Erbschaft für Kinder ausschlagen: So schützen Sie Ihr Kind in 3 Schritten vor Schulden
Ein unerwartetes Erbe kann schnell zur Schuldenfalle werden, besonders für Kinder. Familie Schmidt stand vor genau diesem Problem und sparte durch eine rechtzeitige Handlung über 15.000 Euro an geerbten Schulden. Erfahren Sie, wie Sie eine Erbschaftsausschlagung für Ihre minderjährigen Kinder wirksam erklären und Ihr Kind vor finanziellen Nachteilen schützen.
Das Thema kurz und kompakt
Die Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind muss innerhalb einer strikten Frist von sechs Wochen erfolgen.
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen immer beide Elternteile die Ausschlagung für das Kind erklären.
In den meisten Fällen ist eine zusätzliche Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich, die aktiv beim Nachlassgericht eingereicht werden muss.
Wenn ein Erbfall eintritt, ist die Trauer groß. Doch oft kommt eine weitere Sorge hinzu: die finanzielle Verantwortung. Nach deutschem Recht erbt man nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden (§ 1922 BGB). Für minderjährige Kinder kann dies existenzbedrohend sein. Viele Eltern wissen nicht, dass sie aktiv handeln müssen, um ihre Kinder zu schützen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen präzise, wie Sie eine Erbschaftsausschlagung für Ihre minderjährigen Kinder wirksam erklären, welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen und wann eine Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich ist. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Das Kernproblem: Warum geerbte Schulden ein Risiko für Minderjährige sind
In Deutschland gilt die Gesamtrechtsnachfolge, was bedeutet, dass Erben automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten. Das schließt leider auch sämtliche Schulden mit ein, von Hypotheken bis zu unbezahlten Rechnungen. Ein Kind kann so über Nacht mit Verbindlichkeiten von mehreren zehntausend Euro konfrontiert werden. Ohne eine aktive Ausschlagung haftet das Kind mit dem Erbe und später sogar mit seinem eigenen Vermögen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ist daher oft der einzig sinnvolle Schritt. Dieser Mechanismus schützt Minderjährige davor, mit einem Schuldenberg ins Erwachsenenleben zu starten.
Die 6-Wochen-Frist: Der entscheidende Faktor für den Erfolg
Für die Erbausschlagung setzt der Gesetzgeber eine sehr knappe Frist von nur sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Diese Frist beginnt, sobald die sorgeberechtigten Eltern Kenntnis vom Erbanfall und dem Grund der Berufung ihres Kindes zum Erben erlangen. Versäumen Sie diese Frist von 42 Tagen, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich, was den Zeitdruck enorm erhöht. Nur bei Auslandsbezug, etwa wenn der Erblasser im Ausland lebte, verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Einhaltung dieser Frist ist die erste und wichtigste Hürde auf dem Weg zu einer wirksamen Erbausschlagung.
Gemeinsame Verantwortung: Wer für das Kind handeln muss
Für ein minderjähriges Kind müssen die gesetzlichen Vertreter die Ausschlagung erklären. Das sind in der Regel die Eltern. Hier sind die Details entscheidend:
Gemeinsames Sorgerecht: Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen auch beide die Ausschlagungserklärung für ihr Kind abgeben. Die Erklärung nur eines Elternteils ist unwirksam.
Alleiniges Sorgerecht: Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, genügt dessen Erklärung.
Ein sorgeberechtigter Elternteil erbt mit: Ist ein Elternteil Miterbe, kann es zu Interessenkonflikten kommen, die eine besondere Handhabung erfordern.
Die Vertretung des Kindes ist in § 1629 BGB geregelt und muss strikt eingehalten werden, um die Wirksamkeit der Erklärung zu gewährleisten. Uneinigkeit zwischen den Eltern kann das Verfahren blockieren und erfordert eine gerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB.
Genehmigung durch das Familiengericht: Die zweite wichtige Hürde
In den meisten Fällen reicht die Erklärung der Eltern allein nicht aus. Die Ausschlagung im Namen eines Kindes bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Familiengerichts (§ 1643 Abs. 2 BGB). Das Gericht prüft, ob die Ausschlagung dem Kindeswohl dient, was bei einem überschuldeten Nachlass regelmäßig der Fall ist. Eine wichtige Ausnahme besteht: Fällt die Erbschaft dem Kind nur deshalb an, weil ein Elternteil (der das Kind vertritt) seinerseits ausgeschlagen hat, ist keine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Dieser Fall tritt häufig in der gesetzlichen Erbfolge auf. In allen anderen Konstellationen muss der Antrag auf Genehmigung rechtzeitig gestellt werden, um die 6-Wochen-Frist nicht zu gefährden.
Der Ablauf in der Praxis: In 4 Schritten zur wirksamen Ausschlagung
Um die Erbschaft für Ihr Kind wirksam auszuschlagen, müssen Sie form- und fristgerecht handeln. Der Prozess lässt sich in vier klare Schritte unterteilen:
Schritt 1: Formwahrende Erklärung abgeben: Die Ausschlagung muss entweder zur Niederschrift beim zuständigen Nachlassgericht erklärt oder in öffentlich beglaubigter Form durch einen Notar eingereicht werden (§ 1945 BGB). Eine einfache schriftliche Erklärung genügt nicht.
Schritt 2: Antrag beim Familiengericht: Sofern erforderlich, stellen Sie unverzüglich den Antrag auf Genehmigung der Ausschlagung beim Familiengericht. Reichen Sie hierfür Belege zur Überschuldung des Nachlasses ein.
Schritt 3: Genehmigungsbeschluss erhalten: Das Familiengericht prüft den Antrag und erteilt einen Genehmigungsbeschluss. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern.
Schritt 4: Genehmigung beim Nachlassgericht einreichen: Der entscheidende letzte Schritt ist, den Genehmigungsbeschluss des Familiengerichts aktiv und nachweislich beim Nachlassgericht einzureichen. Allein die Kenntnis des Nachlassgerichts von der Genehmigung reicht nicht aus.
Dieser strukturierte Ablauf hilft, Fehler zu vermeiden, die zur Unwirksamkeit der Ausschlagung führen können.
Kosten und Dauer: Was Sie finanziell und zeitlich einplanen müssen
Die Kosten für eine Erbausschlagung sind gesetzlich geregelt und überschaubar. Für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung durch das Nachlassgericht fällt bei einem überschuldeten Nachlass eine Mindestgebühr von 30 Euro an (KV 21201 Nr. 7 GNotKG). Beauftragen Sie einen Notar mit der Beglaubigung, entstehen dort ähnliche Kosten. Die familiengerichtliche Genehmigung ist in der Regel kostenfrei, wenn sie dem Kindeswohl dient. Zeitlich sollten Sie für den gesamten Prozess, von der Erklärung bis zur Einreichung der Genehmigung, mindestens 2 bis 3 Monate einplanen. Eine frühzeitige Beauftragung eines Anwalts für Kinderrecht kann den Prozess beschleunigen und absichern.
Das Erbrecht kennt viele komplexe Szenarien. Ein häufiger Fehler passiert, wenn Eltern für sich selbst ausschlagen und dann die Frist für die Ausschlagung im Namen der nachrückenden Kinder verpassen. Ein weiterer Fallstrick ist die Immobilie im Nachlass. Selbst wenn diese mit hohen Schulden belastet ist, kann eine Ausschlagung kompliziert sein. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Elternteil selbst Gläubiger des Nachlasses ist. Hier kann ein Interessenkonflikt vorliegen, der die Vertretung des Kindes ausschließt. In solchen Fällen ist die Beratung durch einen Spezialisten für Erbrecht bei Immobilien und Kindern unerlässlich, um alle Nachlassverbindlichkeiten korrekt zu bewerten.
Die Ausschlagung einer Erbschaft für minderjährige Kinder ist ein formalisierter Prozess mit vielen potenziellen Fehlern. Die 6-Wochen-Frist, die korrekte Vertretung und das Genehmigungsverfahren erfordern präzises Handeln. Wir bei braun-legal verstehen, dass Sie in einer emotionalen Ausnahmesituation eine verlässliche Stütze brauchen. Statt Sie an anonyme Anwälte zu vermitteln, verbinden wir Sie persönlich mit einem erfahrenen Juristen, der Ihren Fall individuell begleitet. Wir stellen sicher, dass alle Fristen und Formvorschriften eingehalten werden, damit Sie Ihre Kinder wirksam vor geerbten Schulden schützen können. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Rechtsberatung.
Literatur
FAQ
Wie weise ich die Überschuldung des Nachlasses beim Familiengericht nach?
Sie können die Überschuldung durch Dokumente wie Kontoauszüge des Erblassers, Kreditverträge, unbezahlte Rechnungen oder eine Aufstellung bekannter Vermögenswerte und Schulden belegen. Eine einfache, plausible Darstellung reicht oft aus.
Was ist der Unterschied zwischen Nachlassgericht und Familiengericht?
Das Nachlassgericht ist für alle erbrechtlichen Verfahren zuständig, wie die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung. Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige, wie der Erbausschlagung, zuständig ist.
Beginnt die 6-Wochen-Frist für die Ausschlagung des Kindes neu zu laufen?
Die Frist für das Kind beginnt, sobald die Eltern als gesetzliche Vertreter von dessen Erbschaft erfahren. Dies ist typischerweise der Zeitpunkt, an dem die Eltern für sich selbst ausschlagen und wissen, dass das Kind nachrückt.
Kann ich die Ausschlagung rückgängig machen?
Eine einmal erklärte Ausschlagung ist bindend. Eine Anfechtung ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei einem relevanten Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses (§ 1954 BGB). Dies ist jedoch ein komplexes juristisches Verfahren.
Was passiert, wenn alle Erben ausschlagen?
Wenn alle potenziellen Erben die Erbschaft ausschlagen, erbt am Ende der Staat (Fiskus). Der Staat haftet jedoch nur mit dem Wert des Nachlasses und nicht darüber hinaus.
Muss ich die Beerdigungskosten tragen, auch wenn ich das Erbe ausschlage?
Ja, die Pflicht zur Tragung der Beerdigungskosten (Bestattungspflicht) ist von der Erbenstellung unabhängig. Sie ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und trifft in der Regel die nächsten Angehörigen, auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben.