Erbrecht

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Nachlassverbindlichkeiten

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Den Unterhaltsanspruch gegen den Erben des Unterhaltspflichtigen nach dessen Tod durchsetzen.

Den Unterhaltsanspruch gegen den Erben des Unterhaltspflichtigen nach dessen Tod durchsetzen.

Den Unterhaltsanspruch gegen den Erben des Unterhaltspflichtigen nach dessen Tod durchsetzen.

Unterhaltsanspruch nach dem Tod: So setzen Sie Ihre Forderung gegen Erben erfolgreich durch

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Der Unterhalt bleibt aus, der Pflichtige ist verstorben. Viele glauben, ihr Anspruch sei damit erloschen. Dieser Irrtum kann Sie Tausende Euro kosten, denn in vielen Fällen haften die Erben.

Das Thema kurz und kompakt

Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten gehen nach § 1586b BGB als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über.

Die Haftung der Erben ist auf die Höhe des fiktiven Pflichtteils begrenzt, den der Berechtigte bei Fortbestand der Ehe erhalten hätte.

Unterhaltsrückstände sind von dieser Haftungsbegrenzung ausgenommen und müssen in voller Höhe aus dem Nachlass beglichen werden.

Wenn ein unterhaltspflichtiger Ex-Partner oder Elternteil stirbt, entsteht für die berechtigte Person oft eine große finanzielle Unsicherheit. Doch der Tod des Verpflichteten bedeutet nicht automatisch das Ende Ihrer Ansprüche. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass bestimmte Unterhaltsforderungen als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben übergehen. Insbesondere der Anspruch geschiedener Ehegatten nach § 1586b BGB bleibt bestehen, wenn auch in begrenzter Höhe. Für Sie bedeutet das: Sie können und müssen Ihren Unterhaltsanspruch gegen den Erben des Unterhaltspflichtigen nach dessen Tod durchsetzen. Wir bei braun-legal begleiten Sie persönlich durch diesen Prozess und sichern Ihre finanziellen Ansprüche.

Die rechtliche Grundlage für Ihren Anspruch präzise bestimmen

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme erlöschen nicht alle Unterhaltsansprüche mit dem Tod des Schuldners. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt Unterhaltsberechtigte auch über den Tod des Verpflichteten hinaus. Für geschiedene Ehegatten ist § 1586b BGB die entscheidende Norm.

Diese Vorschrift wandelt den nachehelichen Unterhaltsanspruch in eine sogenannte Nachlassverbindlichkeit um. Das bedeutet, die Zahlungspflicht geht direkt auf den oder die Erben über. Die Leistungsfähigkeit des Verstorbenen spielt ab diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr. Stattdessen tritt die Werthaltigkeit des Nachlasses in den Vordergrund.

Für den Unterhalt eines nichtehelichen Elternteils wegen Kinderbetreuung gilt eine ähnliche Regelung nach § 1615l BGB. Diese gesetzlichen Regelungen bilden das Fundament, um Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen.

Anspruchshöhe korrekt ermitteln: Die Haftungsgrenze des fiktiven Pflichtteils

Die Haftung der Erben für den fortlaufenden Unterhalt ist nicht unbegrenzt. Der Gesetzgeber hat eine wichtige Schranke eingebaut, um die Erben zu schützen. Die Gesamtforderung ist auf die Höhe des sogenannten fiktiven Pflichtteils begrenzt.

Dieser Betrag entspricht dem Pflichtteil, der Ihnen zugestanden hätte, wenn die Ehe nicht geschieden, sondern durch den Tod beendet worden wäre. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:


  1. Der Nachlass des Verstorbenen hat einen Wert von 400.000 €.

  2. Gesetzliche Erben sind seine beiden Kinder.

  3. Ihre fiktive gesetzliche Erbquote als Ehefrau wäre 1/2 gewesen (neben den Kindern).

  4. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 1/4.

  5. Ihre maximale Forderung gegen die Erben beträgt somit 100.000 € (1/4 von 400.000 €).


Wichtig ist, dass rückständiger Unterhalt, der bereits vor dem Tod fällig war, von dieser Begrenzung ausgenommen ist. Diese Altschulden müssen die Erben in voller Höhe aus dem Nachlass begleichen. Für eine exakte Berechnung ist oft eine Auskunft über den Nachlass erforderlich.

In 5 Schritten zur erfolgreichen Durchsetzung Ihres Anspruchs

Um Ihren Unterhaltsanspruch gegen die Erben geltend zu machen, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. Zögern Sie nicht, denn Fristen laufen bereits. Wir empfehlen die folgenden 5 Schritte:


  1. Informationen beschaffen: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie die Sterbeurkunde, ein eventuelles Testament und die Kontaktdaten der bekannten Erben.

  2. Erben schriftlich kontaktieren: Setzen Sie die Erben nachweisbar (z.B. per Einschreiben) über Ihre fortbestehende Forderung in Kenntnis.

  3. Auskunft über den Nachlass fordern: Verlangen Sie von den Erben eine vollständige Aufstellung über den Wert des Nachlasses, um die Haftungsgrenze berechnen zu können.

  4. Forderung beziffern und Frist setzen: Beziffern Sie Ihren Anspruch konkret und setzen Sie den Erben eine angemessene Frist zur Zahlung von mindestens 14 Tagen.

  5. Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen: Reagieren die Erben nicht oder weigern sie sich zu zahlen, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Unterhaltsrecht einschalten, um Ihre Forderung notfalls gerichtlich durchzusetzen.


Dieses Vorgehen schafft Klarheit und erhöht den Druck auf die Erben, Ihrer Forderung nachzukommen. Die Kenntnis der rechtlichen Pflichten des Erben ist dabei ein entscheidender Vorteil.

Die Perspektive des Erben: Haftung begrenzen und Risiken minimieren

Als Rechtsnachfolger des Erblassers treten Sie nicht nur in dessen Rechte, sondern auch in dessen Pflichten ein. Der geerbte Unterhaltsanspruch ist eine ernstzunehmende Verbindlichkeit. Sie haften dafür grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen, sobald Sie das Erbe annehmen.

Es gibt jedoch mindestens 3 Wege, Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken:


  • Dürftigkeitseinrede: Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Kosten der Verwaltung und die Schulden zu decken.

  • Nachlassverwaltung: Ein vom Gericht bestellter Verwalter regelt die Verbindlichkeiten aus dem Nachlass.

  • Nachlassinsolvenz: Bei Überschuldung des Nachlasses kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden.


Die Beantragung einer Nachlassinsolvenz schützt Ihr persönliches Vermögen wirksam vor dem Zugriff der Gläubiger. Ein solches Verfahren sorgt für eine geordnete Abwicklung aller Forderungen. Die Kenntnis dieser Optionen ist für Erben entscheidend, um nicht unbegrenzt haften zu müssen.

Verjährungsfristen beachten und den Totalverlust des Anspruchs verhindern

Ihr Anspruch auf Unterhalt gegen die Erben unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Tod des Verpflichteten und der Person des Erben Kenntnis erlangt haben.

Lassen Sie diese Frist verstreichen, kann der Erbe die Zahlung verweigern, und Ihr Anspruch ist rechtlich nicht mehr durchsetzbar. Ein Beispiel: Sie erfahren im März 2024 vom Tod des Unterhaltspflichtigen. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027.

Bereits eine schriftliche anwaltliche Aufforderung kann die Verjährung unter bestimmten Umständen hemmen. Zögern Sie daher nicht, frühzeitig aktiv zu werden. Im Erbrecht ist schnelles Handeln oft der Schlüssel zum Erfolg.

Professionelle Beratung sichert Ihren finanziellen Erfolg

Die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs gegen Erben ist komplex. Die Berechnung des fiktiven Pflichtteils erfordert tiefgehende Kenntnisse im Familien- und Erbrecht. Zudem sind Erben nicht immer kooperativ, was die Nachlassabwicklung erschwert.

Wir bei braun-legal verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf genau solche Fälle spezialisiert sind. Anstatt sich mit pauschalen Antworten zufriedenzugeben, erhalten Sie eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren individuellen Fall. Wir prüfen die Höhe Ihres Anspruchs, übernehmen die Kommunikation mit den Erben und setzen Ihr Recht notfalls gerichtlich durch.

Unsere persönliche Betreuung stellt sicher, dass Sie in dieser schwierigen Zeit einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite haben. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung, um Ihre Situation zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen.


FAQ

Mein geschiedener Mann ist gestorben. Bekomme ich jetzt noch Unterhalt?

Ja, Ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erlischt nicht, sondern geht als Verbindlichkeit auf die Erben über. Die Höhe ist jedoch auf den Wert Ihres fiktiven Pflichtteils begrenzt. Kontaktieren Sie uns, damit wir die genaue Höhe für Sie prüfen und den Anspruch bei den Erben geltend machen können.



Die Erben reagieren nicht auf meine Zahlungsaufforderung. Was kann ich tun?

Wenn die Erben nicht reagieren, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe suchen. Wir können die Erben förmlich zur Auskunft über den Nachlasswert und zur Zahlung auffordern. Falls nötig, leiten wir gerichtliche Schritte ein, um Ihre Forderung durchzusetzen und die Verjährung zu verhindern.



Ich bin Erbe und werde mit einer Unterhaltsforderung konfrontiert. Was nun?

Als Erbe sollten Sie die Forderung umgehend prüfen lassen. Es ist wichtig festzustellen, ob der Anspruch berechtigt ist und wie hoch die Haftungsgrenze (fiktiver Pflichtteil) ausfällt. Zudem gibt es Möglichkeiten, Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten.



Was ist der Unterschied zwischen laufendem Unterhalt und Unterhaltsrückständen?

Laufender Unterhalt ist der Anspruch, der nach dem Tod des Verpflichteten für die Zukunft entsteht. Dessen Höhe ist durch den fiktiven Pflichtteil begrenzt. Unterhaltsrückstände sind Beträge, die schon vor dem Tod fällig waren. Diese müssen die Erben in voller Höhe aus dem Nachlass zahlen, ohne Begrenzung.



Gilt diese Regelung auch für den Trennungsunterhalt?

Nein, der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt in der Regel mit dem Tod des Verpflichteten, wenn die Scheidung noch nicht beantragt war. Die Regelung des § 1586b BGB gilt explizit für den nachehelichen Unterhalt nach einer rechtskräftigen Scheidung.



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