Vorsorgerecht

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Patientenverfügung

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Die rechtliche Bindungswirkung einer Patientenverfügung für das behandelnde medizinische Personal.

Die rechtliche Bindungswirkung einer Patientenverfügung für das behandelnde medizinische Personal.

Die rechtliche Bindungswirkung einer Patientenverfügung für das behandelnde medizinische Personal.

Patientenverfügung: So wird Ihr Wille für Ärzte und Personal rechtlich bindend

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant verhinderte durch eine präzise Verfügung ungewollte Behandlungen im Wert von über 50.000 Euro. Eine wirksame Patientenverfügung ist keine bloße Bitte, sondern eine rechtsverbindliche Anweisung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Willen unmissverständlich durchsetzen.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Patientenverfügung ist nach § 1827 BGB für Ärzte rechtlich bindend, wenn sie konkrete Behandlungssituationen und Maßnahmen exakt beschreibt.

Allgemeine Phrasen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind laut BGH-Rechtsprechung unwirksam und entfalten keine Bindungswirkung.

Die Kombination einer präzisen Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht ist der sicherste Weg, um die Durchsetzung Ihres Willens zu gewährleisten.

Stellen Sie sich vor, Sie können nach einem Unfall oder durch eine schwere Krankheit Ihre Wünsche nicht mehr äußern. In solchen Momenten entscheidet eine Patientenverfügung über Ihre medizinische Behandlung. Doch über 70 % der existierenden Verfügungen sind zu ungenau und daher rechtlich nicht durchsetzbar. Dieser Beitrag erklärt die rechtliche Bindungswirkung einer Patientenverfügung für das behandelnde medizinische Personal. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren und sicherstellen, dass Ärzte Ihrem Willen folgen müssen.

Die Grundlage Ihrer Selbstbestimmung: § 1827 BGB

Die gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Fundament Ihrer Rechte. Seit einer Gesetzesreform im Jahr 2009 regelt § 1827 BGB (ehemals § 1901a BGB) die Verbindlichkeit eindeutig. [4] Dieses Gesetz stellt klar, dass Ihr schriftlich festgelegter Wille für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit vom medizinischen Personal zu beachten ist. Die Missachtung Ihres dokumentierten Willens kann für einen Arzt sogar eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung bedeuten. [3] Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Regelung in mehreren Urteilen, beginnend ab 2016, weiter konkretisiert und gestärkt. [2] Eine korrekt verfasste Patientenverfügung ist somit kein unverbindlicher Wunsch, sondern eine direkte Handlungsanweisung. Die entscheidende Frage ist jedoch, wann genau diese rechtliche Bindungswirkung eintritt.

Voraussetzungen für die Verbindlichkeit: Konkretheit ist entscheidend

Damit eine Patientenverfügung ihre volle rechtliche Bindungswirkung entfaltet, muss sie bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllen. Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16) die Anforderungen präzisiert. [5] Allgemeine Formulierungen reichen demnach nicht aus. Eine Anweisung wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ist für sich genommen unwirksam, da sie dem Arzt keinen klaren Handlungsauftrag für eine spezifische Situation gibt. [2] Ihre Verfügung muss die konkrete Behandlungssituation beschreiben und die gewünschten oder abgelehnten medizinischen Maßnahmen exakt benennen. Nur so kann ein Arzt prüfen, ob Ihr Wille auf die aktuelle Lage zutrifft. Eine anwaltliche Beratung zur Patientenverfügung stellt sicher, dass diese Hürde genommen wird. Die folgenden Punkte sind für die Wirksamkeit unerlässlich:

  • Schriftform: Die Verfügung muss schriftlich vorliegen und von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. [1]

  • Volljährigkeit: Sie müssen bei der Erstellung volljährig und einwilligungsfähig sein. [1]

  • Bestimmtheit: Beschreiben Sie genau, in welchen Situationen (z.B. Koma, fortgeschrittene Demenz) welche Maßnahmen (z.B. künstliche Beatmung, Antibiotikagabe) unterbleiben sollen.

  • Aktualität: Eine regelmäßige Bestätigung, etwa alle 2 Jahre durch eine erneute Unterschrift, erhöht die Glaubwürdigkeit Ihres fortbestehenden Willens.

Diese Präzision ist der Schlüssel, um aus einem Wunsch eine rechtlich bindende Anweisung zu machen, die Ärzte nicht übergehen dürfen.

Der Prüfprozess im Ernstfall: So entscheiden Ärzte

Tritt der Ernstfall ein, folgt das medizinische Personal einem klaren, zweistufigen Prüfschema, um über die Anwendung Ihrer Patientenverfügung zu entscheiden. Zuerst prüft der Arzt, ob Ihre aktuelle Lebens- und Behandlungssituation exakt mit den von Ihnen beschriebenen Szenarien in der Verfügung übereinstimmt. [4] Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 (Az. XII ZB 604/15) bestätigt, dass hier keine weiten Auslegungen, sondern eine konkrete Übereinstimmung gefordert ist. [5] Stimmt die Situation überein, ist der Arzt an Ihren Willen gebunden. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob Anhaltspunkte für einen zwischenzeitlich geänderten Willen vorliegen. Gibt es keine Hinweise auf einen Widerruf, muss Ihr in der Verfügung geäußerter Wille umgesetzt werden. [4] Die Frage, welche Formulierungen wirklich bindend, ist daher für jeden Verfasser zentral. Die richtige Wortwahl stellt sicher, dass im entscheidenden Moment kein Raum für Zweifel bleibt.

Grenzen der Bindungswirkung: Wann Ärzte nicht folgen müssen

Trotz der grundsätzlichen Verbindlichkeit gibt es wenige, klar definierte Ausnahmen, in denen eine Patientenverfügung ignoriert werden darf oder muss. Dies schützt sowohl Patienten als auch Ärzte vor rechtlichen Grauzonen. Die rechtliche Bindungswirkung einer Patientenverfügung für das behandelnde medizinische Personal entfällt unter bestimmten Umständen. Der häufigste Grund für die Unwirksamkeit ist eine zu vage Formulierung, die keine konkrete Handlungsanweisung erlaubt. [6] Ein weiterer Grund ist der begründete Verdacht, dass Sie Ihre Meinung geändert haben könnten. Auch darf die Verfügung keine Anweisungen enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen, wie etwa die Forderung nach aktiver Sterbehilfe (§ 216 StGB). [3] Eine Durchsetzung des Willens ist dann nicht möglich. In diesen Fällen greifen die gesetzlichen Regelungen:

  1. Die Anweisungen sind zu allgemein und nicht auf die Situation anwendbar.

  2. Es gibt konkrete Anhaltspunkte für einen Widerruf oder eine Willensänderung.

  3. Die geforderte Maßnahme verstößt gegen ein gesetzliches Verbot.

  4. Die medizinische Wissenschaft hat seit Erstellung der Verfügung Fortschritte gemacht, die Ihnen damals nicht bekannt sein konnten und Ihre Entscheidung mutmaßlich beeinflusst hätten.

Wenn keine wirksame Verfügung vorliegt, muss der mutmaßliche Wille ermittelt werden, was oft zu Konflikten führt.

Das Team für Ihre Sicherheit: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung allein ist nur die halbe Miete. Um Ihren Willen lückenlos abzusichern, benötigen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite: eine bevollmächtigte Person. Diese wird durch eine Vorsorgevollmacht bestimmt und hat die Aufgabe, Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchzusetzen. [1] Ohne einen solchen Vertreter müsste im Zweifel ein Gericht einen Betreuer bestellen – das kann auch eine fremde Person sein. Die Kombination beider Dokumente erhöht die Durchsetzung Ihres Willens auf über 95 %. Ein Bevollmächtigter kann in Ihrem Sinne argumentieren, auf die Einhaltung der Verfügung pochen und notwendige Entscheidungen treffen, die vielleicht nicht explizit geregelt sind. Er ist Ihr Sprachrohr, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können. Die enge Verzahnung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist daher der Goldstandard für eine umfassende Vorsorge.

Rechtssicherheit schaffen: Gestalten Sie eine unanfechtbare Verfügung

Die Erstellung einer juristisch unangreifbaren Patientenverfügung erfordert Sorgfalt und Weitblick. Standardformulare aus dem Internet scheitern oft an den hohen Anforderungen der Rechtsprechung. Ein BGH-Urteil von 2018 (Az. XII ZB 107/18) hat erneut die Notwendigkeit detaillierter Festlegungen unterstrichen. [2] Um die rechtliche Bindungswirkung Ihrer Patientenverfügung für das behandelnde medizinische Personal zu maximieren, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Eine anwaltliche Prüfung stellt sicher, dass Ihre Formulierungen der aktuellen Rechtslage standhalten. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, eine Verfügung zu erstellen, die exakt auf Ihre Wertvorstellungen zugeschnitten ist. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille nicht nur ein Stück Papier ist, sondern eine verbindliche Anweisung, die im entscheidenden Moment zählt. Vereinbaren Sie eine Überprüfung Ihrer bestehenden Dokumente, um böse Überraschungen zu vermeiden.


FAQ

Wie stelle ich sicher, dass meine Patientenverfügung im Notfall gefunden wird?

Hinterlegen Sie Kopien bei Ihrer Vertrauensperson (Bevollmächtigter), Ihrem Hausarzt und ggf. nahen Angehörigen. Führen Sie eine Hinweiskarte in Ihrem Geldbeutel mit sich und erwägen Sie eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.



Wie oft sollte ich meine Patientenverfügung aktualisieren?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Aktualisierung. Es wird jedoch empfohlen, die Verfügung alle 1-2 Jahre zu überprüfen und mit einer erneuten Unterschrift zu versehen. Dies bekräftigt Ihren aktuellen Willen und räumt Zweifel an der Aktualität aus.



Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung legt fest, WELCHE medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER (eine Vertrauensperson) in Ihrem Namen entscheiden und Ihren Willen durchsetzen soll. Beide Dokumente ergänzen sich ideal.



Können Angehörige eine Patientenverfügung anfechten?

Angehörige können die Umsetzung einer Patientenverfügung nicht einfach blockieren. Sie können jedoch Zweifel an der Gültigkeit (z.B. Einwilligungsfähigkeit bei Erstellung) oder der Anwendbarkeit auf die aktuelle Situation äußern, was eine gerichtliche Klärung erfordern kann. Eine präzise Formulierung minimiert dieses Risiko.



Was gilt, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Ohne Patientenverfügung muss ein gesetzlicher Betreuer, der vom Betreuungsgericht bestellt wird, über medizinische Maßnahmen entscheiden. Dieser muss versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln, was auf Basis von früheren Äußerungen oder Wertvorstellungen geschieht.



Warum ist anwaltliche Beratung bei der Erstellung sinnvoll?

Anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Ihre Patientenverfügung den hohen Anforderungen der BGH-Rechtsprechung genügt, unmissverständlich formuliert ist und keine rechtlichen Lücken aufweist. So maximieren Sie die Chance, dass Ihr Wille zu 100 % umgesetzt wird.



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