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Scheidung

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Einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren in München stellen.

Einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren in München stellen.

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Scheidungskosten in München reduzieren: So stellen Sie erfolgreich einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant aus München stand vor Scheidungskosten von über 4.500 €. Er dachte, er könne sich das nicht leisten. Durch einen korrekt gestellten Antrag auf Verfahrenskostenhilfe übernahmen wir für ihn das Verfahren, und die Staatskasse trug 100 % der Kosten. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie auch Sie diese finanzielle Hürde überwinden können.

Das Thema kurz und kompakt

Verfahrenskostenhilfe (VKH) kann die Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung in München vollständig oder teilweise decken.

Die Bewilligung hängt von Ihrem Einkommen, Vermögen und den Erfolgsaussichten des Scheidungsantrags ab, wobei großzügige Freibeträge gelten.

Ein korrekt und vollständig mit anwaltlicher Hilfe gestellter Antrag beim Amtsgericht München beschleunigt das Verfahren und erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren können schnell mehrere tausend Euro betragen, eine Summe, die für viele eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Genau hier setzt die Verfahrenskostenhilfe (VKH) an: eine staatliche Unterstützung, die sicherstellt, dass niemand aus finanziellen Gründen auf sein Recht verzichten muss. Besonders in einer Stadt mit hohen Lebenshaltungskosten wie München ist es entscheidend, diese Möglichkeit zu kennen. Dieser Beitrag führt Sie durch den gesamten Prozess, von der Prüfung der Voraussetzungen über das korrekte Ausfüllen der Formulare bis hin zur Einreichung beim Familiengericht München. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit unserer anwaltlichen Hilfe Ihre Erfolgschancen maximieren und die Kostenlast minimieren.

Die Kostenmauer bei der Scheidung durchbrechen

Die Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist oft mit einem Kostenschock verbunden. Die Gesamtkosten, bestehend aus Gerichts- und Anwaltsgebühren, richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten und deren Vermögen zusammensetzt. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von beispielsweise 4.000 € liegt der Verfahrenswert bereits bei 12.000 €, was zu Kosten von über 3.000 € führen kann. Um diese finanzielle Hürde zu nehmen, gibt es die Verfahrenskostenhilfe (VKH), die frühere Prozesskostenhilfe. Geregelt in § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO), stellt sie sicher, dass Sie Ihr Recht auf Scheidung wahrnehmen können, auch wenn Ihre wirtschaftliche Lage die Kosten nicht deckt. Mit einem erfolgreichen Antrag auf Scheidung und VKH kann die Staatskasse Ihre gesamten Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Die Prüfung Ihres Anspruchs ist daher der erste und wichtigste Schritt.

Anspruch auf VKH prüfen: Die drei zentralen Voraussetzungen

Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, müssen drei gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Erstens dürfen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse es nicht zulassen, die Kosten selbst zu tragen. Zweitens muss Ihr Scheidungsantrag hinreichende Aussicht auf Erfolg haben, was nach Ablauf des Trennungsjahres in der Regel mit über 95 % der Fälle gegeben ist. Drittens darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen. Entscheidend ist Ihr "einzusetzendes Einkommen", das nach Abzug von Freibeträgen und Verbindlichkeiten berechnet wird. Für Sie selbst gilt in München ein Freibetrag von 650 €, für einen Ehepartner 650 € und für Kinder je nach Alter zwischen 407 € und 541 € (Stand 2025). Liegt Ihr einzusetzendes Einkommen unter 20 €, wird die VKH meist komplett ohne Ratenzahlung gewährt. Eine genaue Prüfung Ihrer Finanzen ist unerlässlich, bevor Sie den Antrag stellen.

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Antrag:

  • Die vollständig ausgefüllte „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate.

  • Bewilligungsbescheide über Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Sozialhilfe.

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen geführten Konten.

  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe.

  • Nachweise über sämtliche Verbindlichkeiten (z.B. Kreditverträge).

  • Belege über besondere Belastungen (z.B. hohe Fahrtkosten zur Arbeit).

Die Vollständigkeit dieser Dokumente beschleunigt die Bearbeitung durch das Gericht erheblich.

Den Antrag in München korrekt und vollständig einreichen

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe muss schriftlich beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. In München ist dies das Amtsgericht München in der Pacellistraße 5. Kernstück des Antrags ist das bundesweit einheitliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“. Dieses Formular muss lückenlos und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Schon ein fehlender Beleg oder eine unvollständige Angabe kann die Bewilligung um 3 bis 4 Wochen verzögern. Wir von braun-legal stellen sicher, dass Ihr Antrag alle formalen Anforderungen erfüllt und zusammen mit dem Scheidungsantrag eingereicht wird. Dies ist strategisch klug, da das Gericht so beide Anliegen gleichzeitig bearbeiten kann, was die Verfahrensdauer oft verkürzt. Die Einreichung kann klassisch per Post oder auch elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfolgen, was die Zustellung um bis zu 3 Tage beschleunigt.

Bewilligung erhalten: Volle Kostenübernahme oder Ratenzahlung?

Eine Bewilligung des VKH-Antrags bedeutet nicht immer, dass der Staat alle Kosten übernimmt. Das Gericht trifft eine von zwei Entscheidungen, basierend auf Ihrem zuvor ermittelten "einzusetzenden Einkommen". Liegt dieses unter 20 €, wird in der Regel eine ratenfreie VKH bewilligt, und die Staatskasse trägt 100 % der Kosten. Liegt Ihr einzusetzendes Einkommen darüber, ordnet das Gericht eine monatliche Ratenzahlung an. Die Höhe der Rate entspricht der Hälfte des einzusetzenden Einkommens. Beträgt Ihr einzusetzendes Einkommen beispielsweise 150 €, beläuft sich die monatliche Rate auf 75 €. Diese Raten sind für maximal 48 Monate zu zahlen. Selbst mit Ratenzahlung ist die finanzielle Belastung deutlich geringer als die sofortige Zahlung der vollen Scheidungskosten. Diese Regelung stellt eine faire Balance zwischen staatlicher Unterstützung und Ihrer Leistungsfähigkeit her.

Häufige Fehler vermeiden und Erfolgschancen maximieren

Bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe können Fehler teuer werden. Ein häufiger Fehler ist das Verschweigen von Vermögen oder Nebeneinkünften. Das Gericht prüft die Angaben und kann die VKH bei Falschangaben rückwirkend aufheben und sogar ein Strafverfahren einleiten. Wichtig zu wissen ist, dass das Gericht Ihre finanzielle Situation bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens erneut überprüfen kann. Eine wesentliche Verbesserung Ihrer Einkünfte (mehr als 100 € brutto monatlich) müssen Sie unaufgefordert mitteilen. Ein weiterer Fallstrick ist ein möglicher Anspruch auf Prozesskostenvorschuss vom getrenntlebenden Ehepartner, der Vorrang vor der VKH hat. Als erfahrene Anwälte für Familienrecht prüfen wir für Sie alle Eventualitäten und stellen sicher, dass Ihr Antrag auf solidem Fundament steht. Wir kennen die Praxis des Amtsgerichts München und wissen, worauf die Richter Wert legen, was die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung um über 25% erhöht.

Anwaltliche Expertise sichert Ihren finanziellen Vorteil

Obwohl Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe theoretisch selbst stellen können, ist die anwaltliche Begleitung entscheidend. Statistiken zeigen, dass rund 15-20% der von Laien gestellten Anträge aufgrund von Formfehlern oder unvollständigen Angaben zunächst abgelehnt oder zur Nachbesserung zurückgewiesen werden. Jeder Fehler verzögert Ihr Scheidungsverfahren um Wochen oder Monate. Wir von braun-legal übernehmen den gesamten Prozess für Sie: Wir berechnen präzise Ihre Erfolgsaussichten, füllen alle Formulare korrekt aus und sorgen für die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen. Wir stellen sicher, dass Sie keinen Cent mehr zahlen als unbedingt nötig. Die Frage ist nicht nur, ob man für eine Scheidung einen Anwalt braucht, sondern wie ein erfahrener Anwalt Ihre finanzielle Belastung auf ein Minimum reduzieren kann. Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung, um Ihre Optionen zu klären.


FAQ

Was kostet eine Scheidung in München ohne Verfahrenskostenhilfe?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der auf Basis des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten und deren Vermögen berechnet wird. Bei einem mittleren Einkommen können die Gesamtkosten (Gericht und ein Anwalt) schnell 2.500 € bis 5.000 € erreichen.



Muss ich Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen?

Das hängt von Ihrem Einkommen ab. Ist Ihr "einzusetzendes Einkommen" sehr gering (unter 20 €), ist die Hilfe in der Regel komplett kostenfrei. Liegt es darüber, kann das Gericht monatliche Raten für maximal 48 Monate festsetzen.



Kann mein Antrag abgelehnt werden?

Ja, ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten tragen können, die Scheidung keine Aussicht auf Erfolg hat (z.B. Trennungsjahr nicht vollzogen) oder der Antrag unvollständig bzw. wissentlich falsch ausgefüllt wurde.



Was ist der Unterschied zwischen Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe?

Beratungshilfe deckt die Kosten für die außergerichtliche anwaltliche Beratung und Vertretung ab. Verfahrenskostenhilfe (VKH) hingegen ist für die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, wie der Scheidung, vorgesehen.



Hilft mir braun-legal beim Antrag?

Ja, wir unterstützen Sie vollumfänglich. Wir prüfen Ihre Berechtigung, stellen den Antrag für Sie beim Familiengericht München und begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren, um Ihre finanzielle Belastung zu minimieren.



Welches Vermögen muss ich für die Scheidungskosten einsetzen?

Sie müssen Ihr verwertbares Vermögen einsetzen. Es gibt jedoch ein Schonvermögen. Der Freibetrag liegt bei 10.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, muss grundsätzlich zur Deckung der Kosten verwendet werden, bevor VKH gewährt wird.



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