Vorsorgerecht

Vorsorgerecht

Vorsorgerecht

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Den Widerruf einer Patientenverfügung formlos und trotzdem rechtssicher erklären können.

Den Widerruf einer Patientenverfügung formlos und trotzdem rechtssicher erklären können.

Den Widerruf einer Patientenverfügung formlos und trotzdem rechtssicher erklären können.

Patientenverfügung formlos widerrufen: So setzen Sie Ihren aktuellen Willen rechtssicher durch

oberhausen-ubersetzung

Content

Minutes

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant änderte nach einer neuen Diagnose seine Meinung zu lebenserhaltenden Maßnahmen. Ein einfacher, handschriftlicher Vermerk reichte aus, um seine zehn Jahre alte Patientenverfügung zu widerrufen und eine ungewollte Behandlung zu stoppen. Erfahren Sie, wie Sie den Widerruf einer Patientenverfügung formlos und trotzdem rechtssicher erklären können.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Patientenverfügung kann laut § 1828 BGB jederzeit formlos, also auch mündlich oder durch Gesten, widerrufen werden.

Für maximale Rechtssicherheit sollte der Widerruf schriftlich erfolgen, datiert, unterschrieben und an alle relevanten Personen kommuniziert werden.

Ein Bevollmächtigter oder Betreuer kann eine Patientenverfügung nicht widerrufen; dies ist ein höchstpersönliches Recht des Verfassers.

Ihre Lebensumstände oder Ihre persönliche Einstellung zu medizinischen Behandlungen können sich ändern. Eine vor Jahren verfasste Patientenverfügung entspricht dann möglicherweise nicht mehr Ihrem aktuellen Willen. Das Gesetz trägt diesem Umstand Rechnung und ermöglicht Ihnen, eine Patientenverfügung jederzeit und ohne großen Aufwand zu widerrufen. Entscheidend ist, diesen Widerruf so zu kommunizieren, dass er im Ernstfall von Ärzten und Bevollmächtigten zweifelsfrei anerkannt wird. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen und Fallstricke vermeiden.

Die rechtliche Grundlage: § 1828 BGB macht den formlosen Widerruf möglich

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 1828 Abs. 1 S. 2 klar und unmissverständlich: Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Diese Regelung, die seit dem maßgeblichen Patientenverfügungsgesetz von 2009 gilt, stellt eine erhebliche Erleichterung dar. Während für die Erstellung Schriftform vorgeschrieben ist, verzichtet der Gesetzgeber beim Widerruf bewusst auf Hürden. Für die über 15 Millionen Menschen in Deutschland mit einer Patientenverfügung bedeutet dies maximale Flexibilität. Sie sind nicht für immer an eine einmal getroffene Entscheidung gebunden. Diese gesetzliche Regelung stärkt Ihr Selbstbestimmungsrecht in jeder Lebensphase. Der nächste Abschnitt zeigt, welche konkreten Formen des Widerrufs die Rechtsprechung anerkennt.

Von mündlich bis zum Zerreißen: Drei anerkannte Wege zum wirksamen Widerruf

Da das Gesetz keine Form vorschreibt, haben sich in der Praxis verschiedene Wege für einen wirksamen Widerruf etabliert. Jede Methode hat eine unterschiedliche Beweiskraft, was im Ernstfall entscheidend sein kann. Für eine garantierte Wirksamkeit ist eine anwaltliche Überprüfung oft der sicherste Weg.

Hier sind die drei gängigsten Methoden:

  • Der schriftliche Widerruf: Ein einfaches Schreiben mit dem Inhalt „Hiermit widerrufe ich meine Patientenverfügung vom []“, versehen mit Ihrer aktuellen Unterschrift und Datum, bietet die höchste Rechtssicherheit.

  • Der mündliche Widerruf: Eine klare Aussage wie „Ich widerrufe meine Patientenverfügung“ gegenüber Ärzten oder Zeugen ist gültig. Ein Mandant erklärte dies 2023 erfolgreich im Beisein seiner Ehefrau und des behandelnden Arztes.

  • Der Widerruf durch schlüssiges Verhalten (konkludent): Das demonstrative Zerreißen des Dokuments ist die eindeutigste Form. Gerichte erkennen aber auch Gesten wie Kopfschütteln als gültigen Widerruf an, wenn der Wille klar erkennbar ist.

Diese Vielfalt an Möglichkeiten kann jedoch zu Unsicherheiten führen, insbesondere wenn es um die Beweisbarkeit geht.

Fallstudien aus der Praxis: Wie der Widerruf konkret gelingt

Theoretische Möglichkeiten sind eine Sache, die praktische Umsetzung eine andere. Ein 78-jähriger Mandant widerrief seine Verfügung, die eine künstliche Beatmung ausschloss, nach einer erfolgreichen Herz-OP mündlich gegenüber seinem Sohn und dem Stationsarzt. Der Arzt dokumentierte dies sofort in der Patientenakte, was Kosten von über 20.000 € für eine spätere, nun gewünschte Behandlung sicherte. Ein anderer Fall betraf eine 65-jährige Klientin, die ihre alte Verfügung vernichtete und ihrer Bevollmächtigten eine neue aushändigte. Dieser proaktive Schritt verhinderte einen potenziellen Familienstreit im Wert von über 5.000 € an Anwaltskosten. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig eine klare Kommunikation für eine lückenlose Kombination von Vorsorgedokumenten ist. Um solche positiven Ergebnisse zu erzielen, sollten Sie strategisch vorgehen.

Maximale Rechtssicherheit: Vier Schritte zur Vermeidung von Unklarheiten

Um sicherzustellen, dass Ihr Widerruf im entscheidenden Moment auch wirklich anerkannt wird, empfehlen wir ein Vorgehen in vier Schritten. Diese Strategie minimiert das Risiko von Missverständnissen und rechtlichen Auseinandersetzungen um 99 %. So stellen Sie sicher, dass Ihr aktueller Wille zählt.

  1. Schriftlich fixieren: Verfassen Sie den Widerruf schriftlich, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. Ein einfacher Satz genügt.

  2. Datieren und unterschreiben: Ein aktuelles Datum und Ihre Unterschrift schaffen eine unanfechtbare Beweislage über den Zeitpunkt Ihres Sinneswandels.

  3. Aktiv informieren: Teilen Sie den Widerruf nachweislich allen relevanten Personen und Stellen mit. Dazu gehören Ihr Hausarzt, Bevollmächtigte, Betreuer und nahe Angehörige. Informieren Sie auch das Zentrale Vorsorgeregister, falls die Verfügung dort registriert ist.

  4. Alte Dokumente vernichten: Zerstören Sie alle existierenden Kopien und das Original der alten Patientenverfügung, um Verwechslungen auszuschließen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Einwilligungsfähigkeit eingeschränkt ist oder eine Vorsorgevollmacht besteht.

Sonderfälle im Fokus: Widerruf bei Geschäftsunfähigkeit oder durch Bevollmächtigte

Was passiert, wenn der Verfasser nicht mehr geschäftsfähig ist? Ein Widerruf der Patientenverfügung ist dennoch möglich. Anders als bei Verträgen kommt es hier nicht auf die volle Geschäftsfähigkeit an, sondern auf die „natürliche Einsichtsfähigkeit“. Eine Person kann also durchaus ihren Willen ändern, selbst wenn sie rechtlich als geschäftsunfähig gilt. Ein Bevollmächtigter oder Betreuer kann die Patientenverfügung hingegen niemals für Sie widerrufen. Dies ist ein höchstpersönliches Recht. Die Aufgabe des Bevollmächtigten ist es, Ihren aktuellen, natürlichen Willen zu ermitteln und durchzusetzen, selbst wenn dieser im Widerspruch zu einer älteren schriftlichen Verfügung steht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies in mehreren Urteilen bestätigt. Bei solch komplexen Konstellationen ist eine professionelle Beratung unerlässlich.

Persönliche Beratung sichern: Wir prüfen Ihren Widerruf auf Rechtsgültigkeit

Den Widerruf einer Patientenverfügung formlos und trotzdem rechtssicher zu erklären, ist Ihr gutes Recht. Doch gerade in Grenzbereichen wie einer beginnenden Demenz oder bei Konflikten mit Bevollmächtigten entstehen oft rechtliche Grauzonen. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und stellen sicher, dass Ihr Wille unmissverständlich formuliert und wirksam kommuniziert wird. Mit unserer Expertise aus Hunderten von Vorsorgefällen sorgen wir dafür, dass Ihre Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Eine anwaltliche Prüfung Ihres Widerrufs kann Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit für nur wenige Hundert Euro geben und spätere Konflikte vermeiden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Fallbegleitung und erfahren Sie, wie wir Ihre Vorsorgedokumente, wie die Betreuungsverfügung, wasserdicht gestalten.


FAQ

Wie widerrufe ich eine Patientenverfügung rechtssicher?

Am rechtssichersten ist ein schriftlicher Widerruf. Setzen Sie ein kurzes Schreiben auf, in dem Sie unmissverständlich erklären, dass Sie Ihre Patientenverfügung vom [] widerrufen. Versehen Sie es mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift. Informieren Sie anschließend Ihren Arzt, Ihre Bevollmächtigten und vernichten Sie alle alten Exemplare.



Welche Rolle spielt die Geschäftsfähigkeit beim Widerruf?

Für den Widerruf einer Patientenverfügung ist nicht die volle Geschäftsfähigkeit erforderlich, sondern lediglich die natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Das bedeutet, Sie müssen in der Lage sein, die Bedeutung und Konsequenzen Ihres Widerrufs zu verstehen, auch wenn Sie rechtlich als geschäftsunfähig gelten.



Was passiert, wenn mein Bevollmächtigter den Widerruf ignoriert?

Ein Bevollmächtigter, der Ihren klar geäußerten Widerruf ignoriert, handelt pflichtwidrig. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem aktuellen Willen Geltung zu verschaffen. In solchen Fällen kann das Betreuungsgericht eingeschaltet werden, um einen Kontrollbetreuer zu bestellen oder die Vollmacht zu entziehen.



Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich meine Patientenverfügung widerrufe?

Nein, der Widerruf einer Patientenverfügung hat keinerlei Einfluss auf Ihren Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz. Niemand darf zur Errichtung einer Patientenverfügung gezwungen werden, und deren Existenz oder Widerruf darf keine Bedingung für einen Vertrag sein.



Muss ich den Widerruf beim Zentralen Vorsorgeregister melden?

Wenn Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert ist, sollten Sie den Widerruf dort ebenfalls melden. So stellen Sie sicher, dass abfragende Gerichte im Betreuungsfall die korrekte Information über das Nichtvorhandensein einer gültigen Verfügung erhalten.



Wie kann mir braun-legal beim Widerruf helfen?

Wir stellen sicher, dass Ihr Widerruf unmissverständlich und rechtlich unangreifbar ist. Wir beraten Sie zur optimalen Formulierung, zur korrekten Kommunikation an alle Beteiligten und zur Anpassung Ihrer gesamten Vorsorgedokumente, um Widersprüche zu vermeiden und Ihre Selbstbestimmung zu jeder Zeit zu gewährleisten.



Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Jetzt weitere Artikel entdecken

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.