Familienvermögen schützen: Erbschaftssteuer durch Gründung einer Familiengesellschaft oder Stiftung optimieren
Ein Mandant sparte über 480.000 € an Steuern, indem er sein Immobilienvermögen in eine Familiengesellschaft einbrachte. Diese erbschaftssteuerliche Optimierung sichert das Vermögen nicht nur, sondern erhält es auch für die nächste Generation. Entdecken Sie, welche Strategie für Ihre Familie die richtige ist.
Das Thema kurz und kompakt
Eine Familiengesellschaft ermöglicht die wiederholte Nutzung von Schenkungssteuerfreibeträgen alle 10 Jahre und kann die Steuerlast auf null reduzieren.
Eine Familienstiftung schützt das Vermögen langfristig vor Zersplitterung und Zugriff, unterliegt aber einer speziellen Erbersatzsteuer alle 30 Jahre.
Die Wahl zwischen beiden Modellen hängt von Ihren Zielen ab: Flexibilität (Familiengesellschaft) versus langfristiger, starrer Schutz (Stiftung).
Die deutsche Erbschaftssteuer kann Vermögen erheblich schmälern, oft mit Steuersätzen von 30 % oder mehr. Bei einem Erbe von 2.000.000 € können schnell über 400.000 € an das Finanzamt fällig werden, was oft den Notverkauf von Immobilien oder Unternehmensanteilen erzwingt. Doch es gibt bewährte Wege, dies zu verhindern. Eine durchdachte erbschaftssteuerliche Optimierung durch die Gründung einer Familiengesellschaft oder Stiftung ist eine effektive Lösung. Diese Instrumente helfen nicht nur, die Steuerlast legal zu minimieren, sondern schützen Ihr Vermögen auch vor Zersplitterung und externen Zugriffen. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich, welche Struktur für Ihre Ziele – ob Flexibilität oder langfristige Sicherung – am besten geeignet ist.
Die Ausgangslage: Hohe Steuerlast durch das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)
Das deutsche Erbrecht sieht hohe Steuersätze vor, die je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe variieren. Ehepartner und Kinder profitieren zwar von Freibeträgen von 500.000 € bzw. 400.000 €, doch diese sind bei größeren Vermögen schnell ausgeschöpft. [3] Jenseits dieser Grenzen fallen schnell Steuersätze von 15 %, 19 % oder mehr an, geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). [2] Ein Vermögen von 3.000.000 €, das an ein einzelnes Kind vererbt wird, löst eine Steuer von rund 391.000 € aus. Diese hohe Abgabenlast zwingt viele Erben zum Verkauf von Vermögenswerten. Eine vorausschauende Vermögensnachfolge ist daher kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Die richtige Struktur kann den Unterschied zwischen Vermögenserhalt und -verlust bedeuten.
Flexibilität gewinnen: Die Familiengesellschaft als Steuerungsinstrument
Eine Familiengesellschaft, oft auch als Familienpool bezeichnet, bündelt Vermögen wie Immobilien oder Wertpapiere in einer Gesellschaft. [1] Statt direkter Vermögenswerte werden Gesellschaftsanteile an die nächste Generation übertragen. Der entscheidende Vorteil liegt in der wiederholten Nutzung der persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre. [2] So können Vermögenswerte schrittweise und steuerfrei übertragen werden. Ein Vater mit zwei Kindern und einem Immobilienvermögen von 2.400.000 € kann alle 10 Jahre jedem Kind Anteile im Wert von 400.000 € steuerfrei schenken. Nach 20 Jahren wäre das gesamte Vermögen übertragen, ohne einen Euro Schenkungssteuer. Die Kontrolle über das Vermögen behält der Schenker durch entsprechende Gestaltung des Gesellschaftsvertrages. [2] Diese vorweggenommene Erbfolge bietet maximale Flexibilität. Die Gründung einer Familiengesellschaft bietet zahlreiche Vorteile:
Nutzung der persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre für jeden Beschenkten.
Der Schenker behält durch Stimmrechtsregelungen die volle Kontrolle.
Schutz des Vermögens vor Zersplitterung durch Scheidung oder Erbfall einzelner Gesellschafter. [2]
Professionelle Verwaltung des Gesamtvermögens wird vereinfacht.
Minderjährige Kinder können frühzeitig beteiligt werden, meist als Kommanditisten. [1]
Einkünfte können steueroptimal auf die Gesellschafter verteilt werden.
Diese Struktur eignet sich besonders für Familien, die ihr Vermögen aktiv weiterentwickeln und gleichzeitig die Steuerlast minimieren wollen.
Vermögen für die Ewigkeit: Die Familienstiftung zur langfristigen Sicherung
Die Familienstiftung ist ein Instrument für die langfristige Sicherung großer Vermögen. Hierbei wird das Vermögen auf eine rechtlich selbstständige Stiftung übertragen, die es nach dem Willen des Stifters verwaltet. [3] Der Hauptzweck ist der Schutz des Vermögens vor Zersplitterung, Verkauf oder dem Zugriff von Gläubigern. [3] Anstelle der regulären Erbschaftsteuer fällt bei Familienstiftungen alle 30 Jahre eine sogenannte Erbersatzsteuer an. [1] Diese simuliert einen Erbfall an zwei Kinder, wodurch ein Freibetrag von 800.000 € (2 x 400.000 €) genutzt werden kann. [3] Der Steuersatz ist oft deutlich niedriger als bei einer direkten Vererbung. Eine Stiftung ist ideal für:
Die Sicherung von Unternehmensnachfolgen, wenn kein direkter Nachfolger bereitsteht.
Den Schutz von Kunstsammlungen oder großen Immobilienportfolios.
Die Versorgung von Familienmitgliedern über Generationen hinweg.
Die Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch eine klare, in der Satzung festgelegte Struktur.
Die Gründungskosten sind zwar höher, doch für den generationenübergreifenden Vermögenserhalt ist die Stiftung oft die beste Lösung. Eine sorgfältige Planung zu Lebzeiten ist hier entscheidend.
Modelle im Vergleich: Wann eignet sich welche Lösung?
Die Entscheidung zwischen Familiengesellschaft und Stiftung hängt von den individuellen Zielen ab. Eine Familiengesellschaft bietet hohe Flexibilität und die Möglichkeit zur aktiven Vermögenssteuerung durch den Schenker. [2] Sie ist ideal, um Freibeträge durch wiederholte Schenkungen optimal auszunutzen. Die Gründung ist vergleichsweise unkompliziert und kostengünstig. Die Stiftung hingegen bedeutet den endgültigen Verlust der direkten Kontrolle über das Vermögen zugunsten einer langfristigen Sicherung. [3] Die Stiftung schützt das Vermögen wie ein Tresor, während die Familiengesellschaft eher einem aktiv gemanagten Depot gleicht. Die Gründung einer Stiftung ist mit einem höheren Aufwand und Kosten verbunden, bietet aber unübertroffenen Schutz vor Zerschlagung. [4] Eine professionelle Beratung zur Unternehmensnachfolge hilft bei der Abwägung. Die Wahl des richtigen Modells ist ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche erbschaftssteuerliche Optimierung.
Praktische Umsetzung: Die Gründung Schritt für Schritt
Die Umsetzung einer erbschaftssteuerlichen Optimierung erfordert eine präzise Planung und juristische Expertise. Unabhängig vom gewählten Modell sind die grundlegenden Schritte ähnlich. Der Prozess beginnt immer mit einer detaillierten Analyse Ihrer familiären und finanziellen Situation. Hier ist eine typische Vorgehensweise:
Strategische Erstberatung: Gemeinsam mit Ihnen definieren wir Ihre Ziele und analysieren Ihr Vermögen.
Wahl der Rechtsform: Wir prüfen, ob eine GbR, KG oder eine Stiftung die passende Struktur ist. [4]
Bewertung des Vermögens: Nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) wird der Wert von Immobilien und Betriebsvermögen ermittelt.
Erstellung der Verträge: Wir entwerfen einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag oder eine Stiftungssatzung.
Notarielle Beurkundung: Die Gründung und die Übertragung von Immobilienvermögen erfordern eine notarielle Beurkundung.
Laufende Verwaltung: Wir unterstützen Sie bei der Verwaltung und der Einhaltung aller steuerlichen Pflichten.
Eine professionelle Begleitung durch den gesamten Prozess ist entscheidend für den Erfolg. Mit unserer Expertise im Gesellschaftsrecht stellen wir sicher, dass Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher und steueroptimiert gestaltet wird.
Persönliche Beratung als Schlüssel zum Erfolg
Die pauschale Anwendung von Steuersparmodellen führt selten zum Ziel. Jede Familie und jedes Vermögen ist einzigartig. Eine erfolgreiche erbschaftssteuerliche Optimierung berücksichtigt nicht nur Zahlen, sondern auch familiäre Beziehungen und persönliche Wünsche. Wir bei braun-legal verbinden juristische Präzision mit persönlicher Beratung. Anstatt Sie an anonyme Anwälte zu vermitteln, erhalten Sie bei uns einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation versteht. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung und darüber hinaus. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch, um zu prüfen, wie wir Ihr Vermögen für die Zukunft sichern können.
Literatur
[[1]]: Familienpool gründen: https://de.bergfuerst.com/ratgeber/familienpool
[[2]]: braun-legal: https://www.braun-legal.de/
[[3]]: Familienstiftung: Die Vor- und Nachteile: https://www.notar-darmstadt.de/magazin/familienstiftung/
[[5]]: Erbschaftssteuer Ratgeber: https://www.finanztip.de/erbschaftssteuer/
[[6]]: Erbschaftssteuer Freibeträge: https://www.finanztip.de/erbschaftssteuer/
FAQ
Welche Rechtsform ist für eine Familiengesellschaft am besten?
Die gebräuchlichsten Rechtsformen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die KG wird oft bevorzugt, wenn minderjährige Kinder beteiligt werden sollen, da ihre Haftung als Kommanditisten beschränkt ist. Die Wahl hängt von den spezifischen Zielen, der Vermögensart und der gewünschten Kontrollstruktur ab.
Behalte ich die Kontrolle über mein Vermögen in einer Familiengesellschaft?
Ja. Im Gesellschaftsvertrag kann festgelegt werden, dass Sie als Schenker die alleinige Geschäftsführungsbefugnis und die Mehrheit der Stimmrechte behalten, auch wenn Sie nur noch eine kleine Kapitalbeteiligung halten. So können Sie weiterhin alle wichtigen Entscheidungen treffen.
Was passiert mit den Anteilen an einer Familiengesellschaft bei einer Scheidung?
Der Gesellschaftsvertrag kann Regelungen enthalten, die das Vermögen schützen. So kann festgelegt werden, dass Anteile nur an Familienmitglieder vererbt oder übertragen werden dürfen. Zudem kann die Pflicht zum Abschluss eines Ehevertrags für alle Gesellschafter verankert werden, um das Gesellschaftsvermögen aus dem Zugewinnausgleich herauszuhalten.
Kann ich eine Schenkung an die Familiengesellschaft rückgängig machen?
Ja, durch vertraglich vereinbarte Rückforderungsrechte. Im Schenkungsvertrag können bestimmte Gründe festgelegt werden, bei deren Eintreten die Schenkung rückgängig gemacht werden kann, zum Beispiel bei Insolvenz des Beschenkten oder dessen Vorversterben.
Lohnt sich eine Stiftung auch für kleineres Vermögen?
In der Regel wird für die Gründung einer Familienstiftung ein Vermögen von mindestens einer Million Euro empfohlen, damit die Erträge die laufenden Verwaltungskosten decken können. Für kleinere Vermögen ist eine Familiengesellschaft meist die kostengünstigere und flexiblere Alternative.
Wie werden die Erträge in einer Familiengesellschaft besteuert?
Die Erträge (z.B. Mieteinnahmen) werden auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und dann den einzelnen Gesellschaftern entsprechend ihrer Anteile zugerechnet. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil dann mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz. Dies ermöglicht eine steueroptimale Verteilung der Einkünfte.