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Markenrecht Anwalt: Ihr Wegweiser zu Markenschutz und -erfolg in 2025

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

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Minuten

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Mandant Müller meldete seine Marke ohne professionelle Recherche an und sparte zunächst 500 Euro Anwaltskosten, nur um später mit Forderungen von 10.000 Euro konfrontiert zu werden. Hätte ein spezialisierter Markenrecht-Anwalt dies verhindern können? Dieser Beitrag beleuchtet, wie Sie Ihre Marke effektiv schützen und teure Fehler vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

Eine professionelle Markenrecherche vor der Anmeldung durch einen Markenrecht-Anwalt kann teure Konflikte mit älteren Rechten und Kosten von oft über 10.000 Euro vermeiden.

Die Amtsgebühren für eine deutsche Marke beginnen bei 290 Euro, für eine EU-Marke bei 850 Euro; Anwaltskosten für die Anmeldung starten oft bei 300 bis 500 Euro.

Marken müssen aktiv genutzt und überwacht werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten und Verletzungen frühzeitig zu erkennen; die Benutzungsschonfrist beträgt 5 Jahre.

Eine starke Marke ist oft das wertvollste Gut eines Unternehmens, ein Versprechen an Ihre Kunden und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Doch der Weg zur rechtssicheren Marke ist mit einigen Hürden gepflastert. Von der ersten Idee über die Anmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Rechte – ohne das nötige Wissen im Markenrecht können schnell kostspielige Fehler passieren. Ein spezialisierter Markenrecht-Anwalt kann hier den entscheidenden Unterschied machen. Er navigiert Sie sicher durch die Komplexität des deutschen und europäischen Markenrechts, hilft bei der strategischen Ausrichtung und schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie mit professioneller Unterstützung Ihre Marke optimal schützen und deren Wert maximieren.

Markenwert steigern: Fundament des Markenschutzes verstehen

Das Markenrecht, primär geregelt im Markengesetz (MarkenG), ist ein Eckpfeiler des gewerblichen Rechtsschutzes. [2] Es sichert Ihnen die exklusiven Nutzungsrechte an Ihrem Markennamen, Logo oder Slogan für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Eine eingetragene Marke schafft nicht nur Vertrauen und Wiedererkennungswert bei Ihren Kunden, sondern kann den Unternehmenswert erheblich steigern – oft um mehr als 20 %. [2] Ohne diesen Schutz riskieren Sie Nachahmungen und eine Schwächung Ihrer Marktposition. Die frühzeitige Konsultation eines Markenrecht-Anwalts ist daher eine Investition, die sich vielfach auszahlt. Die Schutzdauer einer deutschen Marke beträgt initial 10 Jahre und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden. [2] Dieser langfristige Schutz ist entscheidend für eine nachhaltige Markenstrategie.

Anmeldeprozess optimieren: Nationale vs. EU-Marke abwägen

Die Anmeldung einer Marke erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und strategische Entscheidungen. Zunächst muss eine umfassende Recherche erfolgen, um Konflikte mit bereits bestehenden älteren Markenrechten zu vermeiden – ein Schritt, bei dem jährlich Tausende Anmeldungen scheitern. [2, 5] Sie müssen entscheiden, ob eine nationale Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder eine Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentom (EUIPO) die richtige Wahl ist. Eine deutsche Marke kostet ab 290 Euro für bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. [6] Eine Unionsmarke, die Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten bietet, beginnt bei 850 Euro für eine Klasse. [8] Viele unterschätzen, dass eine Unionsmarke zwar breiteren Schutz bietet, aber auch einem höheren Angriffsrisiko durch ältere Rechte aus 27 Ländern ausgesetzt ist. [7] Ein Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz hilft Ihnen, die richtige Strategie für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu entwickeln und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis präzise zu definieren, was für den Schutzumfang entscheidend ist. [5]

Kostenfallen vermeiden: Gebühren und Anwaltskosten im Blick behalten

Die Kosten einer Markenanmeldung sind mehr als nur die reinen Amtsgebühren. Die Grundgebühr beim DPMA für eine Online-Anmeldung beträgt 290 Euro für bis zu drei Klassen; jede weitere Klasse schlägt mit 100 Euro zu Buche. [6] Beim EUIPO sind es 850 Euro für die erste Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro für jede weitere. [8] Eine beschleunigte Prüfung beim DPMA kostet zusätzlich 200 Euro. [6] Die Verlängerung einer deutschen Marke nach 10 Jahren kostet 750 Euro (bis drei Klassen). [6] Ohne anwaltliche Beratung riskieren Sie jedoch, dass die Anmeldung wegen formaler Fehler oder absoluter Schutzhindernisse zurückgewiesen wird – die Amtsgebühren sind dann verloren. [5] Die Kosten für einen spezialisierten Markenrecht-Anwalt für die Anmeldung beginnen oft bei 300 bis 500 Euro, eine Investition, die vor späteren, weitaus höheren Kosten durch Rechtsstreitigkeiten schützen kann. [2] Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die günstigste Anmeldung immer die beste ist, ohne die langfristigen Risiken einer unzureichenden Recherche oder eines schlecht formulierten Warenverzeichnisses zu berücksichtigen.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Amtsgebühren:

  • DPMA Online-Anmeldung (bis 3 Klassen): 290 € [6]

  • DPMA zusätzliche Klasse: 100 € [6]

  • EUIPO Anmeldung (1 Klasse): 850 € [8]

  • EUIPO zweite Klasse: 50 € [8]

  • EUIPO jede weitere Klasse: 150 € [8]

  • DPMA Verlängerung (bis 3 Klassen): 750 € [6]

Diese Gebühren decken nicht die Kosten für notwendige Recherchen oder anwaltliche Beratung ab, die oft entscheidend für den Erfolg sind.

Risikomanagement proaktiv gestalten: Markenrecherche und -überwachung

Eine der kritischsten Phasen vor der Markenanmeldung ist die professionelle Markenrecherche. Das DPMA und EUIPO prüfen nicht, ob Ihre Wunschmarke ältere Rechte Dritter verletzt. [5] Diese Prüfung obliegt Ihnen. Eine Kollision kann zu teuren Abmahnungen (durchschnittlich über 900 Euro), Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen führen, die schnell fünfstellige Beträge erreichen. [Source 3 from search, 4 from search] Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz führt Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen durch, um solche Risiken zu minimieren. Nach erfolgreicher Eintragung ist eine kontinuierliche Markenüberwachung wichtig, um frühzeitig auf mögliche Verletzungen durch Neuanmeldungen reagieren zu können. Viele Markeninhaber vernachlässigen die Überwachung und bemerken Rechtsverletzungen erst, wenn bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist oder die Frist für einen kostengünstigen Widerspruch (beim DPMA 250 Euro) verstrichen ist. [Source 4 from search] Die Benutzungspflicht Ihrer Marke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, um den vollen Schutz aufrechtzuerhalten. [2]

Verletzungen effektiv begegnen: Strategien und Konsequenzen

Stellen Sie eine Verletzung Ihrer Markenrechte fest, ist schnelles und strategisches Handeln geboten. Die erste Maßnahme ist oft eine Abmahnung durch einen Markenrecht-Anwalt, mit der der Verletzer zur Unterlassung aufgefordert wird. Die Kosten hierfür können schnell 2.000 Euro oder mehr betragen, die bei berechtigter Abmahnung der Verletzer trägt. [Source 4 from search] Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, kann der Anspruch gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine Markenverletzungsklage durchgesetzt werden. Solche Verfahren sind nicht nur kostspielig (Prozesskostenrisiko in 1. Instanz oft um 9.000 Euro), sondern können sich auch über Jahre hinziehen. [5, Source 4 from search] Neben Unterlassung können auch Auskunft über den Umfang der Verletzung, Schadensersatz und die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte verlangt werden. [Source 3 from search] Ein Irrglaube ist, dass nur große Konzerne von Markenpiraterie betroffen sind; auch kleine und mittlere Unternehmen erleiden jährlich Schäden in Millionenhöhe durch Markenrechtsverletzungen. Ein erfahrener Anwalt für Wirtschaftsrecht kann Sie hier umfassend beraten und Ihre Rechte wirksam durchsetzen.

Mögliche Schritte bei einer Markenrechtsverletzung:

  1. Markenüberwachung zur Früherkennung.

  2. Anwaltliche Prüfung des Sachverhalts.

  3. Außergerichtliche Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung.

  4. Ggf. Antrag auf einstweilige Verfügung bei Dringlichkeit.

  5. Einreichung einer Markenverletzungsklage.

  6. Geltendmachung von Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen.

  7. Beantragung der Vernichtung und des Rückrufs rechtsverletzender Produkte.

Die Wahl der richtigen Strategie hängt stark vom Einzelfall ab und sollte stets mit Ihrem Markenrecht-Anwalt abgestimmt werden.

Internationale Expansion: Markenschutz über Grenzen hinweg sichern

Wenn Ihr Unternehmen international tätig ist oder dies plant, reicht ein nationaler Markenschutz oft nicht aus. Die Unionsmarke bietet einen einheitlichen Schutz in 27 EU-Ländern. [7, 8] Für Schutz außerhalb der EU kann eine Internationale Registrierung (IR-Marke) über die World Intellectual Property Organization (WIPO) angestrebt werden, basierend auf einer nationalen oder EU-Basismarke. [2, 5] Die Kosten für eine IR-Marke beginnen bei mindestens 653 CHF (Schweizer Franken) zuzüglich nationaler Gebühren für jedes Zielland. [5] Ein häufiger Fehler bei der internationalen Markenstrategie ist die Annahme, dass eine einmal erfolgte Registrierung in einem Land automatisch weltweiten Schutz bietet oder dass eine reine Domainregistrierung Markenrechte begründet. Dies ist nicht der Fall. Ein Anwalt für IT-Recht kann Sie auch bei der komplexen Schnittstelle von Marken- und Domainrecht beraten. Die strategische Planung des territorialen Schutzumfangs ist entscheidend für den langfristigen Erfolg und erfordert eine genaue Analyse Ihrer Geschäftsziele und der jeweiligen Rechtsordnungen. Wir beraten Sie persönlich, um die für Sie passende internationale Markenstrategie zu entwickeln.

Ihre Marke in sicheren Händen: Persönliche Beratung durch Braun-Legal

Ihre Marke in sicheren Händen: Persönliche Beratung durch Braun-Legal

Der Schutz Ihrer Marke ist zu wichtig, um ihn dem Zufall zu überlassen. Bei Braun-Legal verstehen wir, dass hinter jeder Marke eine Vision und harte Arbeit stecken. Deshalb beraten wir Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse – von der ersten Markenrecherche über die Anmeldung bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte. Mit unserer Expertise im Markenrecht helfen wir Ihnen, Fallstricke zu umgehen und den Wert Ihrer Marke nachhaltig zu sichern. Vertrauen Sie auf erfahrene Anwälte, die Ihre Herausforderungen verstehen und Ihnen als starker Partner zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihre Marke schützen können. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Marke kennenzulernen.


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer deutschen Marke und einer EU-Marke?

Eine deutsche Marke bietet Schutz ausschließlich in Deutschland und wird beim DPMA angemeldet (Kosten ab 290€ für 3 Klassen). Eine EU-Marke (Unionsmarke) bietet einheitlichen Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und wird beim EUIPO angemeldet (Kosten ab 850€ für 1 Klasse). Die EU-Marke hat ein höheres Risiko für Widersprüche aus anderen EU-Ländern. [6, 7, 8]

Wie hoch sind die Amtsgebühren für eine Markenanmeldung?

Für eine deutsche Marke (DPMA) betragen die Grundgebühren bei Online-Anmeldung 290 Euro (bis zu 3 Klassen), jede weitere Klasse 100 Euro. Für eine EU-Marke (EUIPO) beträgt die Grundgebühr 850 Euro (1 Klasse), die zweite Klasse 50 Euro, jede weitere 150 Euro. [6, 8]

Wie lange ist meine Marke geschützt?

Sowohl deutsche Marken als auch EU-Marken sind initial für 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt. Der Schutz kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden, sofern die Verlängerungsgebühren entrichtet werden. [2, 8]

Muss ich meine Marke benutzen, um den Schutz zu behalten?

Ja, es besteht eine Benutzungspflicht. Sowohl nach deutschem Recht (§ 49 MarkenG) als auch nach EU-Recht (Art. 18 EUTMR) muss die Marke innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung ernsthaft für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen benutzt werden, ansonsten kann sie wegen Nichtbenutzung angegriffen und gelöscht werden. [2]

Was beinhaltet eine Markenrecherche?

Eine umfassende Markenrecherche prüft, ob identische oder ähnliche Marken bereits für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen registriert sind oder genutzt werden. Dies umfasst Recherchen in den relevanten Markenregistern (DPMA, EUIPO, WIPO) sowie ggf. Firmennamen- und Internetrecherchen, um das Risiko von Kollisionen und späteren Rechtsstreitigkeiten zu minimieren. [2, 5]

Kann ich meinen Firmennamen automatisch als Marke nutzen?

Nein, ein Firmenname (Unternehmenskennzeichen) entsteht zwar unter Umständen auch ohne Registrierung durch reine Benutzung im Geschäftsverkehr, bietet aber nicht denselben umfassenden und klar definierten Schutz wie eine eingetragene Marke. Für den Markenschutz ist eine separate Anmeldung beim zuständigen Amt erforderlich. [2]

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