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Kindesunterhalt

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Den Auskunftsanspruch über das Einkommen zur Berechnung des Unterhalts gerichtlich durchsetzen.

Den Auskunftsanspruch über das Einkommen zur Berechnung des Unterhalts gerichtlich durchsetzen.

Den Auskunftsanspruch über das Einkommen zur Berechnung des Unterhalts gerichtlich durchsetzen.

Einkommensauskunft für Unterhalt verweigert? So setzen Sie Ihren Anspruch gerichtlich durch

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

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Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Der Ex-Partner legt sein Einkommen nicht offen und Sie fürchten, zu wenig Unterhalt zu erhalten? Das müssen Sie nicht hinnehmen. Erfahren Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über das Einkommen zur Berechnung des Unterhalts gerichtlich durchsetzen.

Das Thema kurz und kompakt

Der Anspruch auf Einkommensauskunft zur Unterhaltsberechnung ist in § 1605 BGB gesetzlich verankert und kann gerichtlich erzwungen werden.

Bei Weigerung ist die Stufenklage das effektivste Mittel, um Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Zahlung in einem Verfahren zu bündeln.

Gerichtliche Titel zur Auskunft können mit Zwangsgeldern von bis zu 25.000 € oder sogar Zwangshaft durchgesetzt werden.

Unser Mandant Herr M. wartete über sechs Monate vergeblich auf die Einkommensnachweise seiner Ex-Frau zur Neuberechnung des Kindesunterhalts. Erst die Androhung einer Stufenklage führte innerhalb von nur drei Wochen zur Vorlage aller Unterlagen. Das Ergebnis war eine Nachzahlung von 1.200 € und eine monatliche Anpassung des Unterhalts um 200 €. Dieser Fall zeigt: Der gesetzlich verankerte Auskunftsanspruch ist kein Papiertiger. Wir führen Sie durch die notwendigen Schritte, um Ihre Ansprüche effektiv und gerichtlich durchzusetzen und den Ihnen zustehenden Unterhalt zu sichern.

Die rechtliche Basis: Ihr unumstößlicher Anspruch auf Auskunft

Die Pflicht zur Auskunft über Einkommen und Vermögen ist keine reine Formsache, sondern ein fundamentaler Rechtsanspruch. Geregelt ist dieser zentral in § 1605 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Verwandte in gerader Linie. [1,2] Für getrenntlebende oder geschiedene Ehegatten verweisen die §§ 1361 und 1580 BGB ebenfalls auf diese Kernnorm. [3] Der Anspruch soll sicherstellen, dass der Unterhaltsberechtigte alle nötigen Informationen erhält, um die Höhe des Unterhaltsanspruchs überhaupt erst beziffern zu können. Die Auskunftspflicht besteht nur dann nicht, wenn von vornherein klar ist, dass kein Unterhaltsanspruch existiert. [4] In der Praxis ist dies jedoch nur in den seltensten Fällen ohne eine genaue Prüfung der Finanzen ersichtlich. Dieser Anspruch ist die Grundlage für jede faire Unterhaltsberechnung im Familienrecht. Ohne diese Transparenz bleibt die Berechnung des Unterhalts reine Spekulation, was der Gesetzgeber mit dieser klaren Regelung verhindert.

Die Stufenklage: Das effektivste Instrument bei verweigerter Auskunft

Wenn der Unterhaltspflichtige die Auskunft trotz Aufforderung verweigert, ist die Stufenklage nach § 254 ZPO das Mittel der Wahl. [5] Sie bündelt bis zu drei Verfahrensschritte in einem einzigen Prozess und spart damit Zeit und Kosten. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die Klage beim zuständigen Familiengericht einreichen. [6] Die Stufenklage ist das schärfste Schwert, um den Auskunftsanspruch über das Einkommen zur Berechnung des Unterhalts gerichtlich durchzusetzen.

Die Klage gliedert sich in die folgenden drei Stufen:

  1. Auskunftsstufe: Das Gericht verurteilt den Pflichtigen zur Erteilung der Auskunft und Vorlage der Belege.

  2. Stufe der eidesstattlichen Versicherung: Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der Auskunft, kann der Pflichtige zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden.

  3. Leistungsstufe: Liegen die Informationen vor, wird der konkrete Unterhaltsbetrag beziffert und eingeklagt.

Der größte Vorteil liegt in der Hemmung der Verjährung für den gesamten Unterhaltsanspruch ab Einreichung der Klage. [5] Damit sichern Sie sich auch rückwirkende Ansprüche. Sobald ein Titel aus der ersten Stufe vorliegt, kann die Vollstreckung beginnen.

Zwangsmittel durchsetzen: Wenn der Gerichtsbeschluss ignoriert wird

Ein Gerichtsurteil, das zur Auskunft verpflichtet, ist mehr als nur ein Stück Papier. Ignoriert der Unterhaltspflichtige diesen Titel, kann das Gericht auf Antrag Zwangsmittel nach § 888 ZPO festsetzen. Das wirksamste Mittel ist hierbei das Zwangsgeld, das bis zu 25.000 € betragen kann. Oft genügt bereits die Androhung dieser Maßnahme, um die erforderlichen Unterlagen innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist von 2 bis 4 Wochen zu erhalten. Sollte auch das Zwangsgeld nicht zur Zahlung oder Auskunftserteilung führen, kann als letztes Mittel sogar Zwangshaft angeordnet werden. Diese scharfen Maßnahmen sichern die Effektivität des Verfahrens und verhindern, dass sich Pflichtige ihrer Verantwortung entziehen. So wird aus einem Rechtstitel ein durchsetzbarer Anspruch, der auch für eine zukünftige Änderung eines Unterhaltstitels relevant ist.

Umfang des Anspruchs: Diese Belege müssen Sie erhalten

Der Auskunftsanspruch ist nicht auf eine pauschale Angabe des Nettoeinkommens beschränkt. Um eine korrekte Unterhaltsberechnung zu ermöglichen, müssen detaillierte Belege vorgelegt werden. [7] Der Anspruch auf Vorlage von Belegen ist in § 1605 Abs. 1 S. 2 BGB ausdrücklich geregelt. [8] Sie haben ein Recht auf eine systematische und vollständige Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben. [9] Nur so kann eine genaue Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle erfolgen.

Zu den typischerweise vorzulegenden Unterlagen gehören:

  • Bei Angestellten: Die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate sowie der letzte Einkommensteuerbescheid.

  • Bei Selbstständigen: Die Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten 3 Geschäftsjahre. [10]

  • Vollständige Einkommensteuererklärungen und -bescheide der letzten drei Jahre.

  • Nachweise über sonstige Einkünfte, z.B. aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen.

  • Belege über unterhaltsrechtlich relevante Abzugsposten wie Kredite oder Versicherungsbeiträge.

Diese umfassende Belegpflicht ist entscheidend, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen korrekt zu ermitteln.

Persönliche Strategieentwicklung mit Braun-Legal

Die gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs erfordert juristische Präzision und eine klare Strategie. Wir bei braun-legal verstehen, dass hinter jedem Fall eine persönliche Geschichte steht. Anstatt Sie an eine anonyme Plattform zu verweisen, verbinden wir Sie direkt mit einem erfahrenen Anwalt für Unterhaltsrecht. In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre Situation und definieren die schnellste und effektivste Vorgehensweise. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation, setzen die notwendigen Fristen und leiten die gerichtlichen Schritte ein, um Ihren Anspruch auf Auskunft und Unterhalt zu sichern. Unsere Mission ist es, Ihnen eine vertrauenswürdige und individuelle Rechtsberatung zu bieten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.


FAQ

Wie kann ich den Auskunftsanspruch über das Einkommen gerichtlich durchsetzen?

Die gerichtliche Durchsetzung erfolgt in der Regel durch eine Stufenklage beim zuständigen Familiengericht. Diese Klage zielt zunächst auf die Erteilung der Auskunft. Sobald die Einkommensdaten vorliegen, wird im selben Verfahren der konkrete Unterhaltsanspruch beziffert und geltend gemacht.



Welche rechtliche Grundlage gibt es für den Auskunftsanspruch?

Die zentrale Vorschrift ist § 1605 BGB. Dieser Paragraph verpflichtet Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder) gegenseitig zur Auskunft über Einkünfte und Vermögen. Für getrenntlebende und geschiedene Ehegatten gelten die Verweisungen in § 1361 Abs. 4 BGB und § 1580 BGB.



Was passiert, wenn die erteilte Auskunft unvollständig ist?

Haben Sie begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der erteilten Auskunft, können Sie im Rahmen der Stufenklage die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar.



Wie schnell kann ich mit einer Auskunft nach Klageerhebung rechnen?

Die Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts ab. Nach Zustellung der Klage setzt das Gericht dem Beklagten eine Frist zur Stellungnahme. Oft führt bereits die Klageerhebung zu einer freiwilligen Auskunftserteilung innerhalb weniger Wochen, um ein Urteil zu vermeiden.



Muss ich für die Auskunftsklage einen Anwalt beauftragen?

Vor den Familiengerichten herrscht in Unterhaltssachen Anwaltszwang. Sie müssen sich also von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wir bei braun-legal vermitteln Ihnen einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht.



Welche Kosten entstehen bei einer Stufenklage?

Die Kosten (Gerichts- und Anwaltsgebühren) richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei einer Stufenklage werden die Werte der einzelnen Stufen addiert. Die unterlegene Partei muss am Ende des Verfahrens in der Regel die gesamten Kosten tragen. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.



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