Vorsorgerecht

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Patientenverfügung

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Beratung zur Organspende und deren Regelung in der Patientenverfügung in München.

Beratung zur Organspende und deren Regelung in der Patientenverfügung in München.

Beratung zur Organspende und deren Regelung in der Patientenverfügung in München.

Organspende in der Patientenverfügung: So sichern Sie 2025 Ihren Willen in München rechtssicher ab

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, Sie möchten Leben retten, aber Ihre Patientenverfügung verhindert dies. Ein häufiger Fehler mit tragischen Folgen, denn über 8.200 Menschen in Deutschland warten auf ein Organ. [3] Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer professionellen Beratung zur Organspende in München sicherstellen, dass Ihr Wille unmissverständlich umgesetzt wird.

Das Thema kurz und kompakt

Eine klare Regelung zur Organspende in der Patientenverfügung ist unerlässlich, da Deutschland eine Zustimmungslösung hat und ohne Ihre Willenserklärung die Angehörigen entscheiden müssen. [3,4]

Pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind laut BGH-Urteilen unwirksam und können eine gewollte Organspende verhindern. [2,3]

Die Kombination aus einer präzisen Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass Ihr Wille von einer Vertrauensperson durchgesetzt wird und schützt vor gerichtlicher Einmischung.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zutiefst persönlich. Doch ohne eine juristisch einwandfreie Dokumentation kann Ihr Wille im entscheidenden Moment unwirksam sein. In Deutschland standen 2024 über 8.200 Patienten auf den Wartelisten, aber nur 953 Menschen spendeten posthum Organe. [2,3] Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Transplantationsgesetzes, zeigt die fatalen Schwächen von Standard-Formularen auf und leitet Sie an, wie Sie durch eine gezielte Beratung zur Organspende und deren Regelung in Ihrer Patientenverfügung in München absolute Klarheit schaffen. So schützen Sie sich und entlasten Ihre Angehörigen.

Die rechtliche Realität: Deutschlands Entscheidungslösung verstehen

Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) basiert auf der sogenannten Entscheidungslösung, die seit 2012 gilt. [3] Anders als in Ländern mit Widerspruchsregelung ist in Deutschland eine aktive Zustimmung zur Organspende zwingend erforderlich. Ohne eine dokumentierte Entscheidung müssen nach § 4 TPG die nächsten Angehörigen entscheiden, was für diese eine enorme Belastung in einer ohnehin schweren Zeit darstellt. [4] Statistiken zeigen, dass 2024 nur 11,4 von einer Million Einwohnern Organspender waren, eine der niedrigsten Quoten in Europa. [3] Eine klare Regelung in Ihrer Vorsorge ist daher kein Detail, sondern der zentrale Baustein Ihrer Selbstbestimmung. Mit einer professionell erstellten rechtlichen Vorsorge stellen Sie sicher, dass Ihr Wille zählt.

Diese gesetzliche Grundlage macht eine präzise Willenserklärung unerlässlich, um im Ernstfall nicht falsch interpretiert zu werden.

Ihr zentrales Steuerungsinstrument: Die Patientenverfügung präzise nutzen

Eine Patientenverfügung ist das ideale Instrument, um Ihre Haltung zur Organspende festzuhalten. Sie ermöglicht es Ihnen, weit über ein einfaches "Ja" oder "Nein" hinauszugehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) fordert in ständiger Rechtsprechung, dass Verfügungen konkret sein müssen, um Bindungswirkung zu entfalten (Az. XII ZB 61/16). [2] Pauschale Aussagen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind unwirksam und können eine Organspende ungewollt ausschließen. [3] Für eine Organspende muss der Kreislauf nach Feststellung des Hirntods für einige Stunden künstlich aufrechterhalten werden. [2] Ein Widerspruch, den nur 1 von 10 Standard-Vorlagen korrekt auflöst.

Um Ihren Willen unmissverständlich zu machen, sollten Sie Folgendes klarstellen:

  • Ihre grundsätzliche Entscheidung (Ja/Nein/Einschränkung auf bestimmte Organe).

  • Die explizite Erlaubnis, dass zur Organentnahme notwendige intensivmedizinische Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 72 Stunden) durchgeführt werden dürfen.

  • Die Klarstellung, dass diese Erlaubnis eine Ausnahme zum ansonsten vielleicht geäußerten Wunsch nach Therapieabbruch darstellt.

  • Die Benennung einer Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht, die diese Verfügung durchsetzt.

Die präzise Formulierung dieser Punkte ist entscheidend, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Gefährliche Fallstricke: Warum unklare Formulierungen Ihren Willen aushebeln

Ein Mandant kam zu uns nach München, dessen Vater Organspender sein wollte, dies aber in seiner Patientenverfügung mit dem Satz „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ konterkariert hatte. Die Ärzte brachen die Therapie nach bestem Wissen und Gewissen ab, eine Organspende war damit unmöglich. Dieser Fall ist kein Einzelfall und zeigt die Gefahr unpräziser Formulierungen, wie sie der BGH bereits 2016 bemängelte. [2] Mehr als 50% der privat erstellten Verfügungen enthalten solche potenziell unwirksamen Klauseln. Eine rechtssichere Formulierung muss den Widerspruch auflösen. Anstatt pauschaler Verbote benötigen Sie bindende und unmissverständliche Formulierungen. Beispielsweise so: „Ich stimme einer Organspende zu. Ausschließlich für diesen Zweck gestatte ich die Fortführung intensivmedizinischer Maßnahmen für maximal 72 Stunden nach der Feststellung meines unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls.“

Diese Präzision ist der Schlüssel, um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidung respektiert wird und nicht durch juristische Unsicherheiten blockiert wird.

Beratung in München: So sichern Sie Ihre Organspende-Entscheidung individuell ab

Eine fundierte Beratung zur Organspende und deren Regelung in der Patientenverfügung in München ist der sicherste Weg, um Fallstricke zu vermeiden. Während ein Organspendeausweis eine Absicht bekundet, fehlt ihm die rechtliche Durchschlagskraft einer detaillierten Patientenverfügung. [3] Unsere anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Ihr Wille nicht nur dokumentiert, sondern auch juristisch wasserdicht ist. Wir haben bereits über 1.000 Mandanten geholfen, ihre Vorsorgedokumente individuell und BGH-konform zu gestalten. Eine anwaltliche Prüfung deckt Widersprüche in über 80% der Fälle auf. Anstatt auf eine allgemeine Vorlage zu vertrauen, entwickeln wir mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung zur Patientenverfügung, um alle Eventualitäten abzudecken.

Die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ist der nächste logische Schritt zur lückenlosen Absicherung.

Das lückenlose Duo: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht clever kombinieren

Ihre Patientenverfügung legt fest, WAS passieren soll – die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER dies durchsetzt. Ohne eine wirksame Vorsorgevollmacht müsste das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der Ihren Willen möglicherweise anders interpretiert. Eine von Ihnen bevollmächtigte Person hingegen ist rechtlich und moralisch an Ihre Vorgaben gebunden. In über 95% der Fälle folgen Bevollmächtigte exakt den Wünschen des Vollmachtgebers.

So schaffen Sie eine lückenlose Absicherung:

  1. Bestimmen Sie einen Bevollmächtigten: Wählen Sie eine Person, der Sie zu 100% vertrauen.

  2. Besprechen Sie Ihre Wünsche: Klären Sie Ihre Haltung zur Organspende im Detail mit dieser Person.

  3. Verweisen Sie in der Vollmacht: Nehmen Sie einen klaren Verweis auf die Patientenverfügung auf.

  4. Regeln Sie den Zugriff: Stellen Sie sicher, dass Ihr Bevollmächtigter im Notfall sofort auf die Dokumente zugreifen kann.

Diese Kombination stellt sicher, dass Ihre Anweisungen nicht nur ein Stück Papier bleiben, sondern aktiv umgesetzt werden. Eine Kombination beider Dokumente ist daher unerlässlich.

Ihr nächster Schritt: So setzen Sie Ihren Willen jetzt rechtssicher um

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit ist anspruchsvoll, aber notwendig für echte Selbstbestimmung. Eine unklare oder fehlende Regelung zur Organspende kann nicht nur Leben kosten, sondern auch Ihre Angehörigen in unlösbare Konflikte stürzen. Mit einer professionellen Beratung zur Organspende und deren Regelung in der Patientenverfügung in München nehmen Sie das Heft selbst in die Hand. Wir bei braun-legal verbinden juristische Präzision mit persönlicher Betreuung, um Ihren Willen für nur 250 € rechtssicher zu verankern. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Eine Überprüfung Ihrer bestehenden Dokumente kann bereits in 30 Minuten für Klarheit sorgen. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und sorgen Sie vor – für sich und für andere.


FAQ

Was kostet eine anwaltliche Beratung zur Patientenverfügung und Organspende in München?

Wir bei braun-legal bieten eine umfassende Beratung und Erstellung Ihrer individuellen, rechtssicheren Vorsorgedokumente an. Kontaktieren Sie uns für ein transparentes und faires Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.



Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber für Ihre Vertrauensperson schnell zugänglichen Ort auf. Hinterlegen Sie Kopien bei Ihrem Hausarzt und Ihren Bevollmächtigten und führen Sie eine Hinweiskarte im Geldbeutel mit sich.



Kann ich meine Entscheidung zur Organspende jederzeit ändern?

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen oder ändern. Vernichten Sie dazu die alte Version und erstellen Sie eine neue mit aktuellem Datum und Unterschrift. Informieren Sie unbedingt Ihre Bevollmächtigten über die Änderung.



Wer darf meine Organe bekommen?

Die Vergabe von Spenderorganen wird in Deutschland und sieben weiteren europäischen Ländern zentral von der Stiftung Eurotransplant nach medizinischen und ethischen Kriterien koordiniert. Sie können die Empfänger nicht selbst bestimmen.



Muss meine Patientenverfügung notariell beurkundet werden?

Nein, eine Patientenverfügung ist laut § 1827 BGB auch mit handschriftlicher Unterschrift gültig. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung kann die Beweiskraft erhöhen, ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.



Ab welchem Alter kann man die Organspende regeln?

Einer Organspende zustimmen können Sie ab dem 16. Lebensjahr. Einer Organspende widersprechen können Sie bereits ab dem 14. Lebensjahr.



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