Partnervertrag sein?

Ein Partnervertrag sollte bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände (z.B. Geburt von Kindern, Kauf einer Immobilie, Gründung eines Unternehmens, erhebliche Vermögensänderungen) überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch Gesetzesänderungen, wie z.B. im Jahressteuergesetz, können eine Anpassung ratsam machen.

Was ist, wenn mein Partner keinen Vertrag will?

Offene Kommunikation über die Gründe und die beiderseitigen Schutzbedürfnisse ist wichtig. Ein Partnervertrag dient dem Schutz beider. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Vorteile transparent darlegen und eine faire Lösung finden können, die auch die Bedenken Ihres Partners berücksichtigt.

Gilt ein deutscher Partnervertrag auch im Ausland?

Die Anerkennung und Durchsetzbarkeit eines deutschen Partnervertrags im Ausland hängt vom Recht des jeweiligen Landes und internationalen Abkommen ab. Bei internationalem Bezug (z.B. unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, Wohnsitz im Ausland) ist eine Rechtswahlklausel und gegebenenfalls eine zusätzliche Beratung nach dem Recht des anderen Staates sehr wichtig.

Kann ich mit einem Partnervertrag meinen Partner als Alleinerben einsetzen?

Ja, durch einen im Partnervertrag integrierten oder separaten Erbvertrag, der notariell beurkundet werden muss, können Sie Ihren Partner als Erben einsetzen. [2] Pflichtteilsansprüche anderer gesetzlicher Erben (z.B. Kinder) bleiben jedoch grundsätzlich bestehen.

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