Vorsorgerecht

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Patientenverfügung

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Kann eine Patientenverfügung von Angehörigen angefochten oder übergangen werden?

Kann eine Patientenverfügung von Angehörigen angefochten oder übergangen werden?

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Patientenverfügung: Wann Angehörige sie anfechten können und wie Sie Ihren Willen zu 100 % absichern

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Willen für den Ernstfall klar geregelt, doch Ihre Angehörigen sind uneins. Kann eine Patientenverfügung von Angehörigen angefochten oder übergangen werden? Die Antwort ist komplexer als viele denken und birgt für über 50 % der Verfasser unerwartete Risiken.

Das Thema kurz und kompakt

Eine gültige Patientenverfügung ist nach § 1827 BGB für Ärzte und Angehörige bindend und kann nicht einfach übergangen werden.

Angehörige können eine Verfügung nur über das Betreuungsgericht anfechten, wenn konkrete Zweifel an der Gültigkeit oder Anwendbarkeit bestehen (z. B. unklare Formulierungen).

Die Kombination einer präzisen Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht ist der wirksamste Schutz, um die eigenen Wünsche rechtssicher durchzusetzen.

Ein Mandant sparte sich und seiner Familie einen monatelangen Rechtsstreit, weil seine Patientenverfügung 1 einziges entscheidendes Detail enthielt. Eine Patientenverfügung ist Ihr direkter Draht in die Zukunft, um Ihre medizinische Behandlung selbst dann zu steuern, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Doch was passiert, wenn Angehörige aus Sorge, Trauer oder Unverständnis Ihre Wünsche infrage stellen? Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Hürden, die eine Anfechtung mit sich bringt, und zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie Ihr Dokument so gestalten, dass Ihr Wille unmissverständlich und für alle Beteiligten bindend ist. Wir verbinden juristische Präzision mit praktischen Einblicken, damit Ihre Vorsorge im entscheidenden Moment standhält.

Die rechtliche Verbindlichkeit nach § 1827 BGB verstehen

Eine korrekt erstellte Patientenverfügung ist kein bloßer Wunsch, sondern eine rechtsverbindliche Anweisung. Gemäß § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist Ihr schriftlich festgelegter Wille für Ärzte und Bevollmächtigte bindend, sofern er auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft. Das bedeutet, Angehörige können eine gültige Verfügung nicht einfach übergehen, nur weil sie mit der Entscheidung emotional nicht einverstanden sind. Über 90 % der Deutschen befürworten eine Patientenverfügung, doch weniger als die Hälfte besitzt eine. Eine klare Verfügung verhindert, dass im Ernstfall ein gerichtlich bestellter Betreuer über Ihren mutmaßlichen Willen entscheiden muss. Die rechtliche Grundlage bietet somit einen starken Schutz Ihrer Selbstbestimmung, doch die Wirksamkeit hängt entscheidend von der Präzision des Dokuments ab. Eine anwaltliche Überprüfung kann hierbei helfen, die rechtliche Bindungswirkung sicherzustellen. Die entscheidende Frage ist daher nicht ob, sondern unter welchen Umständen eine Anfechtung überhaupt möglich ist.

Anfechtungsgründe identifizieren und proaktiv vermeiden

Obwohl eine gültige Patientenverfügung rechtlich stark ist, existieren 4 definierte Szenarien, in denen sie angefochten werden kann. Angehörige müssen dafür den Weg über das Betreuungsgericht gehen und schwerwiegende Zweifel an der Gültigkeit oder Anwendbarkeit nachweisen. Ein einfaches „Das hätte er so nicht gewollt“ reicht bei Weitem nicht aus. Die Hürden für eine erfolgreiche Anfechtung sind bewusst hoch angesetzt, um die Selbstbestimmung des Verfassers zu schützen. Kenntnis dieser potenziellen Schwachstellen ist der erste Schritt, um die eigene Patientenverfügung unangreifbar zu machen. Hier sind die 4 zentralen Gründe, die eine Anfechtung ermöglichen:

  1. Formelle Unwirksamkeit: Die Verfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine mündliche Absprache genügt nicht, auch wenn sie vor 10 Zeugen stattfand.

  2. Fehlende Einwilligungsfähigkeit: Es muss nachgewiesen werden, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht bei klarem Verstand, also nicht einwilligungsfähig war.

  3. Ungenügende Konkretisierung: Allgemeine Phrasen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind laut Bundesgerichtshof (BGH) unwirksam. Die Verfügung muss konkrete Behandlungssituationen und die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen detailliert beschreiben.

  4. Situation nicht erfasst: Trifft die aktuelle medizinische Lage nicht auf die in der Verfügung beschriebenen Szenarien zu, verliert sie ihre direkte Bindungswirkung.

Diese Punkte zeigen, dass die größte Gefahr von unpräzisen Formulierungen ausgeht, die Interpretationsspielraum lassen.

Das Betreuungsgericht als letzte Instanz einordnen

Können sich Angehörige und Ärzte nicht einigen oder bestehen begründete Zweifel an der Wirksamkeit einer Patientenverfügung, entscheidet nicht die Familie, sondern das Betreuungsgericht. Dieses Verfahren wird eingeleitet, wenn zum Beispiel 2 Kinder uneins über den Willen ihrer Mutter sind. Das Gericht prüft dann nicht nur das Dokument, sondern ermittelt den mutmaßlichen Willen des Patienten. Dafür kann es Zeugen befragen, frühere Äußerungen berücksichtigen und einen Sachverständigen hinzuziehen. Ein solches Verfahren kann sich über Wochen oder Monate hinziehen und kostet alle Beteiligten wertvolle Zeit und Nerven. In einem Fall des BGH aus dem Jahr 2016 führte ein Streit unter 3 Töchtern dazu, dass der Fall zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen wurde. Das Gericht setzt einen rechtlichen Betreuer ein, der den Willen des Patienten umsetzen muss. Wenn Sie für diesen Fall vorsorgen, können Sie in einer Betreuungsverfügung eine Person Ihres Vertrauens vorschlagen und so verhindern, dass eine fremde Person über Ihr Schicksal entscheidet, falls keine Vorsorgevollmacht existiert. Die Kombination verschiedener Vorsorgedokumente ist daher ein entscheidender Sicherheitsfaktor.

Durch eine Vorsorgevollmacht die Durchsetzungskraft maximieren

Die wirksamste Methode, um Ihre Patientenverfügung gegen Anfechtungen zu schützen, ist die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht. Während die Patientenverfügung festlegt, WAS Sie wollen, bestimmt die Vorsorgevollmacht, WER Ihren Willen durchsetzt. Sie benennen eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die als Ihr rechtlicher Stellvertreter in Gesundheitsfragen agieren. Diese Person hat dann das Recht und die Pflicht, im Gespräch mit den Ärzten Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen zu vertreten. Eine saubere Trennung dieser 2 Dokumente verhindert Kompetenzkonflikte. Die bevollmächtigte Person wird zum Schutzschild Ihrer Wünsche und kann Diskussionen mit zweifelnden Angehörigen oder unsicherem Klinikpersonal im Keim ersticken. Ohne einen solchen Bevollmächtigten müsste das Gericht im Streitfall einen Betreuer bestellen, was den Prozess um mindestens 2 Wochen verzögern kann. Eine gute Vorsorgeplanung schließt diese Lücke von vornherein. So stellen Sie sicher, dass eine Vertrauensperson mit 100-prozentiger Legitimation für Sie spricht.

Ihre Patientenverfügung in 3 Schritten unangreifbar machen

Um sicherzustellen, dass Ihr Wille nicht nur dokumentiert, sondern auch respektiert wird, sollten Sie mindestens 3 strategische Maßnahmen ergreifen. Eine Studie zeigte, dass nur etwa jede 50. Patientenverfügung wirklich wirksam ist, oft wegen unklarer Formulierungen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung können Sie die häufigsten Fehler vermeiden und Ihre Selbstbestimmung für den Ernstfall sichern. Die folgenden Schritte haben sich in unserer anwaltlichen Praxis bewährt:

  • Präzise formulieren: Beschreiben Sie konkret, in welchen Situationen (z.B. Koma nach Schlaganfall, fortgeschrittene Demenz) welche Maßnahmen (z.B. künstliche Beatmung, Antibiotikagabe) gewünscht oder abgelehnt werden. Ein BGH-Urteil von 2017 bestätigt die Notwendigkeit dieser Präzision.

  • Regelmäßig aktualisieren: Bestätigen Sie Ihre Verfügung alle 1-2 Jahre mit einer erneuten Unterschrift und dem aktuellen Datum. Das entkräftet das Argument, die Verfügung sei veraltet und entspreche nicht mehr Ihrem Willen.

  • Offen kommunizieren: Sprechen Sie mit Ihrer Vertrauensperson und Ihren nahen Angehörigen über Ihre Wünsche. Dieses Wissen hilft, Missverständnisse zu vermeiden und gibt Ihrer bevollmächtigten Person Rückhalt.

Eine professionelle anwaltliche Überprüfung Ihrer Dokumente bietet zusätzliche Sicherheit und stellt die Konformität mit der aktuellen Rechtsprechung sicher.

Persönliche Beratung für Ihre lückenlose Vorsorge nutzen

Die rechtlichen Anforderungen an Vorsorgedokumente sind in den letzten 10 Jahren stetig gestiegen. Eine unklare Formulierung kann die gesamte Verfügung unwirksam machen und zu genau den familiären Konflikten führen, die Sie vermeiden wollten. Bei braun-legal verstehen wir, dass es hierbei um mehr als nur Paragraphen geht – es geht um Ihr Leben und Ihre Familie. Wir beraten Sie persönlich und stellen sicher, dass Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich unmissverständlich sind. Unsere Experten übersetzen Ihren Willen in eine Sprache, die vor Gericht standhält. Wir helfen Ihnen, alle relevanten Szenarien abzudecken und eine Vertrauensperson optimal einzubinden. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und schaffen Sie mit unserer Unterstützung eine Vorsorge, die zu 100 % wirkt, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.


FAQ

Wer entscheidet, wenn es keine Patientenverfügung gibt?

Gibt es keine Patientenverfügung, muss der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Ärzte sprechen dazu mit nahen Angehörigen. Rechtsverbindliche Entscheidungen kann jedoch nur ein Bevollmächtigter aus einer Vorsorgevollmacht oder ein vom Gericht bestellter rechtlicher Betreuer treffen.



Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern?

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen oder ändern, solange Sie einwilligungsfähig sind. Ein mündlicher Widerruf gegenüber einem Arzt oder Zeugen ist gültig. Aus Beweisgründen ist es jedoch sicherer, die alte Verfügung zu vernichten und eine neue schriftliche zu erstellen.



Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen (das 'Was'). Die Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die diese und andere Entscheidungen für Sie treffen und durchsetzen darf (das 'Wer'). Beide Dokumente ergänzen sich ideal.



Was kostet eine anwaltlich erstellte Patientenverfügung?

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung variieren je nach Komplexität und Kanzlei. Bei braun-legal bieten wir Ihnen eine transparente Übersicht der Kosten im Rahmen eines Erstgesprächs. Diese Investition sichert die Wirksamkeit Ihrer Verfügung und kann Ihrer Familie im Ernstfall immense Kosten und Belastungen ersparen.



Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Bewahren Sie das Original an einem Ort auf, der Ihrer Vertrauensperson bekannt und schnell zugänglich ist. Händigen Sie Kopien an die Vertrauensperson und Ihren Hausarzt aus. Ein Hinweis im Geldbeutel über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Verfügung ist ebenfalls sehr sinnvoll.



Müssen Ärzte eine Patientenverfügung immer befolgen?

Ja, Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, eine gültige und auf die Situation zutreffende Patientenverfügung zu befolgen. Handeln sie dagegen, können sie sich strafbar machen. Bestehen begründete Zweifel an der Wirksamkeit, müssen sie die Entscheidung des Betreuungsgerichts einholen.



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