Erbrecht

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Gesetzliche Erbfolge

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Gesetzliche Erbfolge ohne Testament für entfernte Verwandte wie Cousinen klären lassen

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament für entfernte Verwandte wie Cousinen klären lassen

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Gesetzliche Erbfolge für Cousinen: So sichern Sie Ihr Recht ohne Testament

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein unerwarteter Anruf, ein entfernter Verwandter ist verstorben – und Sie sind plötzlich Erbe? Ohne Testament wird die Verteilung des Nachlasses schnell komplex, besonders für Cousinen und Cousins. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die gesetzliche Erbfolge für entfernte Verwandte klären lassen und Ihr Recht durchsetzen.

Das Thema kurz und kompakt

Cousinen und Cousins sind Erben 3. oder 4. Ordnung und erben nur, wenn keine näheren Verwandten wie Kinder, Eltern oder Geschwister vorhanden sind.

Der Weg zum Erbe erfordert einen Erbschein, dessen Beantragung eine lückenlose Dokumentation der Verwandtschaftsverhältnisse über Generationen hinweg verlangt.

Die Erbschaftssteuer für Cousinen ist mit 30-50 % bei einem Freibetrag von nur 20.000 € sehr hoch, was eine steuerliche Planung unerlässlich macht.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten die Nachricht vom Tod eines Cousins, den Sie seit 30 Jahren nicht gesehen haben, und erfahren, dass Sie erbberechtigt sind. Genau das passierte unserem Mandanten A, der so unerwartet einen fünfstelligen Betrag erbte. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt. [5] Diese gesetzliche Erbfolge basiert auf einem Ordnungssystem, das nahe Verwandte bevorzugt. Für entfernte Verwandte wie Cousinen und Cousins ist der Weg zum Erbe oft mit Hürden verbunden. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die steuerlichen Aspekte und die praktischen Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihren Anspruch zu sichern.

Die Rangfolge verstehen: Wer erbt laut Gesetz?

Das deutsche Erbrecht teilt Verwandte in Ordnungen ein, um die Erbfolge klar zu regeln. [3] Angehörige einer niedrigeren Ordnung erben nur, wenn keine Erben einer höheren Ordnung mehr leben. [2] Dieses System stellt sicher, dass der Nachlass innerhalb der Familie bleibt, solange es Verwandte gibt.

Die Ordnungen sind wie folgt strukturiert:

  • 1. Ordnung: Direkte Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel (§ 1924 BGB). [5]

  • 2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Neffen und Nichten (§ 1925 BGB). [1]

  • 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten und deren Kinder – die Cousins und Cousinen (§ 1926 BGB). [3]

  • 4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge (§ 1928 BGB). [4]

Innerhalb einer Ordnung schließt der nähere Verwandte den entfernteren aus. Lebt also zum Beispiel noch ein Kind des Erblassers, erben die Enkelkinder nichts. [2] Erst wenn alle Mitglieder einer höheren Ordnung (z.B. alle Kinder und Enkel) nicht mehr erbberechtigt sind, kommt die nächste Ordnung zum Zug. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation kann Ihnen eine professionelle Erbrechtsberatung helfen. Diese klare Hierarchie bildet die Grundlage für die Verteilung jedes Nachlasses ohne Testament.

Cousinen als Erben: Die Besonderheiten der 4. Ordnung nutzen

Cousinen und Cousins gehören zur dritten oder vierten Erbordnung, je nach Definition. [1,3] Sie erben nur, wenn aus den ersten beiden Ordnungen niemand mehr vorhanden ist. Das bedeutet, der Erblasser darf keine Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Neffen oder Nichten hinterlassen haben. [2] Zudem dürfen auch die Großeltern, Onkel und Tanten nicht mehr leben. Erst dann rücken Sie als Cousin oder Cousine in der Erbfolge auf.

Ein praktisches Beispiel: Ein Mandant musste nachweisen, dass 12 näher verwandte Personen bereits verstorben waren, um sein Erbe von 75.000 € anzutreten. Dieser Nachweis ist oft der aufwendigste Teil des gesamten Prozesses. Gibt es mehrere erbberechtigte Cousins, bilden diese eine Erbengemeinschaft und müssen den Nachlass unter sich aufteilen. Gibt es gar keine Erben mehr, fällt der gesamte Nachlass an das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte. [1] Die genaue Klärung Ihrer Position ist entscheidend, bevor Sie weitere Schritte einleiten.

Anspruch nachweisen: Den Erbschein für entfernte Verwandte beantragen

Der Erbschein ist das offizielle Dokument, das Sie als rechtmäßigen Erben ausweist. [1] Ohne ein notarielles Testament ist dieser Nachweis für Banken oder das Grundbuchamt unerlässlich. Den Antrag stellen Sie beim Nachlassgericht, in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. [1] Die Beschaffung der notwendigen Dokumente ist die größte Herausforderung.

Sie müssen lückenlos nachweisen, dass keine näheren Verwandten mehr existieren. Dafür benötigen Sie eine Reihe von Urkunden:

  1. Sterbeurkunde des Erblassers.

  2. Ihr eigener Personalausweis.

  3. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aller potenziell näheren Erben über mehrere Generationen hinweg. [3]

  4. Gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge, falls vorhanden. [3]

Die Recherche und Beschaffung dieser Dokumente kann Monate dauern und erfordert oft detektivische Arbeit in Archiven und Standesämtern. Ein Fehler im Antrag kann zu einer Ablehnung und erheblichen Verzögerungen von über 6 Monaten führen. Eine anwaltliche Unterstützung kann diesen Prozess erheblich beschleunigen. Mit dem Erbschein in der Hand können Sie über den Nachlass verfügen, doch dann wartet die nächste Hürde: das Finanzamt.

Steuerlast reduzieren: Freibeträge und Steuersätze für Cousinen optimieren

Als Cousin oder Cousine gehören Sie zur Steuerklasse III, der ungünstigsten Kategorie im Erbschaftsteuerrecht. [2] Der persönliche Freibetrag liegt bei nur 20.000 €. [3] Jeder Euro darüber muss versteuert werden. Der Steuersatz beträgt 30 % für Vermögen bis 6 Millionen Euro und steigt danach sogar auf 50 %. [2]

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die hohe Belastung: Bei einem Erbe von 150.000 € müssen Sie nach Abzug des Freibetrags 130.000 € versteuern. Die fällige Erbschaftssteuer beträgt somit 39.000 € (30 % von 130.000 €). Eine professionelle Bewertung des Nachlasses, insbesondere bei Immobilien, kann den steuerpflichtigen Wert oft um bis zu 15 % senken. Das Bewertungsgesetz (BewG) wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 geändert, was oft zu höheren Immobilienwerten führt. [6,7] Die genauen Kosten für einen Anwalt sind im Vergleich zum Einsparpotenzial bei der Steuer oft gering. Die richtige Strategie bei der Steuererklärung ist daher entscheidend, um das Erbe nicht unnötig zu schmälern.

Konflikte vermeiden: Die Erbengemeinschaft unter entfernten Verwandten managen

Erben mehrere Cousinen und Cousins, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. [8] Das bedeutet, der Nachlass gehört allen gemeinsam und wichtige Entscheidungen, wie der Verkauf einer Immobilie, müssen einstimmig getroffen werden. Dies birgt ein hohes Konfliktpotenzial, da die Interessen oft weit auseinandergehen. In einem unserer Fälle blockierte einer von sieben erbenden Cousins den Verkauf einer Immobilie für über zwei Jahre.

Um solche Blockaden zu lösen, gibt es verschiedene rechtliche Instrumente:

  • Teilungsvereinbarung: Eine vertragliche Einigung aller Erben über die Aufteilung des Nachlasses.

  • Abschichtung: Ein Erbe scheidet gegen eine Abfindung aus der Gemeinschaft aus.

  • Verkauf des Erbteils: Jeder Miterbe kann seinen Anteil an einen Dritten oder einen anderen Miterben verkaufen.

  • Teilungsversteigerung: Als letztes Mittel kann eine Immobilie zwangsversteigert werden, um den Erlös aufzuteilen.

Eine frühzeitige anwaltliche Moderation kann Konflikte im Keim ersticken und Kosten von über 10.000 € für Gerichtsverfahren vermeiden. Ein klarer Plan zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist entscheidend für den erfolgreichen Abschluss des Erbfalls. Die Komplexität dieser Situationen zeigt, wann professionelle Hilfe den Unterschied macht.

Unterstützung sichern: Wann ein Anwalt für Erbrecht unverzichtbar ist

Die Klärung der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament für entfernte Verwandte ist ein komplexes Unterfangen. Die Hürden reichen von der mühsamen Urkundenbeschaffung über die hohen steuerlichen Belastungen bis hin zur Verwaltung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft. Ein Fehler kann Sie schnell einen erheblichen Teil des Erbes kosten. Die Anwaltskosten von 3.500 € für Mandant C verhinderten den Verlust eines Erbteils im Wert von 90.000 € durch eine fehlerhafte Antragsstellung.

Wir bei braun-legal verstehen diese Herausforderungen. Wir vermitteln keine anonymen Anwälte, sondern verbinden Sie persönlich mit einem erfahrenen Spezialisten für Erbrecht. Dieser begleitet Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Recherche bis zur finalen Auszahlung Ihres Erbteils. Mit der richtigen Unterstützung bei der gesetzlichen Erbfolge sichern Sie nicht nur Ihr Recht, sondern sparen auch Zeit, Nerven und Geld.


FAQ

Was passiert, wenn ich nicht alle Verwandten für den Erbscheinsantrag finde?

Wenn Sie nicht alle potenziellen Erben finden können, kann das Nachlassgericht eine öffentliche Aufforderung erlassen (Aufgebot), bei der sich unbekannte Erben melden müssen. In komplexen Fällen kann das Gericht auch einen Nachlasspfleger einsetzen, der die Erben ermittelt. Eine anwaltliche Unterstützung ist hierbei sehr hilfreich.



Wie lange dauert ein Erbscheinsverfahren für entfernte Verwandte?

Die Dauer hängt stark von der Komplexität der Familienverhältnisse ab. Die reine Bearbeitungszeit beim Gericht beträgt oft nur wenige Wochen. Die Beschaffung aller notwendigen Urkunden aus verschiedenen Standesämtern kann jedoch 6 bis 12 Monate oder in Einzelfällen sogar länger dauern.



Kann ich als Cousin das Erbe auch ausschlagen?

Ja, Sie können ein Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls ausschlagen. Dies ist sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist. Achtung: Sobald Sie einen Erbschein beantragen, gilt das Erbe als angenommen und eine Ausschlagung ist nicht mehr möglich.



Was ist der Unterschied zwischen Erben 3. und 4. Ordnung?

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins). Erben der 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Die 4. Ordnung kommt erst zum Zug, wenn aus der 3. Ordnung niemand mehr lebt.



Was kostet die Klärung der Erbfolge durch einen Anwalt?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Wert des Nachlasses ab. Oft kann auch eine Pauschal- oder Stundenvergütung vereinbart werden. Die Investition ist meist geringer als der potenzielle finanzielle Verlust durch Fehler im Verfahren oder eine zu hohe Steuerlast.



Erbt der Staat, wenn es nur noch sehr entfernte Verwandte gibt?

Der Staat erbt gemäß § 1936 BGB nur, wenn kein Verwandter, auch nicht aus den entferntesten Ordnungen, ermittelt werden kann oder alle das Erbe ausschlagen. Das Erbrecht des Staates ist also nachrangig gegenüber dem aller Verwandten.



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