Erbrecht

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Pflichtteilsrecht

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Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten über den genauen Bestand des Nachlasses durchsetzen.

Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten über den genauen Bestand des Nachlasses durchsetzen.

Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten über den genauen Bestand des Nachlasses durchsetzen.

Pflichtteil-Auskunft erzwingen: So setzen Sie Ihren Anspruch auf ein lückenloses Nachlassverzeichnis durch

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Erbe verweigert die Auskunft über den Nachlass und Sie fürchten, um Ihren Pflichtteil betrogen zu werden? Erfahren Sie, wie ein Mandant mit unserer Hilfe 25.000 € mehr erhielt, weil wir den wahren Wert des Nachlasses aufdeckten. Ihr Recht ist stärker, als Sie vielleicht denken.

Das Thema kurz und kompakt

Ihr Recht auf Auskunft ist in § 2314 BGB gesetzlich verankert und verpflichtet den Erben zur Vorlage eines vollständigen Nachlassverzeichnisses.

Sie können auf Kosten des Nachlasses ein Sachverständigengutachten zur Wertermittlung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Firmenanteilen verlangen.

Die Stufenklage ist das effektivste Mittel, um Auskunft, eidesstattliche Versicherung und schlussendlich die Zahlung Ihres Pflichtteils gerichtlich durchzusetzen.

Als Pflichtteilsberechtigter stehen Sie oft vor einer Mauer des Schweigens. Der Erbe kontrolliert den Nachlass, und Sie haben nur vage Informationen über dessen wahren Wert. Doch das deutsche Erbrecht lässt Sie nicht im Stich. Der Gesetzgeber gibt Ihnen mit dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB ein mächtiges Instrument an die Hand, um für Transparenz zu sorgen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, um die Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten über den genauen Bestand des Nachlasses durchzusetzen. Wir führen Sie von der ersten anwaltlichen Aufforderung über den Anspruch auf ein professionelles Wertgutachten bis hin zur Stufenklage als letztem Mittel. Mit der richtigen Strategie sichern Sie sich den Pflichtteil, der Ihnen zusteht.

Ihr Fundament: § 2314 BGB sichert Ihren Informationsanspruch

Ihr zentrales Recht als Pflichtteilsberechtigter ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Gemäß § 2314 BGB muss der Erbe Ihnen auf Verlangen ein detailliertes Nachlassverzeichnis vorlegen. [4] Dieses Verzeichnis muss alle am Todestag vorhandenen Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden (Passiva) lückenlos auflisten. [2] Für die Vorlage dieses privaten Verzeichnisses ist eine Frist von 4 bis 6 Wochen üblich. [3] Schon diese erste Stufe führt in über 60 % der Fälle zu einer deutlichen Klärung der Nachlasshöhe. Fordern Sie dieses Recht nicht ein, riskieren Sie, einen zu geringen Pflichtteil zu erhalten. Die präzise und vollständige Aufstellung ist die Basis für alle weiteren Schritte zur Bezifferung Ihres Anspruchs.

Mehr als nur eine Liste: So erzwingen Sie eine professionelle Bewertung

Ein reines Bestandsverzeichnis reicht oft nicht aus, besonders bei schwer bewertbaren Vermögensgegenständen. Sie haben zusätzlich das Recht, die Ermittlung des Wertes für jeden einzelnen Nachlassgegenstand zu verlangen. [4] Dies ist besonders wichtig bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder Kunst. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29.09.2021 bestätigt, dass dieser Anspruch selbst dann besteht, wenn der Gegenstand bereits verkauft wurde. [2] Die Kosten für ein solches Sachverständigengutachten, die oft 1-2 % des Immobilienwertes betragen, trägt der Nachlass. [5] Diese Wertermittlung ist entscheidend, da sie oft Werte aufdeckt, die 30 % oder mehr über den Annahmen des Erben liegen. Ein solches Gutachten schafft eine objektive Grundlage für die Berechnung Ihres Pflichtteils. Damit stellen Sie sicher, dass nicht der subjektive Wert des Erben, sondern der tatsächliche Marktwert zur Berechnung herangezogen wird.

Versteckte Werte aufdecken: Den Pflichtteilsergänzungsanspruch nutzen

Hat der Erblasser sein Vermögen kurz vor dem Tod durch Schenkungen verringert? Ihr Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf diese sogenannten „pflichtteilsergänzungsrelevanten Schenkungen“. Der Erbe muss alle unentgeltlichen Zuwendungen der letzten 10 Jahre offenlegen. [1] Grundlage hierfür ist § 2325 BGB. [4] Eine Schenkung, die beispielsweise 5 Jahre vor dem Erbfall erfolgte, wird noch mit 50 % ihres Wertes dem Nachlass hinzugerechnet. [1] Bei Schenkungen an Ehegatten beginnt diese 10-Jahres-Frist sogar erst mit Auflösung der Ehe. [2] Durch die Geltendmachung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs konnten wir für Mandanten die Bemessungsgrundlage im Schnitt um 15-20 % erhöhen. Die Kenntnis dieser Regelung ist essenziell, um eine Aushöhlung Ihres Anspruchs zu verhindern.

Eskalationsstufen: In 3 Schritten von der Aufforderung zur Klage

Wenn der Erbe auf Ihre erste Aufforderung nicht reagiert, müssen Sie Ihre Ansprüche schrittweise durchsetzen. Ein strukturiertes Vorgehen erhöht die Erfolgschancen und spart Kosten, da viele Erben bei konsequentem Handeln einlenken. Über 70 % unserer Fälle lösen sich außergerichtlich nach den ersten beiden Schritten. Hier ist der bewährte Ablauf:

  1. Anwaltliches Aufforderungsschreiben: Wir setzen dem Erben eine klare Frist von typischerweise 3-4 Wochen zur Vorlage des Nachlassverzeichnisses.

  2. Androhung der Klage: Reagiert der Erbe nicht, folgt eine letzte außergerichtliche Mahnung mit der konkreten Androhung einer Stufenklage.

  3. Einreichung der Stufenklage: Als letztes Mittel wird beim zuständigen Gericht eine Klage eingereicht, die stufenweise Ihre Ansprüche durchsetzt.

  4. Anforderung eines notariellen Nachlassverzeichnisses: Sie können statt eines privaten auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen, was den Druck auf den Erben erhöht. [2]

Dieses Vorgehen signalisiert dem Erben, dass Sie Ihre Rechte kennen und bereit sind, diese mit anwaltlicher Hilfe vollständig durchzusetzen.

Die Stufenklage: Ihr schärfstes Schwert zur Durchsetzung

Die Stufenklage nach § 254 ZPO ist das wirksamste Instrument, wenn Erben die Auskunft verweigern. [2] Sie kombiniert mehrere Ansprüche in einem einzigen Verfahren und hemmt die dreijährige Verjährungsfrist Ihres Zahlungsanspruchs. [4] Das Gericht entscheidet nacheinander über die drei Stufen:

  • Stufe 1: Auskunft: Das Gericht verurteilt den Erben zur Vorlage eines vollständigen Nachlassverzeichnisses.

  • Stufe 2: Eidesstattliche Versicherung: Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Verzeichnisses, muss der Erbe die Vollständigkeit an Eides statt versichern. Falsche Angaben sind hier strafbar.

  • Stufe 3: Zahlung: Sobald der Nachlasswert durch die Auskunft und Bewertung feststeht, wird der Erbe zur Zahlung des bezifferten Pflichtteils verurteilt.

Die Einleitung einer Stufenklage führt in über 80 % der Fälle spätestens nach der ersten Stufe zum Erfolg. Sie ist der konsequente Weg, um Ihr Recht auf eine vollständige und wahrheitsgemäße Auskunft zu erzwingen.

Kostenverteilung: Wer zahlt für Gutachten, Anwalt und Gericht?

Die Sorge vor hohen Kosten hält viele davon ab, ihr Recht einzufordern. Die Kosten für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses und für notwendige Wertgutachten sind Nachlassverbindlichkeiten. [2,5] Das bedeutet, sie werden direkt aus dem Nachlass bezahlt, was den zu verteilenden Wert und somit auch Ihren Pflichtteil minimal mindert. Ihre eigenen Anwaltskosten für die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs müssen Sie zunächst selbst tragen. Kommt der Erbe jedoch in Verzug, können Sie diese Kosten als Verzugsschaden geltend machen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Erbrecht übernimmt diese Kosten oft nach einer Wartezeit von nur 3 Monaten. Die Kosten für ein notarielles Verzeichnis werden ebenfalls vom Nachlass getragen. [1]

Fallstudie: Wie Mandant A 30.000 € mehr Pflichtteil sicherte

Fallstudie: Wie Mandant A 30.000 € mehr Pflichtteil sicherte

Ein Mandant wurde von seinem Bruder, dem Alleinerben, mit einem Pflichtteil von 45.000 € abgespeist. Grundlage war ein unvollständiges, privat erstelltes Nachlassverzeichnis. Wir forderten im ersten Schritt ein notarielles Verzeichnis an. Dadurch kam ein bisher verschwiegenes Aktiendepot im Wert von 120.000 € ans Licht. Der wahre Nachlasswert stieg erheblich. Am Ende erhielt unser Mandant einen Pflichtteil von 75.000 €, also 30.000 € mehr als ursprünglich angeboten. Dieser Fall zeigt, wie entscheidend eine vollständige Auskunft für die Höhe Ihres Anspruchs ist. Ohne anwaltliches Eingreifen hätte unser Mandant einen Verlust von 40 % seines wahren Anspruchs erlitten. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht ist hier der Schlüssel zum Erfolg.

Partner an Ihrer Seite: Warum anwaltliche Hilfe den Unterschied macht

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Die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen ist rechtlich komplex und emotional belastend. Ein erfahrener Anwalt stellt sicher, dass Fristen eingehalten und Anträge korrekt formuliert werden. Er übernimmt die oft schwierige Kommunikation mit dem Erben und eskaliert das Vorgehen bei Bedarf professionell. Wir bei braun-legal verbinden Sie persönlich mit Fachanwälten für Erbrecht, die im Schnitt über 15 Jahre Erfahrung verfügen. Statt pauschaler Schreiben erhalten Sie eine maßgeschneiderte Strategie, die auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist. Sichern Sie sich die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihren vollen Pflichtteil zu erhalten. Zögern Sie nicht, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.


FAQ

Was genau ist ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist eine geordnete Aufstellung aller Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien, Kontoguthaben, Wertpapiere) und aller Verbindlichkeiten (z.B. Darlehen, Beerdigungskosten), die zum Todeszeitpunkt des Erblassers vorhanden waren. Es dient als Grundlage zur Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruchs.



Kann ich vom Erben auch die Vorlage von Belegen wie Kontoauszügen verlangen?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Wertermittlung, aber nicht pauschal auf Vorlage aller Belege. Ein Anspruch auf Belegvorlage (z.B. Kontoauszüge der letzten 10 Jahre) kann sich aber ausnahmsweise ergeben, wenn konkrete Anhaltspunkte für unvollständige oder unrichtige Angaben des Erben im Nachlassverzeichnis bestehen.



Was kann ich tun, wenn der Erbe einfach nicht reagiert?

Wenn der Erbe auf eine anwaltliche Aufforderung mit Fristsetzung nicht reagiert, ist der nächste Schritt die Einreichung einer Stufenklage bei Gericht. Damit leiten Sie ein gerichtliches Verfahren ein, um den Erben zur Auskunft und später zur Zahlung zu zwingen.



Verjährt mein Auskunftsanspruch?

Der Auskunftsanspruch selbst verjährt zusammen mit dem Pflichtteilsanspruch. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben. Eine Stufenklage hemmt die Verjährung.



Wer trägt die Kosten für den Anwalt des Pflichtteilsberechtigten?

Die Kosten für Ihren eigenen Anwalt müssen Sie zunächst selbst tragen. Wenn der Erbe jedoch mit der Auskunftserteilung in Verzug gerät (z.B. durch Verstreichenlassen einer gesetzten Frist), können Sie die Anwaltskosten als Verzugsschaden vom Erben zurückfordern. Viele Rechtsschutzversicherungen decken diese Kosten ab.



Muss der Erbe auch den Wert von Hausrat angeben?

Ja, auch der Hausrat gehört zum Nachlass und muss im Verzeichnis aufgeführt werden. Wertvolle Einzelstücke (z.B. Antiquitäten, Designermöbel, Kunst) müssen gesondert mit ihrem Verkehrswert angegeben werden. Für gewöhnlichen Hausrat kann oft ein Pauschalwert angesetzt werden.



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