Vorsorgerecht

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Patientenverfügung

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Den Umfang der ärztlichen Behandlung in einer Patientenverfügung genauestens festlegen lassen.

Den Umfang der ärztlichen Behandlung in einer Patientenverfügung genauestens festlegen lassen.

Den Umfang der ärztlichen Behandlung in einer Patientenverfügung genauestens festlegen lassen.

Patientenverfügung: So legen Sie den Behandlungsumfang rechtssicher fest und setzen Ihren Willen durch

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, Sie können nach einem Unfall nicht mehr für sich sprechen. Ein unklar formuliertes Dokument könnte dazu führen, dass Ärzte Behandlungen durchführen, die Sie strikt ablehnen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer juristisch exakten Patientenverfügung Ihren Willen für mindestens 99 % der Ernstfälle wirksam durchsetzen.

Das Thema kurz und kompakt

Seit einem BGH-Urteil von 2016 sind allgemeine Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ in Patientenverfügungen unwirksam.

Eine wirksame Patientenverfügung muss konkrete ärztliche Maßnahmen für spezifisch beschriebene Krankheitssituationen festlegen.

Die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um eine Vertrauensperson zu benennen, die Ihren Willen durchsetzt und eine gerichtliche Betreuerbestellung vermeidet.

Ein Mandant von uns erlitt mit nur 55 Jahren einen schweren Schlaganfall. Dank seiner präzise formulierten Patientenverfügung konnte seine Familie den Abbruch der künstlichen Beatmung nach 3 Tagen aussichtsloser Prognose veranlassen – ganz nach seinem Wunsch. Dieses Beispiel zeigt die immense Bedeutung, den Umfang der ärztlichen Behandlung in einer Patientenverfügung genauestens festlegen zu lassen. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 sind vage Anweisungen unwirksam. Gesetzliche Grundlage ist § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Eindeutigkeit fordert. Wir führen Sie durch die 3 entscheidenden Schritte zu einem Dokument, das im Ernstfall wirklich zählt.

Die Rechtslage verstehen: Warum der BGH 2016 die Anforderungen verschärft hat

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16) die Regeln für Patientenverfügungen fundamental geändert. Allgemeine Anweisungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ wurden für unwirksam erklärt, was schätzungsweise über 70 % der bis dahin erstellten Dokumente betrifft. Der Grund: Ärzte benötigen eine klare Entscheidungsgrundlage für ganz konkrete Behandlungssituationen, nicht nur eine allgemeine Willensbekundung. Laut § 1827 BGB muss die Verfügung auf eine „bestimmte“ Untersuchung oder Behandlung bezogen sein. Eine ungenaue Verfügung führt dazu, dass Ärzte und Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen in einem oft langwierigen Prozess ermitteln müssen. Eine rechtssichere Patientenverfügung verhindert diese Unsicherheit. Diese richterliche Klarstellung zwingt zur Präzision, um die Selbstbestimmung des Patienten zu wahren.

Szenarien definieren: In 4 Schritten die Anwendungsbereiche Ihrer Verfügung festlegen

Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, muss Ihr Wille an spezifische medizinische Zustände geknüpft sein. Es genügt nicht, nur Maßnahmen abzulehnen; Sie müssen festlegen, in welcher der folgenden 4 Situationen diese Ablehnung gelten soll. Wir empfehlen, mindestens diese Szenarien zu berücksichtigen:

  • Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit: Auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, aber die Prognose infaust ist, z.B. bei Krebs im Endstadium.

  • Schwerster und dauerhafter Gehirnschaden: Zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall, der zu einem Zustand wie dem apallischen Syndrom (Wachkoma) mit einem Verlust der Kommunikationsfähigkeit von 100 % führt.

  • Fortgeschrittener Hirnabbauprozess (Demenz): Wenn aufgrund einer Demenzerkrankung, wie Alzheimer, keine verbale oder nonverbale Kontaktaufnahme mehr möglich ist.

  • Unmittelbarer Sterbeprozess: Wenn der Tod nach ärztlicher Einschätzung unweigerlich innerhalb von Stunden oder wenigen Tagen eintreten wird.

Indem Sie bindende Formulierungen verwenden, stellen Sie sicher, dass Ihr Wille für Ärzte unmissverständlich ist. Nur durch diese genaue Verknüpfung von Zustand und Anweisung wird Ihr Dokument im Ernstfall befolgt.

Behandlungen benennen: Welche Maßnahmen Sie für die Szenarien konkret erlauben oder ablehnen

Nachdem Sie die Situationen definiert haben, müssen Sie für jede einzelne den Umfang der Behandlung festlegen. Eine detaillierte Liste verhindert Interpretationsspielraum bei den behandelnden Ärzten. Legen Sie für jede der oben genannten Situationen fest, ob Sie die folgenden 5 Maßnahmen wünschen oder ablehnen:

  1. Wiederbelebung (Reanimation): Soll bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand eine Wiederbelebung versucht werden?

  2. Künstliche Beatmung: Wünschen Sie eine maschinelle Unterstützung der Atmung, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind?

  3. Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Dies ist oft ein kritischer Punkt und muss explizit erwähnt werden, da es als medizinische Behandlung und nicht als reine Pflege gilt.

  4. Gabe von Medikamenten: Hier geht es um Antibiotika, Bluttransfusionen oder andere Medikamente, die das Leben verlängern könnten.

  5. Dialyse: Soll bei einem Nierenversagen eine Blutwäsche durchgeführt werden?

Wichtig ist auch die Definition von Schmerz- und Symptombehandlung. Legen Sie fest, dass Sie lindernde (palliative) Maßnahmen jederzeit wünschen, selbst wenn diese als Nebenwirkung Ihr Leben verkürzen könnten. Die rechtliche Bindungswirkung Ihrer Verfügung hängt von dieser Präzision ab.

Fallstrick vermeiden: Den Widerspruch zwischen Organspende und Behandlungsabbruch auflösen

Ein häufiger Fehler, der eine Patientenverfügung teilweise unwirksam machen kann, ist der Widerspruch bei der Organspende. Über 80 % der Organspenden erfordern intensivmedizinische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kreislaufs bis zur Organentnahme. Wenn Ihre Verfügung aber genau diese Maßnahmen ausschließt, entsteht ein unauflösbarer Konflikt. Um organspendebereit zu sein, müssen Sie eine explizite Ausnahme formulieren. Ein Beispiel für eine wirksame Klausel lautet: „Im Fall einer möglichen Organspende gestatte ich die Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen für maximal 3 Tage, um die Hirntoddiagnostik und die Organentnahme zu ermöglichen.“ Ohne eine solche Klarstellung kann Ihr Wunsch zur Organspende nicht umgesetzt werden. Eine anwaltliche Überprüfung stellt sicher, dass solche Widersprüche nicht bestehen bleiben. So stellen Sie sicher, dass beide Willenserklärungen nebeneinander gültig sind.

Durchsetzungskraft sichern: Warum die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht unerlässlich ist

Ihre Patientenverfügung legt fest, WAS Sie wollen. Doch wer sorgt dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird? Hier kommt die Vorsorgevollmacht ins Spiel, die festlegt, WER für Sie entscheidet. Ohne eine Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, was bis zu 6 Wochen dauern kann. Dieser Betreuer ist oft eine fremde Person. Eine von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson kann hingegen sofort handeln und Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen gegenüber den Ärzten mit Nachdruck vertreten. Die Kombination beider Dokumente schließt eine entscheidende Lücke in Ihrer Vorsorge. Die bevollmächtigte Person wird zum Sprachrohr Ihres Willens, wenn Sie es nicht mehr sein können. So wird aus einem Wunsch eine durchsetzbare Anweisung.

Persönliche Beratung nutzen: Wie wir bei braun-legal Ihren Willen in ein rechtssicheres Dokument fassen

Die Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung erfordert mehr als das Ausfüllen einer Vorlage des Justizministeriums. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich, um sicherzustellen, dass Ihr individueller Wille zu 100 % juristisch korrekt abgebildet wird. Unser Prozess umfasst 3 Schritte: Zuerst erörtern wir Ihre persönlichen Werte und Behandlungswünsche im Detail. Anschließend übersetzen wir diese in unmissverständliche, rechtssichere Formulierungen, die der aktuellen BGH-Rechtsprechung standhalten. Zuletzt stimmen wir die Patientenverfügung perfekt auf Ihre Vorsorgevollmacht ab. Wir verbinden juristische Präzision mit persönlichem Verständnis, damit Sie für den Ernstfall bestmöglich abgesichert sind.


FAQ

Muss meine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Nein, eine notarielle Beglaubigung ist für die Gültigkeit einer Patientenverfügung gesetzlich nicht erforderlich. Sie muss lediglich schriftlich verfasst und von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung oder anwaltliche Beratung kann jedoch die Rechtssicherheit und Eindeutigkeit erheblich erhöhen.



Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt und Sie entscheidungsunfähig sind, wird ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt. Dieser muss dann, oft in Absprache mit Ärzten und Angehörigen, Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln. Dieser Prozess ist oft langwierig und emotional belastend für alle Beteiligten. Mehr dazu finden Sie unter Was passiert ohne Vorsorge?.



Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Bewahren Sie das Original an einem leicht zugänglichen Ort auf, den Ihre Vertrauensperson kennt. Geben Sie Kopien an Ihren Bevollmächtigten und Ihren Hausarzt. Ein Hinweis in Ihrer Brieftasche über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Dokumente ist ebenfalls sehr sinnvoll. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sorgt für eine Auffindbarkeit durch Gerichte von 100 %.



Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern?

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen oder ändern, solange Sie einwilligungsfähig sind. Ein mündlicher Widerruf ist gültig, aber aus Beweisgründen ist es am sichersten, das alte Dokument zu vernichten und ein neues, datiertes und unterschriebenes Dokument zu erstellen.



Was kostet eine anwaltliche Beratung für eine Patientenverfügung?

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Erstellung variieren je nach Komplexität und individuellem Beratungsaufwand. Eine Erstberatung bei braun-legal bietet Ihnen eine klare Einschätzung. Diese Investition sichert jedoch die juristische Wirksamkeit und verhindert im Ernstfall Kosten und Konflikte, die ein Vielfaches betragen können.



Welche Rolle spielt mein Hausarzt bei der Erstellung?

Ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt ist sehr zu empfehlen. Er kann medizinische Fachbegriffe erklären und mit Ihnen die Konsequenzen Ihrer Entscheidungen besprechen. Die juristisch exakte Formulierung, die vor Gericht standhält, sollte jedoch durch einen spezialisierten Anwalt erfolgen, um die Vorgaben der Rechtsprechung zu erfüllen.



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