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Elterliche Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern in München gemeinsam beantragen

Elterliche Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern in München gemeinsam beantragen

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Elterliche Sorge in München: Ihr 5-Schritte-Plan für das gemeinsame Sorgerecht als unverheiratete Eltern

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Mandant F. aus München war frustriert. Obwohl er sich täglich um seine 1-jährige Tochter kümmerte, verweigerte die Mutter die gemeinsame Sorge. Ein gezielter Antrag beim Familiengericht löste die Blockade in nur 6 Wochen. Erfahren Sie, wie Sie als unverheirateter Vater Ihr Recht durchsetzen und was das für Sie bedeutet.

Das Thema kurz und kompakt

Unverheiratete Väter erhalten das Sorgerecht nicht automatisch; sie müssen aktiv eine Sorgeerklärung abgeben oder einen gerichtlichen Antrag stellen.

Die gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt ist der schnellste und kostenlose Weg, wenn beide Eltern einverstanden sind.

Stimmt die Mutter nicht zu, überträgt das Familiengericht auf Antrag des Vaters die gemeinsame Sorge, solange dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Für unverheiratete Paare in Deutschland ist die Rechtslage klar: Das alleinige Sorgerecht liegt nach der Geburt automatisch bei der Mutter. Väter müssen aktiv werden, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten. Allein in Deutschland wird heute jedes dritte Kind außerehelich geboren, was diesen Prozess für hunderttausende Väter jährlich relevant macht. [3] Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, um in München die elterliche Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern gemeinsam zu beantragen – vom einfachen, kostenlosen Weg beim Jugendamt bis zum gerichtlichen Verfahren, falls keine Einigung möglich ist. Wir begleiten Sie persönlich durch diesen Prozess.

Die rechtliche Ausgangslage: Warum Väter in München aktiv werden müssen

Das Gesetz ist eindeutig: Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. [1] Dies ist in § 1626a Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. Für Väter bedeutet das: Ohne eine aktive Handlung ihrerseits haben sie keine rechtliche Entscheidungsgewalt über wesentliche Belange ihres Kindes. Diese Regelung benachteiligt Väter nicht, sondern schafft eine klare Ausgangssituation. Die gemeinsame Sorge ist jedoch der vom Gesetzgeber favorisierte Zustand, wenn beide Elternteile Verantwortung übernehmen wollen. Der Weg dorthin erfordert aber mindestens einen bürokratischen Schritt. Die einfachste Methode ist die gemeinsame Sorgeerklärung, die den Willen beider Elternteile dokumentiert.

Der schnellste Weg: Die gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt München

Der einfachste und schnellste Weg zum gemeinsamen Sorgerecht führt über das zuständige Jugendamt, in München das Stadtjugendamt. [2] Dort können beide Eltern eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben. Dieser Vorgang ist für Sie komplett kostenlos und dauert oft weniger als 60 Minuten. Die Erklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden, was vielen Paaren den Stress nach der Entbindung erspart. Für die Beurkundung beim Münchner Jugendamt benötigen Sie nur wenige Dokumente. [6]

Hier ist eine Liste der erforderlichen Unterlagen:

  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile.

  • Die Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits geboren).

  • Die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung, falls diese bereits erfolgt ist.

Wichtig ist, dass beide Elternteile persönlich anwesend sein müssen, um ihren Willen zu bekunden. Mit dieser beurkundeten Erklärung sind Sie rechtlich als gemeinsam sorgeberechtigt anerkannt. Doch was passiert, wenn ein Elternteil diesen gemeinsamen Schritt verweigert?

Wenn die Mutter nicht zustimmt: Der Antrag auf gemeinsame Sorge bei Gericht

Verweigert die Mutter die Abgabe der Sorgeerklärung, ist der Weg zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verbaut. Seit einer Gesetzesänderung 2013 können Väter die Übertragung der gemeinsamen Sorge beim zuständigen Familiengericht beantragen. [3] Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber zur Beschleunigung des Verfahrens gut begründet sein. Das Gericht prüft dann nach § 1626a Abs. 2 BGB, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Das Gericht muss also keine positiven Gründe finden, sondern es wird vermutet, dass die gemeinsame Sorge gut für das Kind ist. Die Mutter muss triftige Gründe darlegen, warum der Vater ungeeignet sein sollte. Ohne schwerwiegende, belegbare Gründe gegen den Vater (wie Gewalt oder Suchtprobleme) wird dem Antrag in über 90 % der Fälle stattgegeben. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie hierbei unterstützen.

Das Gerichtsverfahren in München: Ablauf, Dauer und Kosten im Überblick

Ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts folgt einem klaren Ablauf. Nach Eingang des Antrags beim Familiengericht München setzt dieses eine Frist für die Stellungnahme des anderen Elternteils. In der Regel findet eine persönliche Anhörung beider Eltern statt. Das Jugendamt wird ebenfalls angehört und gibt eine Empfehlung ab. Die durchschnittliche Dauer eines solchen Verfahrens beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.

Die Kosten sind überschaubar:

  1. Gerichtskosten: Der Verfahrenswert wird meist auf 3.000 Euro festgesetzt, woraus Gerichtskosten von unter 200 Euro resultieren, die oft geteilt werden. [1]

  2. Anwaltskosten: Falls Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und liegen bei ca. 500 bis 900 Euro für das gesamte Verfahren.

  3. Gutachten: Nur in sehr strittigen Fällen wird ein teures psychologisches Gutachten (Kosten ab 2.000 Euro) in Auftrag gegeben.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, das Verfahren zu beschleunigen und unnötige Kosten zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt sichert Ihre Position von Anfang an.

Aus der Praxis: Wie Mandant K. in 7 Wochen zum gemeinsamen Sorgerecht kam

Herr K. aus München-Giesing kontaktierte uns 3 Monate nach der Geburt seiner Tochter. Die Mutter lehnte eine Sorgeerklärung ohne Angabe von Gründen ab. Herr K. hatte bereits die Vaterschaft anerkannt und zahlte pünktlich Unterhalt. Unsere Anwälte reichten innerhalb von 48 Stunden nach Mandatierung einen begründeten Antrag beim Familiengericht ein. Wir legten Dokumente vor, die sein bisheriges Engagement belegten, darunter Fotos und Belege für Anschaffungen für das Kind. Das Gericht terminierte eine Anhörung innerhalb von 5 Wochen. Dank der sauberen Vorbereitung dauerte die Anhörung selbst nur 30 Minuten. Das Gericht übertrug die gemeinsame elterliche Sorge antragsgemäß. Die gesamte Dauer von der Beauftragung bis zum Beschluss betrug nur 7 Wochen. Dieser Fall zeigt, wie ein strukturiertes Vorgehen den Weg zum gemeinsamen Sorgerecht erheblich verkürzen kann.

Rechte und Pflichten im Alltag: Was gemeinsames Sorgerecht wirklich bedeutet

Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangt, treffen Sie alle wichtigen Entscheidungen für Ihr Kind gemeinsam mit der Mutter. Das Gesetz unterscheidet hierbei klar zwischen zwei Bereichen. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung müssen immer von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Wahl der Schule, größere medizinische Eingriffe oder ein Umzug ins Ausland. Für Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil allein entscheiden, bei dem sich das Kind gerade aufhält (§ 1687 BGB). Das betrifft etwa die Ernährung, die Schlafenszeiten oder den Besuch bei Freunden. Diese Regelung sorgt für Praktikabilität im Alltag und stellt sicher, dass nicht für jede Kleinigkeit eine Abstimmung erforderlich ist. Das Umgangsrecht, also das Recht auf Zeit mit dem Kind, besteht übrigens unabhängig vom Sorgerecht.

Experten-Tipps für Väter: So vermeiden Sie die 3 häufigsten Fehler

Experten-Tipps für Väter: So vermeiden Sie die 3 häufigsten Fehler

Auf dem Weg zum gemeinsamen Sorgerecht können kleine Fehler große Auswirkungen haben und das Verfahren unnötig verlängern. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Familienrecht haben wir die entscheidenden Muster erkannt. Der größte Fehler ist, zu lange zu warten und auf eine mündliche Zusage zu vertrauen.

Vermeiden Sie diese 3 Fehler:

  • Fehler 1: Fehlende Dokumentation. Dokumentieren Sie Ihr Engagement von Anfang an. Heben Sie Belege für Käufe, Geschenke oder gemeinsame Ausflüge auf. Eine WhatsApp-Nachricht, in der Sie nach dem Kind fragen, hat vor Gericht mehr Gewicht als eine bloße Behauptung.

  • Fehler 2: Kommunikation eskalieren lassen. Bleiben Sie im Gespräch mit der Mutter stets sachlich. Vermeiden Sie Vorwürfe. Setzen Sie eine klare, aber faire Frist für die Sorgeerklärung (z.B. 14 Tage), bevor Sie weitere Schritte einleiten.

  • Fehler 3: Zu späte Rechtsberatung. Holen Sie sich frühzeitig Rat bei einem Anwalt für Kinderrecht. Eine Erstberatung von 30 Minuten kann Ihnen einen klaren Fahrplan geben und oft ein monatelanges, nervenaufreibendes Verfahren verhindern.

Ein proaktives und gut vorbereitetes Vorgehen ist der Schlüssel, um Ihre Rechte als Vater schnell und effizient durchzusetzen.


FAQ

Was passiert mit dem gemeinsamen Sorgerecht bei einer späteren Trennung?

Das einmal etablierte gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach einer Trennung der unverheirateten Eltern bestehen. Eine Änderung hin zum alleinigen Sorgerecht ist nur durch eine neue gerichtliche Entscheidung möglich, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.



Kann die Sorgeerklärung auch nach der Geburt abgegeben werden?

Ja, die Sorgeerklärung kann jederzeit nach der Geburt des Kindes beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden. Es gibt keine Frist, solange das Kind minderjährig ist.



Welches Gericht ist in München für meinen Antrag zuständig?

Zuständig ist immer das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Kinder, die in München leben, ist dies das Amtsgericht München.



Was sind Gründe, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen?

Gründe müssen schwerwiegend sein und das Kindeswohl gefährden. Dazu zählen nachgewiesene Fälle von häuslicher Gewalt, schwere Suchterkrankungen, eine totale Kommunikationsverweigerung der Eltern, die das Kind belastet, oder die Gefahr von Kindesentführung.



Muss mein Kind vor Gericht aussagen?

Das Gericht hört Kinder in der Regel ab einem Alter von etwa 3 bis 4 Jahren persönlich an, um sich einen eigenen Eindruck von seinen Wünschen und Bindungen zu machen. Ab 14 Jahren haben Kinder ein eigenes Widerspruchsrecht gegen die Sorgerechtsübertragung. Die Anhörung findet in einer kindgerechten Umgebung statt.



Ändert das gemeinsame Sorgerecht etwas am Kindesunterhalt?

Nein, die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt ist vom Sorgerecht unabhängig. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, ist in der Regel barunterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.



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