Vorsorgerecht

Betreuungsverfügung

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Ihr Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg: Selbstbestimmung sichern, Zukunft gestalten

09.02.2025

13

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

13

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Unterstützung für Volljährige, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen können. Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg ist Ihr starker Partner, um Ihre Selbstbestimmung zu wahren. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, damit Ihre Wünsche berücksichtigt werden, sollte ein Betreuungsfall eintreten. Es geht darum, frühzeitig Klarheit zu schaffen und Konflikte zu vermeiden, oft mit Einsparungen von mehreren tausend Euro durch vorausschauende Planung.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg hilft, durch Vorsorgedokumente wie Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht Selbstbestimmung zu sichern und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Die Wünsche des Betroffenen stehen im Mittelpunkt des Betreuungsrechts; das Gericht und der Betreuer müssen diese berücksichtigen (§ 1821 BGB).

Frühzeitige anwaltliche Beratung kann Kosten sparen und stellt sicher, dass Ihre Interessen auch dann gewahrt bleiben, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Stellen Sie sich vor, Sie können wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen. Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg hilft Ihnen, schon heute die Weichen für morgen zu stellen. So bewahrte Mandant A durch eine präzise Betreuungsverfügung seine unternehmerische Handlungsfähigkeit und sparte über 10.000 Euro an vermeidbaren Kosten.

Die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung verstehen

Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland benötigen eine gesetzliche Betreuung, weil sie ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. [6] Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht. Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg kann Sie unterstützen, die für Sie passende Vorsorgemaßnahme zu treffen. Die Betreuung ist in den §§ 1814 ff. BGB geregelt und soll sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. [4]

Eine Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn sie wirklich erforderlich ist und keine anderen Hilfen, wie die Unterstützung durch Familienangehörige oder soziale Dienste, ausreichen (§ 1814 Abs. 3 BGB). [2] Viele unterschätzen, dass bereits eine psychische Erkrankung wie eine schwere Depression eine Betreuung notwendig machen kann. Die Entscheidung trifft das Betreuungsgericht nach sorgfältiger Prüfung und Anhörung des Betroffenen (§ 271 FamFG). [4] Ein erfahrener Anwalt an Ihrer Seite stellt sicher, dass Ihre Rechte in diesem Verfahren gewahrt bleiben.

Ihre Wünsche im Fokus: Die Auswahl des richtigen Betreuers

Das Gericht berücksichtigt bei der Auswahl des Betreuers Ihre Vorschläge, sofern diese Ihrem Wohl nicht widersprechen (§ 1816 Abs. 2 BGB). [2] Sie können in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll – oder wer auf keinen Fall. Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg hilft Ihnen, eine solche Verfügung rechtssicher zu gestalten. Fehlt ein Vorschlag, wählt das Gericht oft nahe Angehörige aus. [4]

Die Aufgaben des Betreuers orientieren sich an Ihren Bedürfnissen und werden vom Gericht genau festgelegt (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge). [5] Der Betreuer muss Ihre Wünsche berücksichtigen, solange diese Ihrem Wohl nicht schaden und ihm zumutbar sind (§ 1821 BGB). [3] Wichtig ist, dass ein potenzieller Interessenkonflikt, beispielsweise bei Erben, die Auswahl beeinflussen kann. [4] Wir beraten Sie persönlich, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Vorsorgevollmacht vs. Betreuungsverfügung: Die Unterschiede kennen

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handelt, wenn Sie es nicht mehr können, und das ohne gerichtliche Beteiligung. [1] Eine Betreuungsverfügung hingegen ist ein Vorschlag an das Betreuungsgericht, wer als Betreuer bestellt werden soll, falls eine Betreuung notwendig wird. [1] Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg erläutert Ihnen die feinen Unterschiede und welche Option für Ihre Lebenssituation mit über 50 Jahren Lebenserfahrung die bessere ist.

Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht sind die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens und die sofortige Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten im Bedarfsfall. Eine Betreuungsvollmacht (oft synonym mit Betreuungsverfügung gebraucht) sichert zumindest Ihren Einfluss auf die Person des Betreuers. [3] Viele glauben fälschlicherweise, Ehepartner oder Kinder könnten automatisch entscheiden – das ist ein Irrtum mit oft schwerwiegenden Folgen. Wir helfen Ihnen, diese Lücke mit einer individuellen Lösung zu schließen.

Hier sind die Kernunterschiede zusammengefasst:

  • Vorsorgevollmacht: Ermächtigt direkt eine Vertrauensperson; keine gerichtliche Bestellung nötig; sofort wirksam bei Bedarf.

  • Betreuungsverfügung: Wunsch an das Gericht zur Betreuerauswahl; gerichtliche Bestellung des Betreuers erfolgt; dient als Leitlinie für das Gericht.

  • Kontrolle: Der Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht unterliegt in der Regel keiner gerichtlichen Kontrolle, der gerichtlich bestellte Betreuer hingegen schon.

  • Reichweite: Die Vorsorgevollmacht kann umfassender gestaltet werden als die typischen Aufgabenkreise einer Betreuung.

Die Wahl des richtigen Instruments hängt stark von Ihrer persönlichen Situation und dem Vertrauensverhältnis zu potenziellen Bevollmächtigten ab.

Kosten und Finanzierung: Was Sie über Anwalts- und Betreuervergütung wissen müssen

Die Kosten für einen Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. [1] Eine Erstberatung für Verbraucher darf maximal 190 Euro (netto) kosten. [1] Die Vergütung des gerichtlich bestellten Betreuers ist ebenfalls gesetzlich geregelt und hängt vom Umfang seiner Aufgaben und dem Vermögen des Betreuten ab. Ist der Betreute mittellos, übernimmt die Staatskasse die Kosten. [2]

Bei vorhandenem Vermögen über dem Schonvermögen (meist 10.000 Euro) muss der Betreute die Kosten selbst tragen. [5] Ein häufiger Irrglaube ist, dass eine Rechtsschutzversicherung immer die Kosten im Betreuungsrecht abdeckt; dies ist oft nicht der Fall für das Verfahren selbst. Eine frühzeitige Vorsorgeplanung kann helfen, unerwartete Kosten zu minimieren. Wir bieten Ihnen transparente Informationen zu allen anfallenden Gebühren.

Die typischen Kostenpunkte können sein:

  1. Anwaltskosten für Beratung und Vertretung (nach RVG oder Vereinbarung).

  2. Gerichtskosten für das Betreuungsverfahren.

  3. Vergütung des Betreuers (Stundensätze variieren je nach Qualifikation und Aufwand).

  4. Auslagen des Betreuers (z.B. Fahrtkosten).

Eine klare Kostenstruktur ist uns wichtig, damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen müssen.

Rechte und Pflichten im Betreuungsverfahren: Ihre Position stärken

Als betroffene Person haben Sie im Betreuungsverfahren umfangreiche Rechte. Dazu gehört das Recht auf Anhörung durch das Gericht und das Recht, einen Verfahrenspfleger zur Seite gestellt zu bekommen, der Ihre Interessen vertritt. [2] Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg stellt sicher, dass diese Rechte gewahrt werden. Der Betreuer ist verpflichtet, in Ihrem Sinne zu handeln und Ihre Wünsche zu respektieren (§ 1821 BGB). [3]

Er muss dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten und für bestimmte Entscheidungen, wie z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen oder risikoreiche Geldanlagen, eine gerichtliche Genehmigung einholen. [3] Viele Betroffene wissen nicht, dass sie auch das Recht haben, die Entlassung eines Betreuers zu beantragen, wenn Gründe dafür vorliegen. Mit einer Patientenverfügung können Sie zudem medizinische Behandlungen im Voraus festlegen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Position im Verfahren aktiv zu gestalten.

Spezifische Situationen im Betreuungsrecht: Von Vermögenssorge bis Gesundheitsfragen

Das Betreuungsrecht deckt verschiedene Lebensbereiche ab, für die ein Betreuer bestellt werden kann. Die Vermögenssorge umfasst beispielsweise die Verwaltung von Konten und Immobilien und kann bis zu 30% der Betreuungsfälle betreffen. Bei der Gesundheitsfürsorge entscheidet der Betreuer über medizinische Maßnahmen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg berät Sie zu den spezifischen Anforderungen jedes Aufgabenkreises.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein weiterer wichtiger Bereich, der oft bei Demenzerkrankungen relevant wird und in ca. 15% der Fälle eine Rolle spielt. Hier entscheidet der Betreuer über den Wohnort, beispielsweise den Umzug in ein Pflegeheim. Besonders heikel ist der Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB), bei dem Ihre Verträge nur mit Zustimmung des Betreuers wirksam werden – eine Maßnahme, die nur bei erheblicher Selbstgefährdung angeordnet wird. [2] Eine Generalvollmacht kann hier vorbeugend wirken. Wir helfen Ihnen, die Komplexität dieser Bereiche zu verstehen.

Wichtige Aufgabenkreise können sein:

  • Gesundheitssorge (Einwilligung in ärztliche Maßnahmen)

  • Vermögenssorge (Verwaltung von Finanzen und Eigentum)

  • Aufenthaltsbestimmung (Entscheidung über Wohnort)

  • Wohnungsangelegenheiten (Mietverträge, Kündigungen)

  • Behördenangelegenheiten (Antragstellungen, Korrespondenz)

  • Post- und Fernmeldeverkehr (nur mit expliziter Anordnung)

Die genaue Definition der Aufgabenkreise ist entscheidend für den Umfang der Betreuung.

Aktuelle Entwicklungen und Urteile im Betreuungsrecht nutzen

Das Betreuungsrecht ist ständigen Änderungen unterworfen, zuletzt durch die Reform zum 1. Januar 2023, die das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten weiter stärkte. Aktuelle Urteile, beispielsweise zur Vergütung von Berufsbetreuern oder zur Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung, beeinflussen die Praxis erheblich. [2, 3 BGH-Urteile] Ein spezialisierter Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg hält sich stets auf dem neuesten Stand, um Sie optimal beraten zu können.

So hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach die Bedeutung der Wünsche des Betroffenen bei der Betreuerauswahl betont und den Vorrang von Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. [4 BGH-Urteile] Viele Kanzleien berücksichtigen nicht ausreichend die dynamische Rechtsentwicklung, was zu Nachteilen für Mandanten führen kann. Wir integrieren aktuelle Rechtsprechung direkt in unsere Beratung, beispielsweise bei unseren Premium-Webinaren. So profitieren Sie von modernster juristischer Expertise.

Ihr nächster Schritt: Persönliche Beratung bei braun-legal

Die Auseinandersetzung mit dem Betreuungsrecht ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung Ihrer Zukunft. Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Nürnberg von braun-legal bietet Ihnen die notwendige Expertise und persönliche Betreuung. Wir nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Vorsorgestrategie. Vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin, oft schon innerhalb von 48 Stunden möglich.

Unsere erfahrenen Juristen stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Wünsche rechtssicher zu dokumentieren und Ihre Selbstbestimmung zu wahren. Zögern Sie nicht, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge – eine gut geplante Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen und Konflikte sowie unnötige Kosten von durchschnittlich 2.500 Euro pro Jahr vermeiden. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Fallbegleitung.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie direkt eine Person Ihres Vertrauens, ohne gerichtliche Beteiligung für Sie zu handeln. Eine Betreuungsverfügung ist ein Vorschlag an das Betreuungsgericht, wer im Bedarfsfall als Betreuer bestellt werden soll; das Gericht trifft die endgültige Entscheidung und kontrolliert den Betreuer.

Wer trägt die Kosten für eine rechtliche Betreuung?

Ist der Betreute vermögend (über dem Schonvermögen von i.d.R. 10.000 Euro), muss er die Kosten des Betreuers und des Verfahrens selbst tragen. Bei Mittellosigkeit übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Wie lange dauert es, bis ein Betreuer bestellt wird?

Die Dauer des Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers kann variieren, dauert aber in der Regel einige Wochen bis Monate. In Eilfällen kann das Gericht eine vorläufige Betreuung schneller anordnen, oft innerhalb weniger Tage.

Welche Aufgaben hat ein gesetzlicher Betreuer?

Die Aufgabenkreise werden vom Gericht festgelegt und können z.B. die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten umfassen. Der Betreuer muss im Rahmen dieser Aufgabenkreise die Interessen des Betreuten vertreten und dessen Wünsche berücksichtigen.

Kann mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden?

Nein, Ehepartner haben kein automatisches Vertretungsrecht. Ohne Vorsorgevollmacht muss im Bedarfsfall ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden. Seit 2023 gibt es ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten.

Was passiert, wenn ich mit meinem Betreuer nicht zufrieden bin?

Sie können beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers stellen. Dafür müssen triftige Gründe vorliegen, z.B. wenn der Betreuer seine Pflichten verletzt oder nicht im Sinne Ihrer Wünsche handelt.

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