Vorsorgerecht

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Betreuungsverfügung

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Eine Betreuungsverfügung als Alternative zur Vorsorgevollmacht für bestimmte Situationen genau prüfen

Eine Betreuungsverfügung als Alternative zur Vorsorgevollmacht für bestimmte Situationen genau prüfen

Eine Betreuungsverfügung als Alternative zur Vorsorgevollmacht für bestimmte Situationen genau prüfen

Betreuungsverfügung statt Vorsorgevollmacht: Wann Sie die Kontrolle behalten und Kosten sparen

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

7

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant verhinderte den Missbrauch seines Vermögens nicht durch eine klassische Vorsorgevollmacht, sondern durch eine strategisch klügere Alternative. Er sparte damit nicht nur potenziell Tausende von Euro, sondern sicherte sich die Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Dieser Fall zeigt, warum Sie eine Betreuungsverfügung als Alternative zur Vorsorgevollmacht für bestimmte Situationen genau prüfen sollten.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es, eine Vertrauensperson vorzuschlagen, deren Handeln vom Gericht kontrolliert wird – ein entscheidender Schutz vor Missbrauch.

Die Vorsorgevollmacht überträgt weitreichende Befugnisse ohne standardmäßige gerichtliche Aufsicht und erfordert daher absolutes Vertrauen.

Die geringen Gerichtskosten für eine Betreuung (ab 200 € jährlich) sind oft eine sinnvolle Investition, um Vermögen vor Fehlentscheidungen zu schützen.

Jedes Jahr werden in Deutschland über 200.000 gerichtliche Betreuungsverfahren eingeleitet, oft weil keine wirksame Vorsorge getroffen wurde. [3] Viele setzen auf eine Vorsorgevollmacht, um einer fremden Person als gesetzlichen Betreuer zu entgehen. Doch diese birgt Risiken: uneingeschränkte Macht für den Bevollmächtigten ohne Kontrollinstanz. Was, wenn das Vertrauen nicht zu 100 % gegeben ist oder der Bevollmächtigte überfordert ist? Eine Betreuungsverfügung bietet hier eine oft übersehene, aber wirksame Lösung. Sie schlagen dem Gericht eine Vertrauensperson vor, die jedoch unter gerichtlicher Aufsicht steht. So kombinieren Sie persönliches Vertrauen mit neutraler Kontrolle – ein entscheidender Vorteil in vielen Lebenslagen.

Die Vorsorgevollmacht: Ein Instrument, das blindes Vertrauen erfordert

Über 6 Millionen Vorsorgedokumente sind mittlerweile im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfasst, die meisten davon Vorsorgevollmachten. [3] Dieses Instrument ermöglicht es einer von Ihnen gewählten Person, weitreichende Entscheidungen zu treffen, sollte Ihnen die Geschäftsfähigkeit fehlen. Der Bevollmächtigte kann über Ihr Vermögen verfügen, ohne dass ein Gericht seine Handlungen standardmäßig überwacht. Das birgt ein erhebliches Missbrauchsrisiko, falls die gewählte Person ungeeignet ist oder unter Druck gerät. Eine Vorsorgevollmacht ist daher nur bei absolutem Vertrauen die richtige Wahl. Doch was passiert, wenn dieses Vertrauen nicht grenzenlos ist oder die Aufgaben zu komplex werden?

Die Betreuungsverfügung: Gerichtliche Aufsicht als strategischer Vorteil

Hier bietet die Betreuungsverfügung eine sicherere Alternative. Anstatt jemanden direkt zu bevollmächtigen, schlagen Sie dem Betreuungsgericht eine Person vor, die es als gesetzlichen Betreuer einsetzen soll. Das Gericht ist an diesen Vorschlag grundsätzlich gebunden, solange er Ihrem Wohl nicht schadet (§ 1897 Abs. 4 BGB). [1] Der entscheidende Unterschied: Der gerichtlich bestellte Betreuer unterliegt einer ständigen Kontrolle. [2] Diese gerichtliche Aufsicht ist kein Nachteil, sondern ein Schutzmechanismus. Er stellt sicher, dass alle Handlungen in Ihrem Sinne erfolgen. Eine Betreuungsverfügung ist daher ideal, wenn Sie zwar eine Vertrauensperson haben, aber eine neutrale Überwachung für unerlässlich halten. Diese Struktur schafft eine Balance, die viele für ihre persönliche und finanzielle Sicherheit benötigen.

Kostenanalyse: Warum 200 € für das Gericht Tausende retten können

Viele scheuen die Betreuungsverfügung aus Angst vor hohen Gerichtskosten. Doch diese Sorge ist meist unbegründet. Die Jahresgebühr für eine dauerhafte Betreuung durch das Gericht ist vermögensabhängig und beginnt bei nur 200 €. [2] Dieser Betrag ist minimal im Vergleich zum potenziellen Schaden durch einen missbräuchlich handelnden Bevollmächtigten, der schnell fünfstellige Summen erreichen kann. Betrachten Sie die Gerichtsgebühr als eine geringe Versicherungsprämie für den Schutz Ihres Vermögens. Ein Mandant mit einem Immobilienvermögen von 500.000 € entschied sich bewusst für diesen Weg, um komplexe Entscheidungen nicht allein einem Verwandten zu überlassen. Die richtige Vorsorgelösung zu finden, ist eine strategische Entscheidung, keine reine Formsache. Die finanzielle Abwägung zeigt oft, dass kontrollierte Sicherheit den Verzicht auf absolute Handlungsfreiheit überwiegt.

So gestalten Sie eine wirksame Betreuungsverfügung

Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine strengen Formvorschriften, eine schriftliche Abfassung ist zur Beweissicherung jedoch unerlässlich. [1] Um sicherzustellen, dass das Gericht Ihren Willen exakt umsetzt, sollten Sie folgende Punkte klar formulieren:

  • Benennen Sie eine oder mehrere Personen in einer klaren Rangfolge, die Sie als Betreuer wünschen.

  • Schließen Sie ausdrücklich Personen aus, die unter keinen Umständen als Betreuer bestellt werden sollen. [5]

  • Beschreiben Sie Ihre Wünsche für die Lebensgestaltung, zum Beispiel den Wunsch, so lange wie möglich zu Hause zu wohnen.

  • Definieren Sie konkrete Handlungsanweisungen für den Betreuer, etwa zur Verwaltung Ihres Vermögens oder zu medizinischen Behandlungen.

Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister für eine einmalige Gebühr von rund 20 € stellt sicher, dass das Gericht Ihre Verfügung im Ernstfall findet. [1] Doch selbst eine perfekt formulierte Vorsorgevollmacht bietet keine absolute Sicherheit vor gerichtlicher Einmischung.

Der Kontrollbetreuer: Gerichtliche Intervention trotz Vorsorgevollmacht

Selbst bei einer bestehenden Vorsorgevollmacht kann das Gericht eingreifen, wenn es Anzeichen für einen Missbrauch gibt oder der Bevollmächtigte seinen Pflichten nicht nachkommt. In solchen Fällen bestellt es einen sogenannten Kontrollbetreuer nach § 1820 Abs. 3 BGB. [4] Dessen einzige Aufgabe ist es, den Bevollmächtigten zu überwachen und die Rechte des Vollmachtgebers zu wahren. Ein solcher Schritt wird nur bei einem konkreten Verdacht eingeleitet, etwa wenn der Bevollmächtigte nicht im Interesse des Vollmachtgebers handelt. [4] Dies zeigt, dass der Grundsatz der gerichtlichen Kontrolle zum Schutz des Betroffenen immer Vorrang hat. Wer diesen Schutz von vornherein wünscht, sollte eine Betreuungsverfügung genau prüfen. Wir beraten Sie persönlich, um die für Ihre individuelle Situation passende Lösung zu finden und Ihr Selbstbestimmungsrecht optimal zu wahren.


FAQ

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoller als eine Vorsorgevollmacht?

Eine Betreuungsverfügung ist vorzuziehen, wenn Sie zwar einer Person vertrauen, aber eine neutrale gerichtliche Kontrolle ihrer Handlungen wünschen. Dies ist besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen oder wenn kein uneingeschränktes Vertrauen zu einer Person besteht, eine kluge Absicherung.



Welche Aufgaben hat ein gerichtlich bestellter Betreuer?

Der Aufgabenkreis wird vom Gericht festgelegt und kann Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung umfassen. Für weitreichende Entscheidungen, wie den Verkauf einer Immobilie, benötigt der Betreuer eine zusätzliche Genehmigung des Gerichts.



Kann ich in einer Betreuungsverfügung auch festlegen, wer auf keinen Fall mein Betreuer werden soll?

Ja, das ist ein wichtiger Bestandteil. Sie können sowohl Wunschkandidaten benennen als auch Personen explizit ausschließen. Das Gericht muss diese Wünsche bei seiner Entscheidung berücksichtigen.



Muss eine Betreuungsverfügung notariell beurkundet werden?

Nein, eine notarielle Beurkundung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, die Verfügung schriftlich zu verfassen und Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen, um Zweifel an der Echtheit auszuschließen. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ist ebenfalls sehr zu empfehlen.



Was ist ein Kontrollbetreuer?

Ein Kontrollbetreuer wird vom Gericht bestellt, um einen Bevollmächtigten aus einer Vorsorgevollmacht zu überwachen. Dies geschieht nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch oder Pflichtverletzungen vorliegen. Die Betreuungsverfügung etabliert eine solche Kontrolle von Anfang an.



Wie kann braun-legal mir bei der Entscheidung helfen?

Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten für Vorsorgerecht. Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Situation und helfen Ihnen, die richtige Wahl zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu treffen, damit Ihre Wünsche rechtssicher umgesetzt werden.



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